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Gibts da eine neue Gesetzgebung ?? (Gelesen: 8.270 mal)
Sibel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gibts da eine neue Gesetzgebung ??
Antwort #15 - 26.01.2005 um 12:38:20
 
Hallo Ralf Smiley

da siehst mal. Ich bin gerade meinen 2 Tag im Forum und habe schon mehr über diverse Themen gelernt als in den letzten 26 Jahren meines jungen Lebens  grin

Als ich in Deutschland geboren wurde, hat man automatisch die Staatsbürgerschaft der Eltern erhalten, daß war 1978 so zusammen mit der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, da damals meine Eltern bereits seit 10 Jahren in Deutschland waren. Irgendwann gar nicht mal so lange her..hatte ich gehört, daß wenn einer der Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft hat, steht dem Kind auch die deutsche zu, aber man könnte es auch ablehnen und die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils annehmen. Deshalb habe ich von "annehmen" gesprochen. Dann hatte ich auch die Version gehört, ein Kind welches ab einem bestimmten Datum geboren ist, dürfte auch die doppelte Staatsbürgerschaft haben, bis es 18 ist und dann dürfte es sich für eine entscheiden und ab 18 eine der Staatsbürgerschaften abgeben.

Da dies alles immer ständig im Wandel ist habe ich meine liebe Not mitzukommen, was nun tatsächlich stimmt Smiley  Aber jetzt weiß ich ja Bescheid. Danke Dir!

Liebe Grüße
Sibel
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Sibel
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Antwort #16 - 26.01.2005 um 12:41:52
 
Ohh fonsi  :bussi

nee hast Du nicht. Mach doch bloss Spass ..komm lach wieder  :brrr

Gruß
Sibel  grin
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Ralf
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Antwort #17 - 26.01.2005 um 13:06:46
 
Hi Sibel!

Zugegeben, das Staatsangehörigkeitsrecht ist eine komplizierte Angelegenheit, und hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten zahlreiche Änderungen erfahren.

Jede Menge Infos zum Staatsangehörigkeitsrecht gibts unter ... und in diesem Forum in der Rubrik "Einbürgerung" Zwinkernd

Zitat:
Als ich in Deutschland geboren wurde, hat man automatisch die Staatsbürgerschaft der Eltern erhalten,

Das ist im Prinzip immer noch so. Ob aber eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben wird oder nicht, richtet sich allein nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates. Es gibt durchaus Länder, bei denen ein außerhalb des eigenen Landes geborenes Kind nicht automatisch die Staatsangehörigkeit der Eltern erwirbt. Die Staatsangehörigkeitsgesetze sind so unterschiedlich wie die Länder selbst. Zwinkernd

Zitat:
Dann hatte ich auch die Version gehört, ein Kind welches ab einem bestimmten Datum geboren ist, dürfte auch die doppelte Staatsbürgerschaft haben, bis es 18 ist und dann dürfte es sich für eine entscheiden und ab 18 eine der Staatsbürgerschaften abgeben. 

Stimmt. Das Datum ist der 1.1.2000 und dies trifft zu, wenn das Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren wird und ein Elternteil die in § 4 Abs. 3 StAG genannten Voraussetzungen erfüllt:
Zitat:
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2. freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt.


Diese Kinder müssen sich später in der Tat entscheiden, siehe
§ 29 StAG
.

Ein Kind eines deutschen und eines ausländischen Elternteils erwirbt in der Regel beide Staatsangehörigkeiten, auf jeden Fall aber die deutsche, und kann auch beide für immer behalten, jedenfalls nach deutschem Recht.
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Sibel
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Antwort #18 - 28.01.2005 um 14:33:24
 
Hallo Ralf  Smiley

sorry, bin zwar spät dran..war paar Tage offline..aber wollte es trotzdem nicht missen Danke zu sagen für Deine Erläuterung und für die Links. Daumen hoch

Viele Grüße
Sibel
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