Zitat:Wenn Deine Verlobte mit Heiratsabsicht eingereist ist, habt ihr unrichtige Angaben gemacht und der Hinweis der AB auf Ausweisung etc ist nicht völlig aus der Luft gegriffen...
Sorry, das sehe ich nicht so.
Genau darin bin ich mir ja auch mit der AB einig und es gibt diesbezüglich
eben KEIN Problem!
Lt. Sachgebietsleiterin wurde mir bestätigt, dass es nunmehr lediglich
eine Ermessensentscheidung ist. Ich hatte ihr genau die Hinweise auf das
neue Zuwanderungsgesetz benannt, sowie die Hinweise aus der Schrift
des BMI vom 23.12.04. Sie hat soweit alles akzeptiert sich aber auf den
§ 5 Nr. 2 zurückgezogen und bestand auf das korrekte Visum genau aus
diesem Grund. Eine Ermessensentscheidung bedarf ihrer Meinung nach
ensprechender Gründe die ich auch vorbrachte [Sprachkurs der beginnt
und die anstehende Einstellung als Ärztin im Krankenhaus]. Dieses seien
aber aus ihrer Sicht keine Gründe die eine Entscheidung zugunsten der
AE seien. Hätte ich vorgebracht, dass meien Frau kranke Mutter oder kranke
Kinder pflegen müsse, würden solche Gründe anerkannt sein. Alles Andere
sei unwesentlich, so die Schgebietsleiterin.Es kam noch eine Sache hinzu,
mit der ich gar nicht gerechnet hatte. Es sei seit 01.01.05 eine neue Regelung
bzw Anweisung vorhanden, dass Mütter, die ohne ihre Kinder in D bleiben
wollen bzw. wo die Kinder später nachkommen sollen keine
AE mehr erhalten
würden [wg entstehender Probleme bei der Integration etc.]. In unserem Fall
soll ihre Toche erst im Sommer nachkommen, wenn das alte Schuljahr in der
Ukraine endet und hier neu beginnt.
Aber sie bot einen Kompromiss an. Wir erhielten die Vorabgenehmigung der AB
und wegen des Nachzuges der Tochter im Juni würde man (tat man auch
in unserem beisein) mit der Botschaft in Kiev sprechen. Dies erschien uns
akzeptabel, da meine Frau ohnehin am nächsten Tag zurück nach Tchernikow
wollte weil noch viele Dinge in Tschernikow zu erledigen sind (das Ticket hatten
wir bereits in der Tasche). Jetzt haben wir allerdings das Problem, dass unsere
Botschaft in Kiev auf einen neuen Pass pocht, der den nunmehr richtigen
Familiennamen ausweist.
Im Nachhinein bin ich überzeugt, dass ich zu früh dem Kompromiss zugestimmt
habe. Die Anweisung des BMI vom 23.12.04 besagt nämlich (habe jetzt
vergessen wo das steht), dass derartige Entscheidungen, das richtige Visum
zu beantragen wenn ohnehin alle sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
zu vermeiden sind, wenn sie schlussendlich in Leere laufen. Diese Anweisung
kommt juristisch einer Amtsanmaßung gleich.
Zitat:Seid kooperativ, dass erwartet ihr ja auch von der Behörde!
eihennig
Meine Kooperation ins zwischenzeitlich auf dem Nullpunkt, zumal die
Sachgebietsleiterin, so sehe ich es inzwischen, die
AE ohne Probleme hätte
erteilen können.
Heinrich :pei