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Gibts da eine neue Gesetzgebung ?? (Gelesen: 8.268 mal)
Sibel
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25.01.2005 um 10:27:18
 
Hallo liebe Freunde,

ich bin neu hier im Forum und will als erste für diese informative Plattform gratulieren.

Ich bin durch eine Freundin zu diesem Forum gestoßen als ich Ihr von einem Freund von mir erzählte, der vor der Ausweisung steht.

Ich kann die Gründe für seine Ausweisung nicht verstehen. Er hat lange Jahre in Deutschland gelebt, ist zwar öfters ein und ausgereist aber er war nie illegal hier. Nun ist er 8 Jahre glaube ich am Stück hier oder sind es nur fünf?? Keine Ahnung! Er erfüllt auf jeden Fall die Voraussetzungen nun für ein unbefristetes Aufenthaltserlaubnis. Kurz davor wird er aber ausgewiesen unszwar erfährt er gerade mal per Brief 1 1/2 Wochen vorher davon.

Er ist selbständig, also erwerbstätig, war noch nie mit dem Gesetz in Konflikt, hat noch nie etwas vom Ämtern bezogen..also kein Arbeitslosengeld, keine Sozialhilfe etc...Er ist also dem Staat noch nie auf der Tasche gelegen und nun wird er aus Deutschland ausgewiesen. Kann man den nun argumentieren, daß er zwar bis heute niemanden auf der Tasche lag aber eventuell in Zukunft das der Fall sein könnte und dann wenn er die unbefristete hat dann kann er auch nicht einfach so der Grenzen verwiesen werden und muss durchgefüttert werden..also lieber gleich raus aus Deutschland quasi als Vorkehrmaßnahme ??

Das ist das einzige was zumindest einem in den Sinn kommen könnte, da gegen ihn nichts vorliegt, daß eine Ausweisung erfordern könnte. (das ist zumindest das was er mir als Aussenstehende sagt und ich es im Endeffekt nicht wirklich wissen kann).

Mich wundert das einfach nur und er tut mir unglaublich leid, weil er auch Kinder in Deutschland hat. Er ist nicht verheiratet aber lebt mit seiner Freundin zusammen und nur um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen würde er aber nicht heiraten wollen. So aufrichtig ist er auch noch. Ich verstehe das ganze nicht. Können Behörden denn jemanden einfach ausweisen, obwohl er nichts verbrochen hat und auch dem Staat nicht zu lasten gefallen ist ? Gibt es da eine neue Regelung ?

Danke schonmal
und liebe Grüße
Sibel
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Ralf
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Antwort #1 - 25.01.2005 um 11:50:12
 
Zitat:
.... Können Behörden denn jemanden einfach ausweisen, obwohl er nichts verbrochen hat und auch dem Staat nicht zu lasten gefallen ist ? Gibt es da eine neue Regelung ?  


Hi Sibel!

So ganz ohne Grund wird sicherlich niemand ausgewiesen, und die Gründe dürften sich aus dem Bescheid der Ausländerbehörde ergeben. Evtl. lässt du dir das Schreiben mal zeigen!? Allein auf mündliche Aussagen des Betroffenen sollte man sich hier nicht verlassen.
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ziya
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Antwort #2 - 25.01.2005 um 12:04:01
 
vielleicht hat die ABH einen fehler gemacht er sollte nachfragen warum weshalb,mich wollten sie auch ausweisen später wurde ich eingebürgert. öhm
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Sibel
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Antwort #3 - 25.01.2005 um 12:12:55
 
Hallo Ralf,

lieben Dank für Deine Antwort.

Ja, so ohne Grund kann ich mir es eben auch nicht vorstellen. Das die Behörden einfach aus Willkür jemanden ausweisen, trau ich den Behörden nicht zu. Sein Bescheid habe ich nicht gesehen, danach frag ich auch nicht..so gut kennen wir uns nicht, daß ich meine Nase in seine Angelegenheiten stecken möchte.

Mich hat es nur verwundert. Ich bin selbst Ausländerin bin aber in Deutschland geboren und das Menschen einfach so ausgewiesen werden können nach dem Motto.."Du schadest uns zwar nicht aber Nutzen tust Du uns auch nichts also lieber gleich raus, bevor Du die unbefristete bekommst und wir es dann schwieriger haben, Dich loszuwerden falls Du dann uns doch mal in Zukunft auf der Tasche liegen würdest..", hätte mich halt selbst erschreckt.

Er hat sich einen Anwalt besorgt und hat glaube ich eine Widerrufung eingelegt. Ich denke wenn er einen Anwalt hat, dann wird das auch wieder ins Lot kommen, wenn da etwas ist was unrecht ist. Schließlich sind auch die Beamten auf den Behörden auch nur Menschen und wenn es ein Irrtum ist dann kommt das auch wieder in Ordnung.

Wenn nun alles gegen ihn spricht dann wird er freiwillig ausreisen hat er gesagt um sich das Recht zu behalten wieder einreisen zu können als Tourist quasi, weil er ja noch Kinder hat hier die er natürlich sehen möchte. Geht das denn ohne weiteres, wenn er ausgewiesen wurde aber eine Staatsangehörigkeit hat, die in Deutschland kein Visa zur Einreise fordert?

Und wenn er doch wieder hier bleiben möchte, was ich nicht ausschließe, weil er immerhin seine ganze Existenz hier aufgebaut hat und in seiner Heimat niemanden mehr  hat, muss er dann das ganze Prozedere von vorne anfangen oder gilt grundsätzlich wer einmal ausgewiesen wurde und freiwillig gegangen ist also ohne Abschiebung ..bekommt trotzdem nie wieder die Erlaubnis in Deutschland zu leben ?

Liebe Grüße
Sibel
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Mick
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Antwort #4 - 25.01.2005 um 12:18:27
 
Hallo Sibel,

ausgewiesen wird jemand, der Straftaten begangen hat. Bist Du sicher, dass dieser Begriff im Raume steht? Eine grobe Definition findest Du oben in der FAQ.

Wenn "nur" die Aufenthaltserlaubnis versagt wurde und eine Ausreiseaufforderung erging, kann er selbstverständlich wieder einreisen.

Aber insgesamt liegen deutlich zu wenig Info's für eine vernünftige Beurteilung vor.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Sibel
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Antwort #5 - 25.01.2005 um 13:28:41
 
Hallo Mick!

Danke für Deine aufklärenden Worte. Ich muss  natürlich zugeben, daß ich ein absoluter Grünschnabel bin, was diese Bezeichnungen anbelangt. Kann sein, daß wir hier eigentlich von 2 völlig verschiedenen Dingen sprechen.

Hmm, also er hat nur einen Brief bekommen in dem ein Termin angegeben war bis wann er die Bundesrepublik Deutschland verlassen soll, mit dem Hinweis, falls er dieser Aufforderung nicht nachkommt und sie feststellen würden, daß er nachdem besagten Termin immernoch in Deutschland ist, ihm die Abschiebung droht. Eine Begründung war wohl nicht dabei. Er war daraufhin auf der ABH, wo er dann einen Packen an Papieren aufgetischt bekommen hat, die er dann unterschreiben sollte. Er hat dort nach dem Grund des ganzen gefragt und sich erklärt, daß er nicht wüßte warum ihm so eine Aufforderung zugekommen ist, da er sich keiner schuld bewußt ist und nichts verbrochen hätte, arbeit habe und legal da wäre etc... Daraufhin hätte er keine Begründung bekommen sondern die Bemerkung, daß er sich doch mit seinem Anwalt in Verbindung setzen soll, wenn er ein Problem hat und sie nicht darüber mit ihm diskutieren werden. Eine versagung der AE kann ich mir in diesem Kontext nicht vorstellen, weil er keine beantragt hat und noch eine gültige hat, nach seiner Aussage..allerdings wäre sie demnächst abgelaufen und er hätte dann demnächst die unbefristete beantragt nur das die Behörden ihm mit einem Bescheid zuvorgekommen sind. Jetzt ist wohl daran gar nicht mehr zu denken.

Aber im Grunde hast Du recht. Kann ja sein, daß da sehr wohl ein Grund vorliegt, den er mir nicht genannt hat. Da steck ich nicht drin. Ich kann mich nur an seine  Worte halten.

Naja, das wird sich wohl dann klären. Danke trotzdem für Deine Antwort.

Liebe Grüße
Sibel
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Mick
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Antwort #6 - 25.01.2005 um 14:09:14
 
Zitat:
Eine versagung der AE kann ich mir in diesem Kontext nicht vorstellen, weil er keine beantragt hat und noch eine gültige hat, nach seiner Aussage..allerdings wäre sie demnächst abgelaufen und er hätte dann demnächst die unbefristete beantragt nur das die Behörden ihm mit einem Bescheid zuvorgekommen sind. Jetzt ist wohl daran gar nicht mehr zu denken.


Also da läuft was völlig schief.

Wir leben nicht hinterm Mond. In D. werden Bescheide (Verwaltungsakte) begründet. Ausnahme sind ggf. im Gesetz ausdrücklich geregelt (z.B. Versagung Visum bei der Botschaft, an der Grenze). Das vorausgeschickt folgendes:

Sofern er noch im Besitz einer AE ist, empfehle ich schlicht, die Verlängerung bzw. die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (vorher unbefr. AE) zu beantragen. Wenn das durch die Unterschrift nicht mal schon geschehen ist Smiley

Vielleicht ist er auch nur vor Ablauf der AE auf den anstehenden Ablauf hingewiesen worden. Einschließlich der Verpflichtungen, die auf ihn zu kommen, wenn er nicht die Verlängerung beantragt (Ausreisepflicht)?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #7 - 25.01.2005 um 14:26:40
 
Hallo Mick,

entschuldige bitte,  ich habe nicht andeuten wollen, daß irgendjemand auf oder hinter dem Mond lebt Smiley jetzt seh ich gerade, daß Du selbst Mitarbeiter der AHB ist. Bitte nicht als Unterstellung verstehen und beleidigt sein Smiley . Ich gebe ja nur wieder, was mein Freund mir erzählt hat. Logisch schlussfolgernd, daß wenn er fragt, warum das ganze..er wohl nicht in Kenntniss der Gründe ist. Aber vielleicht war das zu geschwollen ausgedrückt in dem Brief, daß er es nicht kapiert hat *lächel* Und die bei der AHB dann keine Lust hatten sich mit jedem einzeln darüber zu streiten, wenn es doch dasteht. Egal..was auch immer.

Falls das mit der Beantragung stimmt, wäre das ja ein Ding...dann würde ihm ja die AHB eigentlich einen gefallen tun, indem er darauf hingewiesen wird was ihn erwartet wenn er es nicht tut...*pah* aber dann frag ich mich wie blöd der Anwalt denn dann sein muss, der muss es doch wenigstens kapieren Smiley Ohh mann schwierig alles...

Schlussendlich bleibt mir nichts anderes als zu sagen, daß er hoffentlich heil wieder da rauskommt und das die Kinder ihren Vater behalten dürfen. Der kleinste kann ja noch nicht mal laufen. Mit Annahmen kommen wir hier nicht weiter..ich werde aber Deine Tipss weiterleiten..vielleicht rückt er ja dann mit etwas genaurem raus und wir wissen um was es ging.

Lieben Dank für Deinen Beitrag und Deine Hilfe
Viele Grüße
Sibel
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Antwort #8 - 25.01.2005 um 14:33:52
 
Zitat:
Hallo Mick,

entschuldige bitte,  ich habe nicht andeuten wollen, daß irgendjemand auf oder hinter dem Mond lebt Smiley jetzt seh ich gerade, daß Du selbst Mitarbeiter der AHB ist. Bitte nicht als Unterstellung verstehen und beleidigt sein Smiley


Keine Sorge, Sibel. Habe nichts persönlich genommen, fand nur wichtig, dass es klar gestellt wird.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 25.01.2005 um 14:40:06
 
Mal eher allgemein dazu, da dies in diesem thread recht klar wird:

Bitte versucht doch alle, bei Anfragen IMMER möglichst viele
Infos zu posten, sonst tappen wir alle im Nebel rum. Hier soll  ja
kein Rätselraten stattfinden  grin
Mit Vermutungen kommt man meist ned zu einem sachlichen Ergebnis.

Das zieht dann auch die threads in die Länge, da mal zigmal nachhaken
muss. Ist dann unübersichtlich.


Is ned bös gemeint  8)
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Sibel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 25.01.2005 um 15:27:56
 
Hallo fons Smiley

naa, aa geey kaa Problem..i versteh es schooh richtig und weiß, daß des ned bös g'meind is Smiley  oweii...schon mal ne Türkin fränkisch reden hören  :rofl2 ?

Mal im ernst..sorry da kamen ein paar Faktoren zusammen. 1.) ich bin neu hier (also bitte nicht  :bx )   grin und zweitens kenne ich wie es aussieht selbst die Fakten als Aussenstehende nicht gut genug , was denn Fall betrifft..also bin ich mehr oder weniger nach mehreren Feedbacks erst auf die Wichtigkeit der Details aufmerksam geworden, die notwendig sind um sowas näher zu beleuchten. Mir blieben bis jetzt solche Erfahrungen dem Himmel sei Dank erspart. Hatte weder was mit  pol noch mit  :richter zu tun, wie denn auch ich bin ja auch zum knuddeln  :bussi *kicher*

Genug geblödelt..

Ich grautliere Euch für diese schöne Plattform und bin beeindruckt !

Grüße
Sibel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausüben d.Personensorge f.d.Kinder
Antwort #11 - 25.01.2005 um 20:59:36
 
Hallo Sibel,

haben die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit ? Wenn ja, kann Dein Bekannter, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, eine Aufenthaltserlaubnis wegen Personensorge für sein deutsches Kind erhalten.

Voraussetzung ist natürlich, dass er sich auch um die Kinder kümmert. Da er aber wie Du schreibst mit der Mutter und den Kindern zusammen lebt, dürfte das kein Problem sein.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 26.01.2005 um 10:21:41
 
Guten Morgen Janna !

Danke Dir für Deinen Hinweis. Ich habe keine Ahnung, ob die Kinder die Staatsangehörigkeit der Mutter oder des Vaters angenommen haben. Aber da sie nicht verheiratet sind, nehme ich an, daß es die der Mutter ist und somit Deutsche Kinder sind. (wieder eine Annahme, fons bringt mich um  grin )

Ich hatte gestern mit meinem Bekannten ein Gespräch weil ich ihm mitteilen wollte, was Mick mir freundlicherweise zu der ganzen Geschichte empfohlen hatte und habe durch ihn erfahren, daß die ganze Sache wieder in Ordnung gekommen ist. Er bekommt seine Verlängerung ohne Probleme. Warum der ganze Radau passiert ist, weiß ich nach wie vor nicht und möchte nicht eine erneute Vermutung anstellen.

Ich bin froh, daß die Familie weiterhin zusammen bleiben darf, Bekannter hin Bekannter her..fair oder unfair...gehen oder nicht gehen müssen sei mal dahingestellt ...mir tut es immer nur in der Seele weh, wenn am Ende immer die Kinder aus den zerissenen Familien die Leidtragenden sind. Naja..das hat sich alles ja zum Glück zum Guten gewendet.

Ganz lieben Dank an alle, die sich hier beteiligt haben.  [beifall=beifall.gif]

Liebe Grüße
Sibel
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Antwort #13 - 26.01.2005 um 10:53:21
 
Zitat:
Ich habe keine Ahnung, ob die Kinder die Staatsangehörigkeit der Mutter oder des Vaters angenommen haben. Aber da sie nicht verheiratet sind, nehme ich an, daß es die der Mutter ist und somit Deutsche Kinder sind.

Hallo!
Es geht ja nicht darum, irgendeine Staatsangehörigkeit anzunehmen oder nicht. Welche Staatsgehörigkeit ein Kind bekommt, richtet sich nach den Staatsangehörigkeitsgesetzen der beteiligten Staaten. Wenn bei der Geburt des Kindes ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, besitzt das Kind diese auf jeden Fall auch. Kinder ausländischer Eltern besitzen ebenfalls ab Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 StAG erfüllt sind.

Zitat:
(wieder eine Annahme, fons bringt mich um  grin )

Nee nee, so schnell wird hier keiner umgebracht, schon gar nicht von fonsi. Hier gibts höchstens mal 'ne kleine Steinigung. ...  :rofl2   Zwinkernd

Zitat:
Er bekommt seine Verlängerung ohne Probleme.

Na prima!  [beifall=beifall.gif]

Zitat:
Warum der ganze Radau passiert ist, weiß ich nach wie vor nicht und möchte nicht eine erneute Vermutung anstellen.

Tja, das wird wohl nur die Behörde wissen, und wie bereits gesagt: Vermutungen helfen da auch nicht weiter.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 26.01.2005 um 11:34:02
 
Zitat:
(wieder eine Annahme, fons bringt mich um  grin )


Hab ich so nen schlechten Ruf  !!! :stampf: öhm

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