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unbefristete ausweisung (Gelesen: 5.154 mal)
sanzzz
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29.01.2005 um 21:53:28
 
hallo! ich hab da ein für mich sehr wichtiges thema, zu dem ich gern ein paar meinugen von euch bekommen würde. also es geht darum, dass mein freund (gebürtiger libanese) aufgefordert wurde, deutschland zu verlassen. er wurde ausgewiesen, seine ausweisung ist unbefristet. mein freund und ich werden im libanon heiraten. ich habe nun einen antrag auf befristete ausweisung für meinen freund bei der ausländerbehörde gestellt. mein freund hat 16 jahre in deutschland gelebt und er kommt in seinem heimatland überhaupt nicht zurecht.meine frage ist nun wenn er eine befristete ausweisung bekommt, für wie lange sie befristet werden könnte wenn wir verheiratet sind. ich weiß auch nicht was es genau für eine ausweisung war. ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
vielen dank und liebe grüße

nura
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Mick
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Antwort #1 - 29.01.2005 um 23:12:06
 
Hi,
wegen was genau wurde er ausgewiesen? Straftat? Strafmaß? Ggf. ergeben sich weitere Fragen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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sanzzz
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Antwort #2 - 01.02.2005 um 14:34:13
 
hallo mick...erstmal danke das du mir geantwortet hast. also mein freund hat eine bewährungsstrafe von 3 monaten bekommen, wegen btmg. die bewährungszeit läuft noch bis januar 2006. er hat leider auch noch einige bußgelder (auto) offen, welche er noch nicht vollständig bezahlen konnte. zurzeit ist auch ein haftbefehl gegen ihn draussen, da er mal eine geldstrafe bekommen hat und diese nicht zuende bezahlt hat weil er deutschland verlassen hat. der restbetrag ist etwa 150 euro, ich habe mich auch schon mit dem beamten von der staatsanwaltschaft in verbindung gesetzt, und ihm gesagt das er das geld anfang nächsten monat von mir bekommt. das problem ist das wir jetzt im märz im libanon heiraten. wir wollten schon vor1 jahr heiraten aber wir brauchten viele papiere aus libanon und die konnte uns niemand besorgen. er geht jetzt leider! 6monate zur bundeswehr,da er sowieso nicht befreit werden kann weil er in deutschland keinen aufenthalt mehr hat. also er wurde aufgefordert deutschland zu verlassen, und wir hatten dann über einen anwalt versucht die ausweisung weiter hinaus zu zögern...hat aber nichts gebracht. der anwalt ist auch nicht darauf gekommen das mein freund eventuell nicht mehr aus libanon raus kommt ohne den wehrdienst abzuleisten. er hat immer nur gesagt das mein freund auf jeden fall zurück kommen kann sobald wir verheiratet sind. das stimmt ja wohl nicht so ganz. habe jetzt einen antrag auf befristung der ausweisung gestellt und hoffe das sie nicht eine frist von 1 jahr oder noch länger stellen. weißt du vielleicht was das für eine art von ausweisung sein könnte? weil ich versteh das nicht so ganz, denn es gibt wohl 3 verschiedene formen von ausweisungen. außerdem würd ich gerne wissen für wie lange solch eine ausweisung befristet wird wenn man einen ehepartner im ausland hat.ich hoffe du weißt einen rat für uns....danke für deine mühe!

liebe grüße...nura

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jgw
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Antwort #3 - 01.02.2005 um 15:45:46
 
Zitat:
. also mein freund hat eine bewährungsstrafe von 3 monaten bekommen, wegen btmg. ....


Hallo Nura,

die Auskunft ist noch nicht genau genug.

Schau mal in § 54 Nr. 3 AufenthG, wenn dein Verlobter wegen eines dieser Tatbestände ausgewiesen worden ist, dürfte eine längere Frist (ca. 5 Jahre) unumgänglich sein.

Oder war es "nur" eine Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum. Hier könnte eine Ermessensausweisung nach § 55 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG in Frage kommen. Dann könnte die Frist kürzer ausfallen.

Egal nach welcher Vorschrift er ausgewiesen worden ist:
Falls er selbst Drogenkonsument war, wird die Ausländerbehörde auf jeden Fall vor der Befristung einen Nachweis der Drogenfreiheit verlangen.

Gruß
jgw



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sanzzz
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Antwort #4 - 01.02.2005 um 18:36:08
 
ja also er ist verurteilt worden weil er an jenem "drogenverkaufsplatz" gesehen wurde als er mit jemandem sprach und dieser später von der polizei durchsucht wurde und sie cannabis bei ihm fanden. mein freund wurde also an einem anderen tag wieder dort gesehen und dann fand die polizei auch etwas bei ihm. in der anklage hieß es er habe von jemandem etwas gekauft und es an einen freund weiter verkauft da dieser ihn ständig drum gebeten hat.es handelte sich immer um sehr geringe mengen. und es waren auch nie andere drogen. mein freund erhielt also eine bewährungsstrafe von 3 monaten. meinst du mit nachweis der drogenfreiheit ein gutachten vom arzt oder wie?es ist so kompliziert...5 jahre? das würde er niemals dort aushalten. hätte man eine chance wenn man ein psychologisches gutachten hätte in dem hervorgeht das es in seinem jetzigen umfeld einfach unmöglich für ihn wäre dort 2 jahre oder länger zu bleiben?ich weiß leider garnicht mehr weiter. unser anwalt hatte uns vor der ausweisung gesagt sobald wir heiraten könne er sofort zurück nach deutschland kommen....ich versteh nicht wieso er das gemacht hat...meinem freund geht es sehr schlecht...
ich danke dir das du mir genatwortet hast.
liebe grüße
nura ???
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Antwort #5 - 02.02.2005 um 20:29:28
 
hallo! ich hätte eine frage, unzwargeht es mich als deutsche staatsbürgerin, und mein freund als libanese. mein freund ist letztes jahr aus deutschland ausgewiesen worden. wir wollten jetzt in dänemark heiraten. aber jetzt weiß ich nicht was er dazu für einen aufenthaltsstatus benötigt. er hat ja bis jetzt noch eine unbefristete ausweisung.
wäre lieb wenn sich jemand meldet, der sich damit auskennt!
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nura
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Mick
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Antwort #6 - 02.02.2005 um 20:51:48
 
Zitat:
hallo! ich hätte eine frage, unzwargeht es mich als deutsche staatsbürgerin, und mein freund als libanese. mein freund ist letztes jahr aus deutschland ausgewiesen worden. wir wollten jetzt in dänemark heiraten. aber jetzt weiß ich nicht was er dazu für einen aufenthaltsstatus benötigt. er hat ja bis jetzt noch eine unbefristete ausweisung.
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Hi nura,
schau doch erstmal oben in der FAQ unter Definitionen und stelle fest, ob er wirklich ausgewiesen wurde.

Sollte das der Fall sein, muss er erst bei der Behörde, die ihn ausgewiesen hat, die nachträgliche Befristung der Wirkung der Ausweisung (Einreise- und Aufenthaltsverbot) beantragen.

Für mehr Infos werden erst solche von Dir benötigt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #7 - 02.02.2005 um 21:07:49
 
ja er ist wegen straftaten ausgewiesen worden. die beristung der ausweisung habe ich beantragt. den fall habe ich ziemlich ausführlich unter Ausweisung, Abschiebung... geschildert.
also muss die einreisesperre erstmal weg sein?
ich blick da echt langsam nicht mehr durch, denn in libanon kann man nicht heiraten wenn man sich nicht beim militär gemeldet hat bzw. befreit ist vom wehrdienst.
das ist alles so komplizert! ???
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nura Griesgrämig
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Antwort #8 - 02.02.2005 um 21:10:01
 
also ich meine ich hab den fall unter Unbefristete Ausweisung geschildert. Traurig
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Antwort #9 - 02.02.2005 um 21:24:24
 
Zitat:
also ich meine ich hab den fall unter Unbefristete Ausweisung geschildert. Traurig



Sorry, aber den Zusammenhang habe ich nicht hergestellt. Sollte man auch nicht voraussetzen.
Und- ich verstehe auch die Frage nicht. Dir ist doch klar, dass erst die Ausweisung befristet werden muss, oder? Auch für Dänemark besteht die Ausreisesperre aufgrund der Ausweisung.




die Threads werden verbunden, so bleibt der Zusammenhang klar
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Antwort #10 - 02.02.2005 um 22:01:34
 
ok,danke das war mir nämlich nicht so klar. ja dann kann ich das schon mal vergessen.
ich warte zurzeit auf eine antwort vom ausländeramt, wegen dem antrag auf eine befristete ausweisung. ich würde nur gerne wissen wie die chancen stehen das er nicht allzu lange in seinem heimatland sein muss wenn wir heiraten, und ob in seinem fall eine befristung von 5 jahren wirklich nicht verkürzbar ist. er ist immerhin hier aufgewachsen. das mit der heirat in dänemark war nur eine idee. ich hab jetzt aber keine ideen mehr.
dauert es eigentlich lange bis die ausländerbehörde über sowas entscheidet?
ich bin echt gefrustet....aber ich hoffe das du einen rat für mich hast.
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Antwort #11 - 02.02.2005 um 22:42:42
 
Zitat:
ok,danke das war mir nämlich nicht so klar. ja dann kann ich das schon mal vergessen.
ich warte zurzeit auf eine antwort vom ausländeramt, wegen dem antrag auf eine befristete ausweisung. ich würde nur gerne wissen wie die chancen stehen das er nicht allzu lange in seinem heimatland sein muss wenn wir heiraten, und ob in seinem fall eine befristung von 5 jahren wirklich nicht verkürzbar ist. er ist immerhin hier aufgewachsen. das mit der heirat in dänemark war nur eine idee. ich hab jetzt aber keine ideen mehr.
dauert es eigentlich lange bis die ausländerbehörde über sowas entscheidet?
ich bin echt gefrustet....aber ich hoffe das du einen rat für mich hast.
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Ne, nura, außer "abwarten" habe ich keinen Tipp. Das kann von 0 bis x Wochen dauern. Aber nachfragen zwischendurch ist sicherlich in Ordnung.
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