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Heirat=Visumsverstoß   HILFE!! (Gelesen: 8.574 mal)
Heinrich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat=Visumsverstoß   HILFE!!
14.01.2005 um 12:49:41
 
Nun scheint es mich doch erwischt zu haben.

Ich habe am Freitag meine ukrainische Verlobte in DK geheiratet. Sie hatte ein Schengenvisum.

Gestern in Schwerin auf dem Standesamt gab es keine Probleme hinsichtlich anlegen des
Familienbuches.  Alles war OK!

Danach auf dem Einwohnermeldeamt gab es ebenfalls keine Probleme. Sie ist jetzt bei
mir gemeldet und wir bekamen gleich neue Steuerkarten.

Dann auf der AB. Ich will es kurz machen und die 5:20 Std auf den Behörden nicht noch
breittreten. Wir füllten den Antrag aus und dann kam es. Wir hätten gegen das
Schengenvisum verstoßen. Sie müsse ausreisen und Antrag auf Familienzusammen-
führung stellen. Wenn die AB meinen Antrag bearbeiten würde, würde die sofortige
Ausweisung erfolgen und man ein Starfverfahren eingeleiten.
Mein Hinweis auf GG und Artikel 7 etc wurde kommentiert mit den Hinweisen: "seit 01.01.05
gäge es ein neues Zuwanderungsgesetz und damit würden meine Ausführungen nicht
mehr stimmen." Ich nahm zähneknirschent den Antrag wieder in Enpfang und vereinbarte
aber inzwischen einen Termin mit der Leiterin der Arbeitsgruppe, da die Abteilungsleiterin
in Urlaub sei.

Kann jemand Tipps geben??


Gruß
Heinrich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat=Visumsverstoß   HILFE!!
Antwort #1 - 14.01.2005 um 13:02:36
 
hi,
bleib mal ganz ruhig.

lies dir mal diese posts durch:

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...

wenn die dann immer noch nicht wollen, rechtmittelfähigen bescheid (schriftlich) anfordern und ab zum GUTEN anwalt. (kann ich dir nennen)

sollte aber eigentlich nicht erforderlich sein !

alles gute

BB

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Heinrich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat=Visumsverstoß   HILFE!!
Antwort #2 - 14.01.2005 um 13:40:59
 
>>>wenn die dann immer noch nicht wollen, rechtmittelfähigen bescheid (schriftlich) anfordern und ab zum GUTEN anwalt. (kann ich dir nennen) <<<

Danke für den Hinweis.
Mein Problem ist nur, am Mittwoch wollte meine Frau ohnehin zurück in die Ukraine weil
noch einige Dinge vor Ort erledigt werden müssen. Eine Wiedereinreise 14 Tage später
[wie geplant] ist [wäre] dann aber nicht mehr möglich.

Ob es als Zwischenlösung eine Verlängerung zum Multivisum gibt ist mir nicht bekannt.
Aber was soll das auch??


Heinrich


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat=Visumsverstoß   HILFE!!
Antwort #3 - 14.01.2005 um 13:50:49
 
hi,

ist doch lösbar, siehe den link, kopiere die wichtigen sachen raus, musst ja nicht sagen woher, obwohl ja alles völlig legal ist, und gehst montag zur abh.

fordere freundlich aber bestimmt dein recht, und du müsstest mit der ae nach hause gehen.

lieben gruss

BB  Smiley
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Heinrich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.01.2005 um 15:02:01
 
...ja Danke!!

Ob ich das allerdings am Montag schaffe weiß ich nicht.
Am Dienstag werde ich aber darauf bestehen, denn das AufenthG
ist da doch recht konkret und in meinem bzw. unserem Sinne positiv!!


Ich werde über den Erfolg dann berichten.


Heinrich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat=Visumsverstoß   HILFE!!
Antwort #5 - 16.01.2005 um 19:50:10
 
Hinweis:

Bitte den schon gelinkten
Thread
  nochmals bis zum Ende lesen!

Doc  8)
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #6 - 16.01.2005 um 20:36:39
 
hallo,

auch ich gebe dir einen Tip.Und ich bin bestimmt für alles offen.Ich rate dir zu folgendem:

Gehe nochmals in aller Freundlichkeit zur ALB.Sprich ruhig mit dem Chef.Gib gleich zu Beginn zu erkennen das du dich natürlich nach seinen Angaben richten wirst.(Logo dagegen gehts eh nicht..)Versuche das beste draus zu machen.Das beste wäre in dem Fall das er sich bereit erklärt eine Vorabzustimmung für das FZH Visum zu erteilen.Noch ein Tip.Wenn er sagt er draf dis nicht tun jedoch keine Probleme mit der späetren Zustimmung sieht frage höflichst ob es für ihn machbar wäre ein Protokoll des Gespräches anzufertigen und an die deutsche Botschaft in Kiew zu faxen mit Kopie an dich.

Da die Rechtslage nach dem 1.01.05 noch ganz neu ist rede aber doch vorher noch mal mit einem Anwalt.Die hier verlinkten allegmeinen Anwendungshinweise zum neuen Gesetz könnten dabei eventuell hilfrreich sein.
Jedenfalls sehe auch ich nach der Einreise von Dk (also nach der Heirat) einen Visumverstoss da bei der Einreise kein touristischer Aufenthalt mehr sondern ein dauernder geplant war.
Ach ja mache dem ALB eine klare zusage (wenn er auf Ausreise besteht dass sie ausreist frage aber höflichst ob sie die Schengenvisumzeit noch weiter nutzen kann....
Denk dran du bezw. Sie btraucht diese ALB wieder ...auch nach der Einreise.

Wenn du alles das mit allen Konsequenzen vermeiden willst holft nur eines.Umzug in ein anderes EU Land.Das geght ohne Heimreise deiner Frau in die UKraine.
gruss peku
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.01.2005 um 15:25:25
 
Hallo Heinrich,

ich würde die Ratschläge von Peku und Doc annehmen!

Wenn Deine Verlobte mit Heiratsabsicht eingereist ist, habt ihr unrichtige Angaben gemacht und der Hinweis der AB auf Ausweisung etc ist nicht völlig aus der Luft gegriffen...

Falls also
deine Verlobte "zufällig" ihr letztes Scheidungsurteil beim Ausflug nach DK dabei hatte oder
Du der Sachbearbeiterin erklärt hast, dass ihr "trotz vorheriger Heiratsabsicht nach neuer Rechtslage sofort Anspruch auf eine AE" habt,
oder weiteres...,
dann wäre eine Vorabzustimmung oder ein Protokoll der AB schon fast das Maximum des erreichbaren...

Seid kooperativ, dass erwartet ihr ja auch von der Behörde!
eihennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat=Visumsverstoß   HILFE!!
Antwort #8 - 28.01.2005 um 12:55:54
 
Zitat:
Wenn Deine Verlobte mit Heiratsabsicht eingereist ist, habt ihr unrichtige Angaben gemacht und der Hinweis der AB auf Ausweisung etc ist nicht völlig aus der Luft gegriffen...


Sorry, das sehe ich nicht so.
Genau darin bin ich mir ja auch mit der AB einig und es gibt diesbezüglich
eben KEIN Problem!


Lt. Sachgebietsleiterin wurde mir bestätigt, dass es nunmehr lediglich
eine Ermessensentscheidung ist. Ich hatte ihr genau die Hinweise auf das
neue Zuwanderungsgesetz benannt, sowie die Hinweise aus der Schrift
des BMI vom 23.12.04. Sie hat soweit alles akzeptiert sich aber auf den
§ 5 Nr. 2 zurückgezogen und bestand auf das korrekte Visum genau aus
diesem Grund. Eine Ermessensentscheidung bedarf ihrer Meinung nach
ensprechender Gründe die ich auch vorbrachte [Sprachkurs der beginnt
und die anstehende Einstellung als Ärztin im Krankenhaus]. Dieses seien
aber aus ihrer Sicht keine Gründe die eine Entscheidung zugunsten der AE
seien. Hätte ich vorgebracht, dass meien Frau kranke Mutter oder kranke
Kinder pflegen müsse, würden solche Gründe anerkannt sein. Alles Andere
sei unwesentlich, so die Schgebietsleiterin.Es kam noch eine Sache hinzu,
mit der ich gar nicht gerechnet hatte. Es sei seit 01.01.05 eine neue Regelung
bzw Anweisung vorhanden, dass Mütter, die ohne ihre Kinder in D bleiben
wollen bzw. wo die Kinder später nachkommen sollen keine AE mehr erhalten
würden [wg entstehender Probleme bei der Integration etc.]. In unserem Fall
soll ihre Toche erst im Sommer nachkommen, wenn das alte Schuljahr in der
Ukraine endet und hier neu beginnt.

Aber sie bot einen Kompromiss an. Wir erhielten die Vorabgenehmigung der AB
und wegen des Nachzuges der Tochter im Juni würde man (tat man auch
in unserem beisein)  mit der Botschaft in Kiev sprechen. Dies erschien uns
akzeptabel, da meine Frau ohnehin am nächsten Tag zurück nach Tchernikow
wollte weil noch viele Dinge in Tschernikow zu erledigen sind (das Ticket hatten
wir bereits in der Tasche). Jetzt haben wir allerdings das Problem, dass unsere
Botschaft in Kiev auf einen neuen Pass pocht, der den nunmehr richtigen
Familiennamen ausweist.

Im Nachhinein bin ich überzeugt, dass ich zu früh dem Kompromiss zugestimmt
habe. Die Anweisung des BMI vom 23.12.04 besagt nämlich (habe jetzt
vergessen wo das steht), dass  derartige Entscheidungen, das richtige Visum
zu beantragen wenn ohnehin alle sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
zu vermeiden sind, wenn sie schlussendlich in Leere laufen. Diese Anweisung
kommt juristisch einer Amtsanmaßung gleich.

Zitat:
Seid kooperativ, dass erwartet ihr ja auch von der Behörde!
eihennig


Meine Kooperation ins zwischenzeitlich auf dem Nullpunkt, zumal die
Sachgebietsleiterin, so sehe ich es inzwischen, die AE ohne Probleme hätte
erteilen können.


Heinrich

:pei
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 28.01.2005 um 12:59:43
 
Hm, mein Nick hat sich geändert.
muss mich wohl früher mal anders eingeloggt haben.



Heinrich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #10 - 28.01.2005 um 13:30:47
 
Zitat:
Hm, mein Nick hat sich geändert.
muss mich wohl früher mal anders eingeloggt haben.



Heinrich



Hi Heinrich,

Deinen angezeigten Nick kannst Du ganz oben im Profil ändern. Einloggen geht aber nur mit dem ersten Nick der Registrierung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #11 - 28.01.2005 um 13:44:07
 
Zitat:
Es kam noch eine Sache hinzu,
mit der ich gar nicht gerechnet hatte. Es sei seit 01.01.05 eine neue Regelung
bzw Anweisung vorhanden, dass Mütter, die ohne ihre Kinder in D bleiben
wollen bzw. wo die Kinder später nachkommen sollen keine AE mehr erhalten
würden [wg entstehender Probleme bei der Integration etc.].

Das kann ja wohl nur eine Ente sein...

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 31.01.2005 um 07:22:02
 
In der Botschaft in Kiev hat dies der Herr Küppers, der für die Dinge der
Familienzusammenführung zuständig ist, aber ebenfalls so ähnlich bestätigt!!


Heinrich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 31.01.2005 um 07:32:10
 
Das mit dem herrn Küppers möchte ich noch etwas ausführen.

Ein weiterer Mitarbeiter der schweriner AB setzte sich telefonsich mit Herrn Küppers in
Verbindung und sprach ab, was denn gemacht werden kann, damit meine Frau bereits
jetzt wg. Familienzusammenführung kommen kann, obgleich ihre Tochter noch bis
Mai/Juni in UA verbleibt. Man sprach ab, dass der Zeitraum dadurch verkürzt werden
kann, wenn jeder irgendwelche Papiere/Anträge entsprechend verspätet zusendet um
dann einen Grund habe, warum die Tochter erst im Mai/Juni kommen könne.

Das Ganze weitet sich aber jetzt zu einer unendlichen Geschichte aus, weil die
ukrainischen Behörden so schnell keinen Pass ausstellen, weil sie die dänsiche
Ehehurkunde [wir erhielten ein internationales Dokument] erst für die Ukraine legalisiert
werden muss. In DK!!! Ich weiß gar nicht, welche Botschaft in DK die Interessen
der Ukraine vertritt.


Heinrich

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 31.01.2005 um 08:36:45
 
hi,
so geht es in kopenhagen, hab dir das mal reinkopiert:

nachfolgend die Adressen von Kopenhagen alles andere in Dänemark läuft Problemlos Trauung und so war überhaupt kein Akt bei uns schon fast etwas steril, wenn nicht ein Freund von mir mit seiner Family dabei gewesen wäre.

Hotel Bethel  ( www.hotel-bethel.dk )
SØMANDSHJEM (Seefahrerheim)
Nyhavn 22
1051 Kobenhagen
Tel.: 33130370
Fax.: 33158570 Vorwahl von DK und von Kopenhagen habe ich leider nicht gefunden.
Das Hotel war sauber und einigermaßen günstig, das Doppelzimmer kostet Übernachtung und Frühstück 795 Dänische Kronen das sind ca. 100 Euro.

Im Umkreis von etwa 20 Gehminuten findest Du alle Behörden die für die Legalisation des Trauscheines benötigt werden. Die Legalisation benötigt eventuell nur Deine Frau in der Ukraine oder beim Ukrainischen Konsulat, wegen Pass eventuell Namensänderung und so. 
In Deutschland bedürfen die Dokumente  gemäß dem Deutsch Dänischen Beglaubigungsabkommen vom 06.07.1959 keiner weiteren Beglaubigung oder Legalisatin. Siehe auch Anhang!

Als erstes und das ist ganz wichtig sonst bekommst keine anderen Stempel
Indenrigs – og Sundhedsministeriet (Innen- und Gesundheitsministerium)
Slotholtsgade 10
1216 Kobenhagen
Der Stempel kostet hier nichts.

Dann geht es weiter mit:
Udenrigsministeriet (Außenministerium)
Asiatisk Plads 2
1448 Kopenhagen
Der Stempel für die Legalisation kostet ca. 150.- Dänische Kronen

Ein guter Schluss ziert alles leider auch im Preis der Stempel für ca. 300.- DK
Ukrainische Konsulat
Toldbodgade 37
Kobenhagen

Essen gehen kannst Du überall, vor allem in der Innenstadt die kleinen Thairestaurants (Fastfood) aber Vorsicht da wo HOT draufsteht ist auch HOT drin. Gegenüber vom Hotel gibt es einen Laden mit Waffeln, Vorsicht Suchtgefahr, wenn ich dran denke könnte ich schon wieder nach Kobenhagen fahren. Auch die Restaurants in Nyhavn  waren gut.
Wenn ihr Richtung Hafen lauft gibt es ein Hausboot mit Restaurant namens Kalinka mit russischer Küche, mit dem Wirt habe ich mich köstlich amüsiert.
Die Leute in ganz Dänemark waren superfreundlich und hilfsbereit.
Kopenhagen bietet auch sonst viele Sehenswerte Dinge, Yuliya und ich haben uns die Zeit genommen und uns die Sehenswürdigkeiten angeschaut, auch die Hafenrundfahrt war recht interessant, da hier Dinge zu sehen waren die Du als Fussgänger gar nicht siehst.






Anhang:

Justizverwaltungsvorschriften Online
Startseite    Inhalt Systematisch    Übersicht der Aktenzeichen   

Legalisation von Urkunden;
hier: Deutsch-dänisches Beglaubigungsabkommen
AV d. JM vom 6. Juli 1959 (9101 - II B. 65)

Nachstehenden im MBl. NW 1959 S. 1527 veröffentlichten RdErl. d. InnMin. vom 9. Juni 1959 (I C 2/17 - 21.163) gebe ich für den Geschäftsbereich der Justizverwaltung zur Beachtung bekannt:


"Nach der Bekanntmachung vom 30.6.1953 (BGBl. II S. 186) ist das deutsch-dänische Beglaubigungsabkommen vom 17.6.1936 (RGBl. II S. 213) mit Ausnahme des Artikels 6 mit Wirkung vom 1.9.1952 wieder in Kraft gesetzt worden. Hiernach bedürfen Urkunden, die in einem der Vertragsstaaten von einem Gericht, einer obersten oder höheren Verwaltungsbehörde oder von einem Notar aufgenommen, ausgestellt oder beglaubigt und mit dem Dienststempel versehen sind, zum Gebrauch im Gebiet des anderen Staates keiner weiteren Beglaubigung oder Legalisation.


Es hat sich gezeigt, dass dieses Abkommen bei manchen Gerichten und Verwaltungsbehörden nicht bekannt ist. Ich bitte daher, das wieder in Kraft gesetzte deutsch-dänische Beglaubigungsabkommen in Zukunft zu beachten."

gruss

BB

halte uns weiter auf dem laufenden !

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