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Ausreise wegen Trennung von Ehemann (Gelesen: 4.034 mal)
Booker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausreise wegen Trennung von Ehemann
27.01.2005 um 14:18:08
 
Hallo meine Lieben,

ich habe eine Bekannte die hat ein Problem mit der Ausländerbehörde in Berlin !

Sie ist mit einen Spätaussiedler ( Deutsch/russisch) seit ca. 4 Jahren verheirat und hat eine 4 J. alte Tochter mit Ihm. Sie lebt seit 2 Jahren mit Ihren Mann in Berlin, aber ist seit ca. 1 Jahr getrennt von Ihm. Zur Zeit bekommt Sie Sozialhilfe. Sie hatte eine Aufenthaltserlaubnis bis Jan. 2005 und jetzt eine Duldung oder so bis zum 22. Februar 2005. ( auch für die Tochter ! )

Meine Fragen:

Die Tochter ist in Russland geboren und Vater ist heute Deutscher,
in der Geburturkunde des Kindes steht Vater Nationalität Deutsch.
Ist Sie dann nicht auch Deutsche oder nicht weil der Vater früher Russe war nicht ?

Kann Sie wenn Sie ausreichend Einkommen hat hier bleiben?

Gibt es eine Härtefallregelung für Sie?

Welche Behörde kann helfen ? Evtl Jugendamt ?

Danke für die Hilfe
Thomas
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 27.01.2005 um 15:18:04
 
Erst einmal ein paar Fragen, die relevant sei dürften:

Zitat:
ich habe eine Bekannte die hat ein Problem mit der Ausländerbehörde in Berlin !

Welche Staatsangehörigkeit hat die Bekannte?

Zitat:
Sie ist mit einen Spätaussiedler ( Deutsch/russisch) seit ca. 4 Jahren verheirat und hat eine 4 J. alte Tochter mit Ihm.

Da müssen wir schon genau sein: Waren die beiden zum Zeitpunkt der Geburt der Tochter bereits verheiratet?

Und dann noch ein paar Vorab-Comments:

Zitat:
Die Tochter ist in Russland geboren und Vater ist heute Deutscher,
in der Geburturkunde des Kindes steht Vater Nationalität Deutsch.

Ob die russischen Behörden der Meinung  sind, daß der Vater deutsch sei, ist den deutschen Behörden erst einmal wurscht.

Zitat:
Ist Sie dann nicht auch Deutsche oder nicht weil der Vater früher Russe war nicht ?
Evtl. ja.

Zitat:
Kann Sie wenn Sie ausreichend Einkommen hat hier bleiben?

Wenn das Kind deutsch ist, erhält die Mutter auch ohne ausreichend Einkommen eine AE. Wenn das Kind nicht deutsch ist, hilft ihr auch ein ausreichendes Einkommen nicht. 

Abu
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Pfirsichring
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.01.2005 um 15:24:01
 
Versuch es mal bei dieser Behoerde, die haben uns auch schon einmal sehr geholfen:

Der Beauftragte des Senats von Berlin
für Integration und Migration
Potsdamer Straße 65    
10785 Berlin
Tel.: 9017 - 2351
Fax.: 262 54 07 u. 9017 - 2320
Telefonische Beratung: 9017 - 2372
Mo, Di, Do, 9-13,
Do 15-18 Uhr



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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
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Booker
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.01.2005 um 15:37:51
 

Welche Staatsangehörigkeit hat die Bekannte?

Antwort: Sie ist Russin

Da müssen wir schon genau sein: Waren die beiden zum Zeitpunkt der Geburt der Tochter bereits verheiratet?

Antwort: Ja ich glaube !

Ob die russischen Behörden der Meinung  sind, daß der Vater deutsch sei, ist den deutschen Behörden erst einmal wurscht.

Antwort: Muss wohl so sein sonst hätte er ja keinen deutschen Pass bekommen !
Ich denke das ist doch eindeutig wenn man Spätaussiedler ist oder ?

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Ralf
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Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #4 - 27.01.2005 um 16:04:09
 
Hallo!

Die Frage, ob das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, kann nur nach dem
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
beurteilt werden.

Dazu müssten wir aber zunächst folgendes wissen:

- Wann ist der Vater eingereist?
- Seit wann besitzt er die deutsche Staatsangehörigkeit?
- Nach welcher Rechtsgrundlage hat er die dt. StA erworben?
- Wann ist das Kind eingereist?
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...
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 27.01.2005 um 19:15:28
 
Zitat:
Antwort: Muss wohl so sein sonst hätte er ja keinen deutschen Pass bekommen !
Ich denke das ist doch eindeutig wenn man Spätaussiedler ist oder ?


Hallo Booker,

die Angabe der Volkszugehörigkeit deutsch in den russischen Urkunden und im Inlandspaß hat keinerlei Bewandtnis für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, allenfalls kann hieraus nach dem BVFG ein indizieller Hinweis auf das geforderte Bekenntnis zum deutschen Volkstum nach dem § 6 BVFG.

Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kommt es erst mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 BVFG.

Um das abschließend beurteilen zu können, sind die von Ralf angeführten Fragen entscheidend.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Dany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.01.2005 um 11:13:53
 
[bgcolor=Orange]Die Tochter ist in Russland geboren und Vater ist heute Deutscher,
in der Geburturkunde des Kindes steht Vater Nationalität Deutsch.
Ist Sie dann nicht auch Deutsche oder nicht weil der Vater früher Russe war nicht ? [/bgcolor]

Vermutlich sind sie über Familiennachzug nachträglich ausgereist. Andernfalls müssten sie ja mit §7 BVFG (im Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes) eingereist sein und eingebürgert worden sein.
Ohne Einbürgerung kein dt. Paß. Eine nachträgliche Einbeziehung wird auch wohl nicht mehr möglich sein. Also kann sie nur über das Ausländerrecht einen Aufenthalt begründen. Die hierfür geltenden Vorschriften sind ja bekannt. Ihr Vorliegen müsste man konkret eruieren.
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Ralf
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Antwort #7 - 28.01.2005 um 20:09:50
 
Zitat:
[bgcolor=Orange]Vermutlich sind sie ...

Vermuntugen helfen hier auch nicht weiter.

Zitat:
Ohne Einbürgerung kein dt. Paß.

Vielleicht war der Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ja schon Deutscher?

Also: es gibt viele Möglichkeiten. Soll der Fragesteller erst mal Klarheit schaffen, dann sehen wir weiter!  Zwinkernd
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