Geehrte Experten,
Mein Fall habe ich bezüglich Einbürgerung schon im entsprechenden Topic skizziert:
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=einb;action=...Kurze Beschreibung per Drag und Drop:
Bin wissenschaftlicher Mitarbeier, promoviert (Dr.rer.nat), arbeite weiter an der Uni in BaWü als Postdoc (Lehre, Forschung, evt. Habilitation).
Bin insgesamt 8 Jahre in Deutschland, erste 5 Jahre mit AB, danach habe wegen besonderem öffentlichen Interesse eine befristete
AE mit Auflage "Arbeitserlaubnispflichtige Erwerbstätigkeit nur mit gültiger Arbeitserlaubnis, selbstständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestatten" bekommen.
Habe den Einbürgerungsantrag gestellt und im November 2004 die Einbürgerungszusicherung (gilt 2 Jahre) bekommen.
Derzeit bin ich intensiv damit beschäftigt, mich aus meiner bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen zu lassen. Daher habe ich erst einen anderen Paß beantragen müssen, sogenannte "Daueraufenthaltspass",
sonst wäre Ausbürgerung gar nicht möglich.
Mein nächster Schritt wird, alte Aufenthaltserlaubnis aus dem alten Paß in den neuen zu übertragen. In diesem Zusammenhang ist die Frage: Lohnt es sich dabei, eine
NE gleich zu beantragen oder ist es in meinem Fall gar nicht möglich. Wenn ja, welche Risiken damit verbunden sind? (Könnte Z.B. im Falle einer Absage meine alte befristete
AE in die neue
AE umgewandelt werden und dadurch evtl.
Einbürgerungszulassung nicht mehr gültig wäre?)
Wie lange würde es ungefähr dauern, falls ich einen Antrag stellen könnte? (Muß mein Paß ja für das Ausbürgerungsverfahren in die Konsulat abgeben)
Eine
NE würde mir große Vorteil bringen, da ich mich selbständig machen möchte (Firma gründen) und mit derzeitige Lage ist es bis zu meiner Einbürgerung nicht möglich.
Vielen Dank im voraus,
Alexander