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Frage von Arbeitgeber: Spezialiätenkoch (Gelesen: 1.306 mal)
Amanda
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage von Arbeitgeber: Spezialiätenkoch
28.01.2005 um 13:01:56
 
Ein Bekannter von mir würde meinen Mann gerne als Koch einstellen.
Das Restaurant wird neu gebaut und eröffnet.
Kann er ihn einfach einstellen, oder muß er das vorher beim Arbeitsamt irgendwe gesondert deklarieren, daß er einen Ausländer als Spezialitätenkoch einstellt?

LG
Amanda
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 28.01.2005 um 14:07:02
 
Dein Mann hat über die Ehe mit Dir ein uneingeschränktes Recht zu Arbeiten unabhängig von einer konkreten Stelle oder Stellenbezeichnung.

Abu
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kelebek
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.02.2005 um 19:07:57
 
Besser gesagt, wenn dein Mann eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis hat und das sollte er wenn du deutsche Staatsangehörige bist- kann er ohne weiteres eingestellt werden.
Eine Erlaubnis bräuchte er nur wenn er keine Arbeitserlaubnis hätte oder er erst aus dem Ausland "importiert" würde.
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