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Schengenvisum nein - FZV ja? (Gelesen: 2.521 mal)
Alia
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.01.2005 um 17:16:26
 
Ich bin seit mehren Jahren mit einem Ausländer verheiratet und wir leben im Ausland. Seit einem Jahr wollen wir ein Besuchsvisum für ihn um Familie in Deutschland zu Besuchen. Der Schengen Visumsantrag ist mehrmals abgewiesen worden: jedesmal haben wir dann den angeblichen Stolperstein behoben (wie z.b. Aufhebung der Reisesperre - bedingt durch seine Abschiebung aus Deutschland vor unserer Heirat, Gebühren etc) . Wir wollen nicht nach Deutschland ziehen, sondern nur auf Besuch. Die Botschaft sagt mir ich bräuche doch nur nach Deutschland ziehen und eine FZ beantragen. 
Logisch? :roll disco
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 24.01.2005 um 17:57:13
 
Zitat:
Logisch?


Hallo Alia,

nicht logisch aber den gesetzlichen Regelungen entsprechend hättet ihr (vorausgesetzt du bist Deutsche) einen  Anspruch zur Familienzusammenführung (lies mal oben den § 28 AufenthG) hier .

Demgegenüber gibt es keinen Anspruch auf die Erteilung eines Visums zu Besuchszwecken, zumindest nicht um andere Verwandte zu besuchen. Smiley

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Alia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.01.2005 um 18:23:31
 
Hallo Ronny,
Unter welchen Umständen kann ein FZV abgelehnt werden? 

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Mick
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Antwort #3 - 24.01.2005 um 18:51:23
 
Zitat:
Hallo Ronny,
Unter welchen Umständen kann ein FZV abgelehnt werden? 



Hallo Alia,

die Abschiebung spricht gegen die Erteilung eines Besuchsvisums und eines Visums zur Familienzusammenführung.
Es müsste zunächst die Aufhebung der Sperre beantragt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Alia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.01.2005 um 14:01:44
 
Ich weiss, Mick. Die Sperre ist schon aufgehoben. Aber gibt es noch andere Gründe zur Ablehnung eines FZV ?
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Mick
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Antwort #5 - 25.01.2005 um 18:41:11
 
Zitat:
Ich weiss, Mick. Die Sperre ist schon aufgehoben. Aber gibt es noch andere Gründe zur Ablehnung eines FZV ?



Sorry Zwinkernd Habe ich nicht gründlich genug gelesen.

Weitere Gründe. Boah, bei Eurer Konstellation fällt mir nur auf, dass ich da eher viele Gründe dafür finden würde, das Visum zu erteilen. Gemeinsamer Wohnsitz im Ausland, Anspruch auf AE, falls erwünscht.

Wie sollte denn der Lebensunterhalt etc. für den Besuchsaufenthalt sichergestellt werden? Lag eine Verpflichtungserklärung vor?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Alia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.01.2005 um 11:07:32
 
Verpflichtungserklärung lag vor und Kopie unseres Bankkontos, das zeigt das wir genug Geld für die Reise haben.
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