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Heirat=Visumsverstoß   HILFE!! (Gelesen: 8.573 mal)
Heinrich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat=Visumsverstoß   HILFE!!
14.01.2005 um 12:49:41
 
Nun scheint es mich doch erwischt zu haben.

Ich habe am Freitag meine ukrainische Verlobte in DK geheiratet. Sie hatte ein Schengenvisum.

Gestern in Schwerin auf dem Standesamt gab es keine Probleme hinsichtlich anlegen des
Familienbuches.  Alles war OK!

Danach auf dem Einwohnermeldeamt gab es ebenfalls keine Probleme. Sie ist jetzt bei
mir gemeldet und wir bekamen gleich neue Steuerkarten.

Dann auf der AB. Ich will es kurz machen und die 5:20 Std auf den Behörden nicht noch
breittreten. Wir füllten den Antrag aus und dann kam es. Wir hätten gegen das
Schengenvisum verstoßen. Sie müsse ausreisen und Antrag auf Familienzusammen-
führung stellen. Wenn die AB meinen Antrag bearbeiten würde, würde die sofortige
Ausweisung erfolgen und man ein Starfverfahren eingeleiten.
Mein Hinweis auf GG und Artikel 7 etc wurde kommentiert mit den Hinweisen: "seit 01.01.05
gäge es ein neues Zuwanderungsgesetz und damit würden meine Ausführungen nicht
mehr stimmen." Ich nahm zähneknirschent den Antrag wieder in Enpfang und vereinbarte
aber inzwischen einen Termin mit der Leiterin der Arbeitsgruppe, da die Abteilungsleiterin
in Urlaub sei.

Kann jemand Tipps geben??


Gruß
Heinrich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat=Visumsverstoß   HILFE!!
Antwort #1 - 14.01.2005 um 13:02:36
 
hi,
bleib mal ganz ruhig.

lies dir mal diese posts durch:

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

wenn die dann immer noch nicht wollen, rechtmittelfähigen bescheid (schriftlich) anfordern und ab zum GUTEN anwalt. (kann ich dir nennen)

sollte aber eigentlich nicht erforderlich sein !

alles gute

BB

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Heinrich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.01.2005 um 13:40:59
 
>>>wenn die dann immer noch nicht wollen, rechtmittelfähigen bescheid (schriftlich) anfordern und ab zum GUTEN anwalt. (kann ich dir nennen) <<<

Danke für den Hinweis.
Mein Problem ist nur, am Mittwoch wollte meine Frau ohnehin zurück in die Ukraine weil
noch einige Dinge vor Ort erledigt werden müssen. Eine Wiedereinreise 14 Tage später
[wie geplant] ist [wäre] dann aber nicht mehr möglich.

Ob es als Zwischenlösung eine Verlängerung zum Multivisum gibt ist mir nicht bekannt.
Aber was soll das auch??


Heinrich


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat=Visumsverstoß   HILFE!!
Antwort #3 - 14.01.2005 um 13:50:49
 
hi,

ist doch lösbar, siehe den link, kopiere die wichtigen sachen raus, musst ja nicht sagen woher, obwohl ja alles völlig legal ist, und gehst montag zur abh.

fordere freundlich aber bestimmt dein recht, und du müsstest mit der ae nach hause gehen.

lieben gruss

BB  Smiley
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Heinrich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.01.2005 um 15:02:01
 
...ja Danke!!

Ob ich das allerdings am Montag schaffe weiß ich nicht.
Am Dienstag werde ich aber darauf bestehen, denn das AufenthG
ist da doch recht konkret und in meinem bzw. unserem Sinne positiv!!


Ich werde über den Erfolg dann berichten.


Heinrich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #5 - 16.01.2005 um 19:50:10
 
Hinweis:

Bitte den schon gelinkten
Thread
  nochmals bis zum Ende lesen!

Doc  8)
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.01.2005 um 20:36:39
 
hallo,

auch ich gebe dir einen Tip.Und ich bin bestimmt für alles offen.Ich rate dir zu folgendem:

Gehe nochmals in aller Freundlichkeit zur ALB.Sprich ruhig mit dem Chef.Gib gleich zu Beginn zu erkennen das du dich natürlich nach seinen Angaben richten wirst.(Logo dagegen gehts eh nicht..)Versuche das beste draus zu machen.Das beste wäre in dem Fall das er sich bereit erklärt eine Vorabzustimmung für das FZH Visum zu erteilen.Noch ein Tip.Wenn er sagt er draf dis nicht tun jedoch keine Probleme mit der späetren Zustimmung sieht frage höflichst ob es für ihn machbar wäre ein Protokoll des Gespräches anzufertigen und an die deutsche Botschaft in Kiew zu faxen mit Kopie an dich.

Da die Rechtslage nach dem 1.01.05 noch ganz neu ist rede aber doch vorher noch mal mit einem Anwalt.Die hier verlinkten allegmeinen Anwendungshinweise zum neuen Gesetz könnten dabei eventuell hilfrreich sein.
Jedenfalls sehe auch ich nach der Einreise von Dk (also nach der Heirat) einen Visumverstoss da bei der Einreise kein touristischer Aufenthalt mehr sondern ein dauernder geplant war.
Ach ja mache dem ALB eine klare zusage (wenn er auf Ausreise besteht dass sie ausreist frage aber höflichst ob sie die Schengenvisumzeit noch weiter nutzen kann....
Denk dran du bezw. Sie btraucht diese ALB wieder ...auch nach der Einreise.

Wenn du alles das mit allen Konsequenzen vermeiden willst holft nur eines.Umzug in ein anderes EU Land.Das geght ohne Heimreise deiner Frau in die UKraine.
gruss peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.01.2005 um 15:25:25
 
Hallo Heinrich,

ich würde die Ratschläge von Peku und Doc annehmen!

Wenn Deine Verlobte mit Heiratsabsicht eingereist ist, habt ihr unrichtige Angaben gemacht und der Hinweis der AB auf Ausweisung etc ist nicht völlig aus der Luft gegriffen...

Falls also
deine Verlobte "zufällig" ihr letztes Scheidungsurteil beim Ausflug nach DK dabei hatte oder
Du der Sachbearbeiterin erklärt hast, dass ihr "trotz vorheriger Heiratsabsicht nach neuer Rechtslage sofort Anspruch auf eine AE" habt,
oder weiteres...,
dann wäre eine Vorabzustimmung oder ein Protokoll der AB schon fast das Maximum des erreichbaren...

Seid kooperativ, dass erwartet ihr ja auch von der Behörde!
eihennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 28.01.2005 um 12:55:54
 
Zitat:
Wenn Deine Verlobte mit Heiratsabsicht eingereist ist, habt ihr unrichtige Angaben gemacht und der Hinweis der AB auf Ausweisung etc ist nicht völlig aus der Luft gegriffen...


Sorry, das sehe ich nicht so.
Genau darin bin ich mir ja auch mit der AB einig und es gibt diesbezüglich
eben KEIN Problem!


Lt. Sachgebietsleiterin wurde mir bestätigt, dass es nunmehr lediglich
eine Ermessensentscheidung ist. Ich hatte ihr genau die Hinweise auf das
neue Zuwanderungsgesetz benannt, sowie die Hinweise aus der Schrift
des BMI vom 23.12.04. Sie hat soweit alles akzeptiert sich aber auf den
§ 5 Nr. 2 zurückgezogen und bestand auf das korrekte Visum genau aus
diesem Grund. Eine Ermessensentscheidung bedarf ihrer Meinung nach
ensprechender Gründe die ich auch vorbrachte [Sprachkurs der beginnt
und die anstehende Einstellung als Ärztin im Krankenhaus]. Dieses seien
aber aus ihrer Sicht keine Gründe die eine Entscheidung zugunsten der AE
seien. Hätte ich vorgebracht, dass meien Frau kranke Mutter oder kranke
Kinder pflegen müsse, würden solche Gründe anerkannt sein. Alles Andere
sei unwesentlich, so die Schgebietsleiterin.Es kam noch eine Sache hinzu,
mit der ich gar nicht gerechnet hatte. Es sei seit 01.01.05 eine neue Regelung
bzw Anweisung vorhanden, dass Mütter, die ohne ihre Kinder in D bleiben
wollen bzw. wo die Kinder später nachkommen sollen keine AE mehr erhalten
würden [wg entstehender Probleme bei der Integration etc.]. In unserem Fall
soll ihre Toche erst im Sommer nachkommen, wenn das alte Schuljahr in der
Ukraine endet und hier neu beginnt.

Aber sie bot einen Kompromiss an. Wir erhielten die Vorabgenehmigung der AB
und wegen des Nachzuges der Tochter im Juni würde man (tat man auch
in unserem beisein)  mit der Botschaft in Kiev sprechen. Dies erschien uns
akzeptabel, da meine Frau ohnehin am nächsten Tag zurück nach Tchernikow
wollte weil noch viele Dinge in Tschernikow zu erledigen sind (das Ticket hatten
wir bereits in der Tasche). Jetzt haben wir allerdings das Problem, dass unsere
Botschaft in Kiev auf einen neuen Pass pocht, der den nunmehr richtigen
Familiennamen ausweist.

Im Nachhinein bin ich überzeugt, dass ich zu früh dem Kompromiss zugestimmt
habe. Die Anweisung des BMI vom 23.12.04 besagt nämlich (habe jetzt
vergessen wo das steht), dass  derartige Entscheidungen, das richtige Visum
zu beantragen wenn ohnehin alle sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
zu vermeiden sind, wenn sie schlussendlich in Leere laufen. Diese Anweisung
kommt juristisch einer Amtsanmaßung gleich.

Zitat:
Seid kooperativ, dass erwartet ihr ja auch von der Behörde!
eihennig


Meine Kooperation ins zwischenzeitlich auf dem Nullpunkt, zumal die
Sachgebietsleiterin, so sehe ich es inzwischen, die AE ohne Probleme hätte
erteilen können.


Heinrich

:pei
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 28.01.2005 um 12:59:43
 
Hm, mein Nick hat sich geändert.
muss mich wohl früher mal anders eingeloggt haben.



Heinrich
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #10 - 28.01.2005 um 13:30:47
 
Zitat:
Hm, mein Nick hat sich geändert.
muss mich wohl früher mal anders eingeloggt haben.



Heinrich



Hi Heinrich,

Deinen angezeigten Nick kannst Du ganz oben im Profil ändern. Einloggen geht aber nur mit dem ersten Nick der Registrierung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #11 - 28.01.2005 um 13:44:07
 
Zitat:
Es kam noch eine Sache hinzu,
mit der ich gar nicht gerechnet hatte. Es sei seit 01.01.05 eine neue Regelung
bzw Anweisung vorhanden, dass Mütter, die ohne ihre Kinder in D bleiben
wollen bzw. wo die Kinder später nachkommen sollen keine AE mehr erhalten
würden [wg entstehender Probleme bei der Integration etc.].

Das kann ja wohl nur eine Ente sein...

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 31.01.2005 um 07:22:02
 
In der Botschaft in Kiev hat dies der Herr Küppers, der für die Dinge der
Familienzusammenführung zuständig ist, aber ebenfalls so ähnlich bestätigt!!


Heinrich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 31.01.2005 um 07:32:10
 
Das mit dem herrn Küppers möchte ich noch etwas ausführen.

Ein weiterer Mitarbeiter der schweriner AB setzte sich telefonsich mit Herrn Küppers in
Verbindung und sprach ab, was denn gemacht werden kann, damit meine Frau bereits
jetzt wg. Familienzusammenführung kommen kann, obgleich ihre Tochter noch bis
Mai/Juni in UA verbleibt. Man sprach ab, dass der Zeitraum dadurch verkürzt werden
kann, wenn jeder irgendwelche Papiere/Anträge entsprechend verspätet zusendet um
dann einen Grund habe, warum die Tochter erst im Mai/Juni kommen könne.

Das Ganze weitet sich aber jetzt zu einer unendlichen Geschichte aus, weil die
ukrainischen Behörden so schnell keinen Pass ausstellen, weil sie die dänsiche
Ehehurkunde [wir erhielten ein internationales Dokument] erst für die Ukraine legalisiert
werden muss. In DK!!! Ich weiß gar nicht, welche Botschaft in DK die Interessen
der Ukraine vertritt.


Heinrich

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 31.01.2005 um 08:36:45
 
hi,
so geht es in kopenhagen, hab dir das mal reinkopiert:

nachfolgend die Adressen von Kopenhagen alles andere in Dänemark läuft Problemlos Trauung und so war überhaupt kein Akt bei uns schon fast etwas steril, wenn nicht ein Freund von mir mit seiner Family dabei gewesen wäre.

Hotel Bethel  ( www.hotel-bethel.dk )
SØMANDSHJEM (Seefahrerheim)
Nyhavn 22
1051 Kobenhagen
Tel.: 33130370
Fax.: 33158570 Vorwahl von DK und von Kopenhagen habe ich leider nicht gefunden.
Das Hotel war sauber und einigermaßen günstig, das Doppelzimmer kostet Übernachtung und Frühstück 795 Dänische Kronen das sind ca. 100 Euro.

Im Umkreis von etwa 20 Gehminuten findest Du alle Behörden die für die Legalisation des Trauscheines benötigt werden. Die Legalisation benötigt eventuell nur Deine Frau in der Ukraine oder beim Ukrainischen Konsulat, wegen Pass eventuell Namensänderung und so. 
In Deutschland bedürfen die Dokumente  gemäß dem Deutsch Dänischen Beglaubigungsabkommen vom 06.07.1959 keiner weiteren Beglaubigung oder Legalisatin. Siehe auch Anhang!

Als erstes und das ist ganz wichtig sonst bekommst keine anderen Stempel
Indenrigs – og Sundhedsministeriet (Innen- und Gesundheitsministerium)
Slotholtsgade 10
1216 Kobenhagen
Der Stempel kostet hier nichts.

Dann geht es weiter mit:
Udenrigsministeriet (Außenministerium)
Asiatisk Plads 2
1448 Kopenhagen
Der Stempel für die Legalisation kostet ca. 150.- Dänische Kronen

Ein guter Schluss ziert alles leider auch im Preis der Stempel für ca. 300.- DK
Ukrainische Konsulat
Toldbodgade 37
Kobenhagen

Essen gehen kannst Du überall, vor allem in der Innenstadt die kleinen Thairestaurants (Fastfood) aber Vorsicht da wo HOT draufsteht ist auch HOT drin. Gegenüber vom Hotel gibt es einen Laden mit Waffeln, Vorsicht Suchtgefahr, wenn ich dran denke könnte ich schon wieder nach Kobenhagen fahren. Auch die Restaurants in Nyhavn  waren gut.
Wenn ihr Richtung Hafen lauft gibt es ein Hausboot mit Restaurant namens Kalinka mit russischer Küche, mit dem Wirt habe ich mich köstlich amüsiert.
Die Leute in ganz Dänemark waren superfreundlich und hilfsbereit.
Kopenhagen bietet auch sonst viele Sehenswerte Dinge, Yuliya und ich haben uns die Zeit genommen und uns die Sehenswürdigkeiten angeschaut, auch die Hafenrundfahrt war recht interessant, da hier Dinge zu sehen waren die Du als Fussgänger gar nicht siehst.






Anhang:

Justizverwaltungsvorschriften Online
Startseite    Inhalt Systematisch    Übersicht der Aktenzeichen   

Legalisation von Urkunden;
hier: Deutsch-dänisches Beglaubigungsabkommen
AV d. JM vom 6. Juli 1959 (9101 - II B. 65)

Nachstehenden im MBl. NW 1959 S. 1527 veröffentlichten RdErl. d. InnMin. vom 9. Juni 1959 (I C 2/17 - 21.163) gebe ich für den Geschäftsbereich der Justizverwaltung zur Beachtung bekannt:


"Nach der Bekanntmachung vom 30.6.1953 (BGBl. II S. 186) ist das deutsch-dänische Beglaubigungsabkommen vom 17.6.1936 (RGBl. II S. 213) mit Ausnahme des Artikels 6 mit Wirkung vom 1.9.1952 wieder in Kraft gesetzt worden. Hiernach bedürfen Urkunden, die in einem der Vertragsstaaten von einem Gericht, einer obersten oder höheren Verwaltungsbehörde oder von einem Notar aufgenommen, ausgestellt oder beglaubigt und mit dem Dienststempel versehen sind, zum Gebrauch im Gebiet des anderen Staates keiner weiteren Beglaubigung oder Legalisation.


Es hat sich gezeigt, dass dieses Abkommen bei manchen Gerichten und Verwaltungsbehörden nicht bekannt ist. Ich bitte daher, das wieder in Kraft gesetzte deutsch-dänische Beglaubigungsabkommen in Zukunft zu beachten."

gruss

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halte uns weiter auf dem laufenden !

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Antwort #15 - 31.01.2005 um 08:50:13
 
Mann o Mann, das ging ja schnell Smiley  DANKE [beifall=beifall.gif]

Also noch einmal. In Deutschland hatte ich gar keine Probleme mit der Anerkennung
der dänischen Dokumente. Das Standesamt hatte alles ohne Beanstandung anerkannt.
Die Ehe wird ja auch von der AB anerkannt.  Tja, aber eben nur die Ehe.


Ich muss mal sehen, ob ich das alles von Hamburg aus per Post erledigen kann,
oder ob es besser ist, kurz nach Kopenhagen zu fahren -aber die Jahreszeit.... und in
DK gibt es ein Tempolimit Schockiert/Erstaunt  pol- . Dann natürlich auch die Frage, wenn ich selber
nach Kopenhagen fahre, ob ich es an einem Tag alles erledigen kann Fragezeichen ???


Heinrich
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Antwort #16 - 31.01.2005 um 09:08:46
 
nach kopenhagen lohnt sich der zug. kostet 29.- !
dafür kannst du mit dem auto nicht fahren.
es sollte an einem tag zu erledigen sein !

gruss

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Antwort #17 - 31.01.2005 um 09:39:35
 
Wir standen vor dem gleichen Problem, die dänische Heiratsurkunde, trotz internationaler Ausfertigung, mußte beglaubigt werden. Auf meine Nachfrage warum, das wäre ja schließlich eine internationale Urkunde, hieß es: "Wir können unmöglich alle dänischen Standesbeamten kennen und wer sagt uns, daß dies keine Fälschung ist?"

Kurzum, ich habe die Urkunde nebst Begleitschreiben an das dän. Innenministerium per Einschreiben hingeschickt, 3 Werktage später war das wieder da. Gebühr von 150 Dän. Kronen vorab überwiesen. War erstaunt wie schnell und vor allem reibungslos dies funktioniert. Ganz im Gegenteil zu z.T. deutschen Behörden, kein wieso, warum weshalb.

Gruß

Cylber
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Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
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Antwort #18 - 31.01.2005 um 17:24:35
 
Auf meine Nachfrage warum, das wäre ja schließlich eine internationale Urkunde, hieß es: "Wir können unmöglich alle dänischen Standesbeamten kennen und wer sagt uns, daß dies keine Fälschung ist?"


hi,
hier wäre ja schon eine dienstaufsichtsbeschwerde fällig gewesen.
mir soll mal ein abhler unterstellen, ich würde ihm gefälschte urkunden vorlegen !

aber vor lauter angst vor den göttern in den amtsstuben mit ihren ermessensentscheidungen  macht man ja fast alles mit...und die machen dann munter weiter ! (nein, nicht alle, aber bestimmt eine ganze menge ! )

grummelt

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Antwort #19 - 31.01.2005 um 17:37:35
 
Hallo,

bei welcher Behörde wurde dies denn verlangt:

Zitat:
Wir standen vor dem gleichen Problem, die dänische Heiratsurkunde, trotz internationaler Ausfertigung,


Grüße

Blaise
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Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Antwort #20 - 31.01.2005 um 18:02:27
 
Also zum ersten Hinweis, das hat nichts mit unterwürfigkeit zu tun, es sollte halt nur abgewägt werden, ob sich deswegen eine Streiterei lohnt. Und zum zweiten erschien mir der Hinweis das gerade nicht alle Standesbeamten persönlich gekannt werden können auch sinnvoll.

Verlangt hat dies als Behörde die zuständige ABH, und der obere Hinweis kam von dem dt. Standesamt. Zusätzlich hat dies noch die venezolanische Botschaft verlangt. Sozusagen als Bonus.

Wie auch immer, ich wollte damit auch nur anzeigen, daß die dän. Behörden das sehr schnell abhandeln und vor allem ohne blöden Rückfragen...........

Have a nice evening

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Antwort #21 - 31.01.2005 um 18:32:54
 
"Legalisierung der dänischen Heiratsurkunde".

Also in meinem Fall will es die ukrainsche Behörde in der Ukraine.
Das kann ich ja noch nachempfinden


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Antwort #22 - 01.02.2005 um 19:27:23
 
Hallo,

Zitat:
Verlangt hat dies als Behörde die zuständige ABH


Wegen des Deutsch-Dänischem Beglaubigungsabkommen sollte im Normalfall keine deutsche Behörde die "Beglaubigung" (=Legalisierung) einer dänischen Heiratsurkunde verlangen. Es kann aber sein, dass die Behörde Gründe hatte, trotzdem eine Beglaubigung zu verlangen...oder die/der SachbearbeiterIn hat sich einfach geirrt. Kann ja mal vorkommen...soll aber keine keine Entschuldigung sein...

Zitat:
der obere Hinweis kam von dem dt. Standesamt

Natürlich kann man nicht alle (ausländischen) Standesbeamten kennen. Deshalb gibt es ja die Legalisierung bzw. Apostille. Allerdings sollte der Standesbeamte das Deutsch-Dänische Beglaubigungsabkommen kennen....

Zitat:
Zusätzlich hat dies noch die venezolanische Botschaft verlangt. Sozusagen als Bonus

Nun ja, die haben wohl kein Beglaubigungsabkommen mit Dänemark abgeschlossen. Daher ist es üblich, eine Legalisierung bzw. Apostille zu verlangen.

Zitat:
Wie auch immer, ich wollte damit auch nur anzeigen, daß die dän. Behörden das sehr schnell abhandeln und vor allem ohne blöden Rückfragen...

Nun ja, bei mir waren auch schon mehrere Leuten, die deutsche Urkunden für Dänemark legalisieren lassen mussten. Ich habe dann auf das Beglaubigungsabkommen hingewiesen (Legalisierung kost ja immerhin Geld...).

Man sagte mir dann immer (sinngemäß): "Der dänische Standesbeamte besteht aber auf die "Beglaubigung" und den interessiert das Abkommen einen ....[bitte selbst ergänzen]. motz

Dann habe ich ohne Murren und sofort die Legalisierung eingeleitet.  tippse

Damit will ich nur sagen, es gibt auch dänische Verwaltungsmitarbeiter, die das Beglaubigungsabkommen nicht kennen bzw. anwenden.... Zwinkernd

Viele Grüße

Blaise
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Antwort #23 - 05.02.2005 um 22:36:11
 
Mensch was für ein Stress!!!

Ich war in Kopenhagen. Die Eheurkunde für die Ukraine legalisieren lassen.

Erst einmal zum Innenministerium. So schnell hatte ich noch in keiner Behörde
einen Stempel bekommen. Kosten = Nichts!!

Dann ab zum Außenministerium. Ich musste 160 DK-Kronen löhnen und schon
hatte ich den Stempel. Ich war glücklich!

Aber dann......

Ich war beim ukrainschen Konsulat. Hatte natürlich nicht geöffnet.
Es war ein Donnerstag und dort hat man nur Montags, Mittwochs und Freitags geöffnet.
Ich erfuhr aber, dass gegen 14:00 Uhr eine Dame des Büros kommt, die ich fragen
könne, ob sie mir das Dokument mit Stempel nach D. senden würde.
Also warten.....   Die Dame kam um 14:00 uhr und war so nett, dass sie mir nach Zahlung
der 300,- DK-Kronen auf der Jüskebank die Eheurkunde legalisierte und ich nunmehr
alles rechtskräftig bestätigt bekommen hatte.


Ich bin übrigens mit dem Auto hingefahren. Die Zugverbindungen waren nicht günstig
für mich. Ich hätte ggf. übernachten müssen. Außerdem gibt es die vergünstigten Karten
nur kontingentiert und ich hätte bereis vier Tage im Voraus buchen müssen. Was mich
dann aber erwischt hat, ist ein Knöllchen für nicht korrektes Parken (Uhrzeit war
abgelaufen) in Höhe von 520,- DK-Kronen, das sind 68.86 Euronen  cry:

Trotzdem, ich fliege am Freitag nach Tschernikow und habe das notwendige Dokument
in der Tasche.    disco :happy:


Heinrich
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #24 - 06.02.2005 um 01:22:43
 
Zitat:
Mensch was für ein Stress!!!


Arme Socke, aber Du kriegst das hin und es wird sich lohnen Zwinkernd

Zitat:
Ich war beim ukrainschen Konsulat. Hatte natürlich nicht geöffnet.


Vorher anrufen und nach den Öffnungszeiten fragen... empfehle ich unseren Kunden auch immer  8)

Zitat:
Trotzdem, ich fliege am Freitag nach Tschernikow und habe das notwendige Dokument
in der Tasche.    disco :happy:


Good luck !
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Heinrich
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Antwort #25 - 07.02.2005 um 09:23:55
 
Zitat:
Vorher anrufen und nach den Öffnungszeiten fragen... empfehle ich unseren Kunden auch immer  8)



Da das ukrainische Generalkonsulat in Hamburg die gleichen
Öffnungszeiten hat wie in Kopenhagen hätte ich mit das eigentlich
denken können. Aber hinterher ist man natürlich schlauer!

Na ja, es hat ja letztendlich geklappt...... mit der Legalisierung.

Am Ende der Prozedur sind wir deswegen aber immer noch nicht.
Leider!


Heinrich
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Heinrich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #26 - 18.03.2005 um 01:42:23
 
Kurzer Sachstandsbericht [wen es denn interessiert] öhm

Meine Frau hat bei der Heirat ja meinen
Familiennamen angenommen. Das hat
natürlich zur Folge, dass die Deutsche Botschaft
in Kiew kein erneutes Einreisevisum zur
Familienzusammenführung ausstellen kann.
Soweit, so gut! Auf Deutsch, es muss ein neuer
Pass her. Also als erstes den ukrainsichen Inlands-
pass ändern. Dauerte 8 Tage!! Inzwischen wurden
Bestätigungen von den ukrainischen Behörden besorgt,
dass Anja nicht vorbestraft ist und kein Strafverfahren
anhängig ist. Jetzt warten wir auf den ukrainischen Pass!

Am 17.03.04 , so hoffen wir, ist meine Frau dann endlich
wieder auf deutschem Boden. Ticket ist jedenfalls schon
gekauft und in Kiew hinterlegt.

Ich hoffe, wir sind dann am Zieldisco  :bussi  disco



Heinrich
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Nadine29
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #27 - 18.03.2005 um 07:20:35
 
Hallo und guten Morgen,

das klappt bestimmt. Ich wünsch euch auf jeden Fall alles Liebe und Gute.

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Nilats_Fesoj
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Antwort #28 - 21.03.2005 um 21:02:23
 
Es ist doch immer, immer und immer wieder das Gleiche.
Das Ausländerrecht ermöglicht eine "Ermessensentscheidung" darüber, ob jemandem eine AE erteilt wird oder nicht. Und die wird ausgewalzt ohne jede sachliche Nachvollziehbarkeit, damit das Visumverfahren aufrechterhalten wird.

Nun ist der Rechtsanspruch auf die AE, den der Ehegatte eine Deutschen hat, bei Heirat in DK nicht in Deutschland entstanden und daraus wird dann üblicherweise abgeleitet, dass ausgereist werden muss. Es ist ein starkes Stück, dass man dem frischverheirateten Paar auf diese Weise eine längere Trennung zumutet. Genau dies ist eben nicht zumutbar. Ich kann allen Betroffenen nur raten, nötigenfalls bis Karlsruhe zu klagen gegen die willkürliche Auslegung der Ermessensfreiheit der ABH.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #29 - 21.03.2005 um 21:22:28
 
Zitat:
Ich kann allen Betroffenen nur raten, nötigenfalls bis Karlsruhe zu klagen gegen die willkürliche Auslegung der Ermessensfreiheit der ABH.


:iro   

Guter Rat, soweit man/ frau das Geld und die Zeit hat solange auf eine FZV zu warten  grin
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 22.03.2005 um 22:16:22
 
Du hast übersehen, wovon ich geschrieben habe.
Es ging um die Forderung der ABH, zur Nachholung des Visumverfahrens wieder auszureisen. Also eben nicht um das Visum zur FZF.
In diesem Falle könnte man/frau es ja darauf ankommen lassen, ob wirklich die Ausreise erzwungen würde, oder ob die ABH nicht klein beizugeben hätte (letzteres würde mir tatsächlich einen INNEREN REICHSPARTEITAG bescheren!).
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