Ralf100
Themenstarter
Newbie
Offline
Lebe dein Leben!
Beiträge: 3
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
|
Mick, vielen Dank für die Antwort!
Ja, was ist der Normalfall! Für den deutschen Staat darf so etwas ja auch nicht der Normalfall werden,......aber was ist die gängige Praxis??
Meine Erfahrungen sind, dass von 8 Ausländer, die ich kenne, die es versucht haben, haben 7 um nochmal 90 Tage verlängert bekommen!! Es ging immer nur um eine Verlängerung zu Besuchzwecke. Der 1 Ausländer, die diese Verlängerung nicht bekommen hat, lebte in einer großen Stadt mit hohem Ausländeranteil, da ließ sich die Stadt nicht mit sich reden. Die 7 Ausländer, die die Verlängerung bekommen haben, wohnten in kleinere Städte in der Nähe (teilweise im selben Kreis) dieser oben erwähnten Stadt mit hohem Ausländeranteil. Da gibt es wohl erheblich Unterschiede, wie die Städte und somit die Ausländerämter das Gesetz auslegen (?)! Der 1 Ausländer, der auch in der oben erwähnten großen Stadt wohnte, ist mit einem Anwalt zum Ausländeramt gegangen, wo er den Leuten vom Ausländeramt klargemacht hat, dass er wegen einer Verpflichtungserklärung des Besuchsempfängers das RECHT hätte, eine Verlängerung zu bekommen (nach dem Gesetz). Unterstützt durch den Anwalt wurde diese ihm auch gewährt und er blieb zirka 2 Monate noch mit der Aufenthaltsbewilligung in Deutschland!!
Ich kenne leider die Rechtsvorschriften nicht, ABER ich habe mitbekommen, dass die Städte da ganz unterschiedlich entscheiden (nach gut dünken) und dass leider keiner es genau weiß, wie wirklich ein Gesetz mit Durchführungsverordnungen zu verstehen ist??
Trotzdem vielen Dank!!
|