Hallo Mick!
Danke für Deine aufklärenden Worte. Ich muss natürlich zugeben, daß ich ein absoluter Grünschnabel bin, was diese Bezeichnungen anbelangt. Kann sein, daß wir hier eigentlich von 2 völlig verschiedenen Dingen sprechen.
Hmm, also er hat nur einen Brief bekommen in dem ein Termin angegeben war bis wann er die Bundesrepublik Deutschland verlassen soll, mit dem Hinweis, falls er dieser Aufforderung nicht nachkommt und sie feststellen würden, daß er nachdem besagten Termin immernoch in Deutschland ist, ihm die Abschiebung droht. Eine Begründung war wohl nicht dabei. Er war daraufhin auf der
ABH, wo er dann einen Packen an Papieren aufgetischt bekommen hat, die er dann unterschreiben sollte. Er hat dort nach dem Grund des ganzen gefragt und sich erklärt, daß er nicht wüßte warum ihm so eine Aufforderung zugekommen ist, da er sich keiner schuld bewußt ist und nichts verbrochen hätte, arbeit habe und legal da wäre etc... Daraufhin hätte er keine Begründung bekommen sondern die Bemerkung, daß er sich doch mit seinem Anwalt in Verbindung setzen soll, wenn er ein Problem hat und sie nicht darüber mit ihm diskutieren werden. Eine versagung der
AE kann ich mir in diesem Kontext nicht vorstellen, weil er keine beantragt hat und noch eine gültige hat, nach seiner Aussage..allerdings wäre sie demnächst abgelaufen und er hätte dann demnächst die unbefristete beantragt nur das die Behörden ihm mit einem Bescheid zuvorgekommen sind. Jetzt ist wohl daran gar nicht mehr zu denken.
Aber im Grunde hast Du recht. Kann ja sein, daß da sehr wohl ein Grund vorliegt, den er mir nicht genannt hat. Da steck ich nicht drin. Ich kann mich nur an seine Worte halten.
Naja, das wird sich wohl dann klären. Danke trotzdem für Deine Antwort.
Liebe Grüße
Sibel