Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Neues Recht (1.1.2005) für Besuchsaufenthalte?? (Gelesen: 2.512 mal)
Ralf100
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Lebe dein Leben!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neues Recht (1.1.2005) für Besuchsaufenthalte??
17.01.2005 um 13:01:14
 
Hi an alle,
ich bin nur ein Newbie und so kann es schon sein, dass ich da was überlesen habe oder nicht gefunden habe.

Hier meine Frage:
Gibt es bezüglich eines Besuchaufenthalt eines Ausländers in Deutschland einen neues Rechtsverhalt ab dem 1.1.2005??

Bisher war es mir bekannt, was ich auch hier im Forum gelesen habe (heute), dass Mitbürger, der in Anlage 1 benannten Ländern der DVAuslG nach §9 Nr. 3 in Verbindung mit dieser benannten Anlage 1 ohne größere Probleme den Aufenthalt des Ausländers von 90 Tagen auf 180 Tagen verlängern kann. Es wird dann eine sogenannte "Aufenthaltsbewilligung" ausgestellt (ein offizielles Erklärung für die Übernahme aller durch den Besuch entstehenden Kosten vom Besuchsempfänger liegt natürlich vor). Verschiedene Städte sehen es unterschiedlich, aber grundsätzlich ist es für den Zwecke des Besuches "ohne große Probleme" möglich.

Hat sich dahingehend etwas geändert ab dem 1.1.2005??

Man hört zum Beispiel, dass nach dem neuem Recht angeblich es nicht mehr möglich sein soll, es sei denn, man ist so krank, dass man nicht transportfähig ist usw., stimmt das??

Konkret: Kann jemand, der mit einem sogenannten Sichtvermerk (Einreisestempel) in Deutschland einreist, innerhalb der 90 Tage beim Ausländeramt eine Verlängerung um weitere 90 Tage bekommen, wenn die "Kostenübernahme" eines Deutschen vorliegt, der normal gut verdient in einer festen Anstellung??
Ich weiß, vorher möglich!! - aber jetzt nach dem 1.1.2005 auch??


Es wäre sehr nett, wenn ich kurzfristig eine Antwort von einem Experte von dieser überaus interessanten Homepage bekommen könnte!!

Ralf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neues Recht (1.1.2005) für Besuchsaufenthalte??
Antwort #1 - 17.01.2005 um 13:51:26
 
Zitat:
[b]Konkret: Kann jemand, der mit einem sogenannten Sichtvermerk (Einreisestempel) in Deutschland einreist, innerhalb der 90 Tage beim Ausländeramt eine Verlängerung um weitere 90 Tage bekommen, wenn die "Kostenübernahme" eines Deutschen vorliegt, der normal gut verdient in einer festen Anstellung??
Ich weiß, vorher möglich!! - aber jetzt nach dem 1.1.2005 auch??

Ralf


Hi Ralf,
nein, das ist im Normalfall nicht möglich. Es sollte auch nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 DVAuslG nur in Ausnahmefällen möglich gewesen sein. Das Wörtchen "Ausnahme" haben wohl einige ABH's übersehen, es wurde nachträglich aufgrund der Angleichung an das Schengenrecht in die DVAuslG aufgenommen.
Weitere Info's auch in der FAQ.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Ralf100
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Lebe dein Leben!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neues Recht (1.1.2005) für Besuchsaufenthalte?
Antwort #2 - 17.01.2005 um 14:39:48
 
Mick, vielen Dank für die Antwort!

Ja, was ist der Normalfall! Für den deutschen Staat darf so etwas ja auch nicht der Normalfall werden,......aber was ist die gängige Praxis??

Meine Erfahrungen sind, dass von 8 Ausländer, die ich kenne, die es versucht haben, haben 7 um nochmal 90 Tage verlängert bekommen!! Es ging immer nur um eine Verlängerung zu Besuchzwecke.
Der 1 Ausländer, die diese Verlängerung nicht bekommen hat, lebte in einer großen Stadt mit hohem Ausländeranteil, da ließ sich die Stadt nicht mit sich reden.
Die 7 Ausländer, die die Verlängerung bekommen haben, wohnten in kleinere Städte in der Nähe (teilweise im selben Kreis) dieser oben erwähnten Stadt mit hohem Ausländeranteil. Da gibt es wohl erheblich Unterschiede, wie die Städte und somit die Ausländerämter das Gesetz auslegen (?)!
Der 1 Ausländer, der auch in der oben erwähnten großen Stadt wohnte, ist mit einem Anwalt zum Ausländeramt gegangen, wo er den Leuten vom Ausländeramt klargemacht hat, dass er wegen einer Verpflichtungserklärung des Besuchsempfängers das RECHT hätte, eine Verlängerung zu bekommen (nach dem Gesetz). Unterstützt durch den Anwalt wurde diese ihm auch gewährt und er blieb zirka 2 Monate noch mit der Aufenthaltsbewilligung in Deutschland!!

Ich kenne leider die Rechtsvorschriften nicht, ABER ich habe mitbekommen, dass die Städte da ganz unterschiedlich entscheiden (nach gut dünken) und dass leider keiner es genau weiß, wie wirklich ein Gesetz mit Durchführungsverordnungen zu verstehen ist??

Trotzdem vielen Dank!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neues Recht (1.1.2005) für Besuchsaufenthalte??
Antwort #3 - 17.01.2005 um 14:53:14
 
Hi Ralf,

wenn wirklich nichts anderes außer der VE vorlag, dann bleibt festzustellen, dass NUR die große ABH mit der Ablehnung rechtmäßig gehandelt hat. Alle anderen haben es sich zu leicht gemacht.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Ralf100
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Lebe dein Leben!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neues Recht (1.1.2005) für Besuchsaufenthalte??
Antwort #4 - 17.01.2005 um 15:40:10
 
Hi Mike,

vielen Dank für deine Aussagen!!

Ich weiß, dass es schwierig ist zu wissen, was wirklich RECHT ist! Und wenn man das weiß, weiß man noch lange nicht, ob es auch RICHTIG ist!!
Das RECHT wird auch angewandt, was zur Folge hat, dass es manchmal mehr RICHTIGER ist und manchmal weniger RICHTIGER ist!! ......ABER da sind wir schon bald im philosophischen Sektor....WIE kann ich möglich viel RECHT verschaffen, dass auch RICHTIG ist?? ...und .........aber lassen wir das!!



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neues Recht (1.1.2005) für Besuchsaufenthalte??
Antwort #5 - 17.01.2005 um 15:49:43
 
Hi,
Du hast Recht, wir kommen in den Bereich, in dem das Recht kommentiert wird. Bevor sich danoch mehr dran hängen, mache ich hier mal zu  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema