Hallo,
Mein Mann und ich haben uns in Syrien gennengelernt und sind religös verheiratet.
Sobald die Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses da ist, wird er das Visum zur Eheschließung beantragen (leider wollen sie dieses Dokument unbedingt sehen, sonst würde er schneller bei mir sein :stampf:).
Nun meine Fragen:
- Die Deutsche Botschaft hat auf meine Anfrage geschrieben, dass "eine persönliche Vorsprache unumgänglich" sei. Meinen die das Interview?
- ist es richtig, dass wenn sie meinen Mann interviewen, dass sie auch mich interviewen müssen, um die Antworten abzugleichen??? (Logisch gedacht ist die Antwort "ja"
)
- Zu welchem Zeitpunkt erfolgt das Interview? Ich denke mal, wenn die Zustimmung der
ABH da ist, oder? Es macht sich ja keiner umsonst Arbeit...
Und nun etwas, was mich sehr beschäftigt. Wie ihr in meinen früheren Postings vielleicht schon gesehen habt, hat mein Mann seinen Militärdienst noch nicht abgeleitet (was auch der Grund ist, warum wir die Ehe nicht ins Familienbuch eintragen konnten
. Somit können wir leider kein VFZ beantragen) . Würdet ihr mir raten, auch in dieser Frage ehrlich zu antworten? Und meint ihr, sie fragen überhaupt danach? Wäre toll, wenn ihr mir da Eure Erfahrungen schreiben würdet
Tja, und um den Verdacht einer Scheinehe ganz auszuräumen, frage ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre, mit ihm zum Interview gemeinsam zu erscheinen (ich weiß, dass die Befragung selbst einzeln erfolgt). Habe hier im Forum gelesen, dass es einen guten Eindruck macht. Was denkt ihr?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe :blum
Mona