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BEHÖRDENGÄNGE IM LIBANON (Gelesen: 7.477 mal)
sanzzz
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Aus Fehlern sollte man
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17.01.2005 um 20:08:09
 
HALLO!HAB EIN PROBLEM: MEIN VERLOBTER IST AUSGEWIESEN WORDEN (FREIWILLIG GEGANGEN) UND WILL NUN UNBEDINGT ZURÜCK NACH DEUTSCHLAND: GEHT ABER NICHT; ER MUSS ERST VON DER BUNDESWEHR BEFREIT WERDEN UM DORT HEIRATEN ZU KÖNNEN. ABER ZUR BEFREIUNG BRAUCHT ER HIER IN D. AUFENTHALT??? GEHT ALLES NICHT!WER HAT ZUFÄLLIG ETWAS ÄHNLICHES DURCHGEMACHT UND KÖNNTE MIR EINEN RAT GEBEN?WÄRE SEHR LIEB! ???
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Hein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.01.2005 um 20:34:03
 
Hallo!

Ist deine Tastatur kaputt oder warum stehen da nur GROSSBUCHSTABEN ?

Bin ...

lachen lachen

Und wozu ist diese Umfrage gut? Bin ... , dass diese gelöscht wird.  motz

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.01.2005 um 20:59:42
 
Hab die Umfrage mal gelöscht, machte offensichtlich ja keinen echten Sinn  Daumen runter
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Abu
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Antwort #3 - 18.01.2005 um 09:40:46
 
Nura,

Dein Posting ist kaum verständlich, außerdem fehlen wichtige Infos, z. B.

Zitat:
MEIN VERLOBTER IST AUSGEWIESEN WORDEN (FREIWILLIG GEGANGEN)
Welche  Staatsangehörigkeit? Welcher Aufenthaltstitel? Warum ausgewiesen?

Zitat:
ER MUSS ERST VON DER BUNDESWEHR BEFREIT WERDEN
Bundeswehr? Oder geht es um den Wehrdienst in einem anderen Land

Zitat:
UM DORT HEIRATEN ZU KÖNNEN.
Wo? Was ist "dort"?

etc., etc.

Abu
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.01.2005 um 09:42:37
 
Ooops, habe die Überschrift übersehen. Staatsangehörigkeit scheint wohl libanesisch zu sein...

Abu
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sanzzz
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Antwort #5 - 18.01.2005 um 20:42:08
 
also es war nur erstmal ein versuch heraus zu finden ob denn irgendjemand überhaupt auf die frage reagiert! staatsangehörigk.: libanesisch und lebte seit 16 jahren in deutschland. ist ausgewiesen worden weil er seit ca. 1 jahr arbeitslos war und einige geldbeträge wie strom lange nicht bezahlt wurden.er muss bundeswehr machen oder befreiung beantragen um dort heiraten zu können. und befreit wird er nur wenn er in deutschland aufenthalt hat.ansonsten kann er den libanon nicht verlassen. die behörden dort lassen einen nicht heiraten der die bundeswehrsache noch nicht abgeklärt hat.ausländer können dort nochnicht mal muslimisch heiraten.
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sanzzz
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Antwort #6 - 18.01.2005 um 20:45:21
 
ausserdem: ich finde die umfrage sehr wichtig und sie macht Sinn weil ich mich in einer sehr traurigen situation befinde, in der mir anscheinend keine libanesischen und keine deutsche behörden helfen können.für die menschen wie dich macht das halt kein sinn!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.01.2005 um 20:53:57
 
Sorry nura,

aber so wie die Umfrage war, machte die wohl echt keinen Sinn dir zu helfen.
Wenn dir jemand helfen kann oder ähnliche Erfahrungen hat, dann wird er/sie
das sicher schreiben. Mit nem Klick auf die Umfrage hast du nix aber auch gar
nix gewonnen im Sinne von Hilfe/Info.

Zur Klarstellung:
Im prinzip haben wir nix gegen Umfragen, wenn die Sinn machen und nachvoll-
ziehbar sind. Im vorliegenden Fall war das sicher nicht so (sah nicht nur ich so).

Sollte übrigens keine Zensur sein, sondern die bei einigen usern entstandene
Verwirrung (was das denn sollte) entzerren  Zwinkernd

...jaja ich weiß, bin mal wieder der böse Bube
  !!!

Und zum Sachinhalt:

das ist etwas wenig an Infos, um da konkret was dazu schrieben zu können.

Mal allgemein:
Wenn er ausgewiesen wurde bestehjt eben eine dauerhafte Wiedereinreise-
sperre. Er könnte einen ANtrag auf Befristung der Sperrwirkung stellen.

ABER: Selbst wenn diese Sperre dann beffristet (aufgehoben) würde, würde
dies nicht ebdeuten, dass er wieder automatisch nach D.  einreisne UND hier
leben darf.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 18.01.2005 um 21:01:13
 
Zitat:
ist ausgewiesen worden weil er seit ca. 1 jahr arbeitslos war und einige geldbeträge wie strom lange nicht bezahlt wurden. ...


Nochmal was:

bist du sicher dass er ausgewiesen wurde (wg. Straftat oder so) oder wurde ihm
NUR die Verlängerung der AE abgelehnt und er zur Ausreise aufgefordert?! Denn
dazwischen liegen schon Welten, was die Wirkung anbelangt!

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sanzzz
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Antwort #9 - 18.01.2005 um 22:02:15
 
ok, er hat schon eine bewährungsstrafe in sachen Btmg bekommen, aber auch nur weil wir keinen anwalt beauftragt haben bzw. revision eingelegt. aber das war nichts schwer wiegendes. er hat sonst nur noch einige beträge offen- ordnungsamt,-strom.und wenn ich einen antrag stelle, damit die ausweisung befristet wird,müssen erstmal alle beträge ausgeglichen werden und dann wird entschieden ob er eine befristete ausweisung bekommt. und wenn ja dann ist immer noch die frage für wie lange er dann nicht einreisen darf. wir wissen garnicht was wir machen können, weil die behörden dort wirklich fast alle total unfähig sind. sie geben keine auskunft und sind patzig zu ausländern--zu mir zumindest. danke fürs zuhören!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 18.01.2005 um 22:07:41
 
Also nochmal zur Klarstellung, da ich mir ned sicher bin, ob du das auch richtig
verstanden hast:

Wenn die Ausweisungssperre befristet wurde, dann darf er nicht automatisch
wieder nach D. reisen oder gar einen Daueraufenthalt hier begründen. Der
Voraufenthalt vor der Ausweisung ist da nix mehr wert.

Allein ein ggf neu entstehender Anspruch auf AE z.B. eben durch Eheschließung
wäre dann eine Möglichkeit wieder in D. zu leben.
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sanzzz
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Antwort #11 - 18.01.2005 um 23:13:12
 
das mit der heirat ist sehr kompliziert. das haben wir schon hier in deutschland vor der ausweisung versucht, und in libanon sind die behörden unfähig nur auskunft zu geben. mein freund kann nicht heiraten weil er erst zum wehrdienst muss oder vom wehrdienst befreit werden muss. und zur befreiung braucht er aufenthalt in deutschland. mein anwalt hat mir damals was von familienzusammenführungsgesetz gesagt und mir gesagt es ist  sicher das er wenn wir im libanon heiraten wieder nach deutschland einreisen darf.er ist hier total eingebürgert, er spricht und schreibt deutsch viel besser als arabisch, aber es hat keine zukunft für ihn im libanon und ihm geht es sehr schlecht.
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Zak
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Antwort #12 - 19.01.2005 um 08:05:03
 
Zitat:
mein freund kann nicht heiraten weil er erst zum wehrdienst muss oder vom wehrdienst befreit werden muss. und zur befreiung braucht er aufenthalt in deutschland. mein anwalt hat mir damals was von familienzusammenführungsgesetz gesagt und mir gesagt es ist  sicher das er wenn wir im libanon heiraten wieder nach deutschland einreisen darf.


So wie das im Moment aussieht, wird Dein Freund wohl den Wehrdienst ableisten müssen, um heiraten zu können.

Eine Aufenthaltstitel um den Wehrdienst im eigenen Land zu verhindern sieht das AufenthG nicht vor.


:endsm
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sanzzz
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Antwort #13 - 22.01.2005 um 15:04:56
 
finde es auch echt blöd das ihr mich wegen meines unwissens mit e-mails bombadiert.
sowas ist einfach bescheuert!
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Ralf
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Antwort #14 - 22.01.2005 um 19:37:28
 
Zitat:
finde es auch echt blöd das ihr mich wegen meines unwissens mit e-mails bombadiert.
sowas ist einfach bescheuert!


Klar, Nura, wäre es. Theoretisch. Aber da deine E-Mail-Adresse hier entsprechend deiner Profil-Einstellungen gar nicht öffentlich angezeigt wird, sondern nur von den Admins gesehen werden kann, ist es schlicht unmöglich, dass du E-Mails von anderen Usern bekommst.
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