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Einreisesperre und SIS-Ausschreibung (Gelesen: 11.455 mal)
Tahar
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13.01.2005 um 17:34:05
 
Hallo,

ich habe eine Frage bitte, wenn jemand eine Einreisesperre von 10 Jahre fuer Deutschland hat, besteht dann die  Moglichkeit das die Regelausschreibungsfrist von 6 Jahren im SIS eingehalten oder diese auch auf die 10 Jahre ausgeweitet wird und wenn ja ob man dann dagegen vorgehen kann, so dass man nach 6 jahren ins restliche Europa ausser Deutschland einreisen kann

Danke und freundlichen Gruss
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Tahar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 13.01.2005 um 21:06:53
 
Immer mit der Ruhe und nicht alle auf einmal antworten, hier noch ein Link zum durchlesen der ist der Grund fuer meine Frage

[url][/url] www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2004/tb-2.htm


Ciao
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Zak
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Antwort #2 - 14.01.2005 um 07:16:44
 
Hi Tahar,

Die Ausschreibung im SIS wird, wenn ein Wiedereinreiseverbot regelmäßig auf Antrag der ABH verlängert.

Eine Einreise in die übrigen Schengen-Staaten könnte über das sog. Konsultationsverfahren ermöglicht werden. D.h. Visum für einen Schengen-Staat beantragen!!

:endsm
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Tahar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.01.2005 um 15:05:27
 
Hallo Zak,

danke fuer die Antwort, ich habe den Datenschutzbericht so verstanden: das die Frist fuer die Auschreibung einmal um 3 maximal auf 6 Jahre verlaengert werden kann. Ich wuerde gerne wissen ob man durch einen  Anwalt erreichen kann das die Auschreibung geloescht wird falls sich die Auslaenderbehorde nicht daran haelt,an die 6 Jahre meine ich, ohne ein Visum beantragen zu muessen. Mich wuerde auch die Meinung von Fons, Doc, Mick, Tim, Ralf interessieren :anbet
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Zak
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Antwort #4 - 14.01.2005 um 15:20:10
 
Ich glaub,das siehst Du falsch.

Die Ausschreibung darf, unbeschadet einer Verlängerung - drei oder sechs Jahre betragen, je nach dem, welchen Ausweisungstatbestand der Drittausländer verwirklicht hat.

Dabei sind die SIS-Ausschreibungen nach Artikel 112 SDÜ spätestens drei Jahre nach ihrer Einspeicherung auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen.

Das bedeutet, dass eine Verlängerung der Ausschreibung sehr wohl über die sechs Jahre hinaus möglich ist. Nur soll nach 3 bzw. 6 Jahren überprüft werden, ob diese noch rechtmäßig ist.

:endsm
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Tahar
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Antwort #5 - 14.01.2005 um 16:27:59
 
Hier ist noch ein anderer Link zu den Ausschreibungsfristen:

[url][/url] www.thailand-community.de/AAH-SD%DC.htm#22


da steht bei paragraf 47, 6 Jahre, bei den anderen 3 Jahre und deswegen meine Frage, kann man mit einem Anwalt dagegen vorgehen, das nach 6 Jahren die Ausschreibung geloescht wird, auch wenn die Sperre in Deutschland 10 oder 15 Jahre betraegt? Wenn diese 6 Jahre nicht die Hoechstfrist ist, warum sollte sie fuer jemanden gelten der nach paragraf 47 aus Deutschland abgeschoben ist und zum Beispiel nach 5 Jahren zurueck darf? Aber meine Hauptfrage bleibt, ob man mit einem Anwalt ereichen kann das die Ausschreibung geloescht wird nach diesen 6 Jahren oder vielleicht frueher

Danke

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Zak
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Antwort #6 - 15.01.2005 um 11:45:03
 
Hi Tahar,

wie schon oben erwähnt, sind die Ausschreibungen nach den genannten Fristen nach einer gewissen Zeit von der auszuschreibenden Behörde zu überprüfen. Derjenige, bei dem die Ausweisung oder Abschiebung auf 5 Jahre befristet wurde, wird selbstverständlich auch nur für 5 Jahre ausgeschrieben.

Die Wirkungen der Ausweisung und Abschiebung werden in der Regel auf Antrag bei der Ausländerbehörde befristet. Kann man mit einem Anwalt machen, muss man aber zunächst nicht.

Die Löschung der Ausschreibung im SIS kann man, wie auch schon oben erwähnt, im sog. Konsultationsverfahren erreichen. Z.B. wenn ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in einem Schengen Staat besteht.

:endsm
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Doc
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Antwort #7 - 15.01.2005 um 16:47:08
 
Zitat:
Hier ist noch ein anderer Link zu den Ausschreibungsfristen:

[url][/url] www.thailand-community.de/AAH-SD%DC.htm#22


da steht bei paragraf 47, 6 Jahre, bei den anderen 3 Jahre und deswegen meine Frage, kann man mit einem Anwalt dagegen vorgehen, das nach 6 Jahren die Ausschreibung geloescht wird, auch wenn die Sperre in Deutschland 10 oder 15 Jahre betraegt? Wenn diese 6 Jahre nicht die Hoechstfrist ist, warum sollte sie fuer jemanden gelten der nach paragraf 47 aus Deutschland abgeschoben ist und zum Beispiel nach 5 Jahren zurueck darf? Aber meine Hauptfrage bleibt, ob man mit einem Anwalt ereichen kann das die Ausschreibung geloescht wird nach diesen 6 Jahren oder vielleicht frueher

Danke




Hallo Tahar,

bei dem von Dir verlinkten Zitat hast Du eine extra durch Bindestriche hervorgehobene Passage überlesen:
- unbeschadet einer Verlängerung -
Die von Dir vorgebrachten Fristen beziehen sich auf die Mindestfristen bei erstmaliger Feststellung der Speicherung im SIS.
Ansonsten gilt:
Zitat:
Art. 112 SDÜ:
(1) Die zur Personenfahndung in dem Schengener Informationssystem aufgenommenen personenbezogenen Daten werden nicht länger als für den verfolgten Zweck erforderlich gespeichert. Spätestens drei Jahre nach ihrer Einspeicherung ist die Erforderlichkeit der weiteren Speicherung von der ausschreibenden Vertragspartei zu prüfen. Für die Ausschreibung gemäß Artikel 99 beträgt diese Frist ein Jahr.
(2) Jede ausschreibende Vertragspartei bestimmt gegebenenfalls kürzere Prüffristen nach Maßgabe ihres nationalen Rechts.
(3) Die technische Unterstützungseinheit des Schengener Informationssystems weist die ausschreibende Vertragspartei mit einem Vorlauf von einem Monat automatisch auf die im System programmierte Löschung hin.
(4) Die ausschreibende Vertragspartei kann innerhalb der Prüffrist beschließen, die Ausschreibung noch beizubehalten, wenn dies für den der Ausschreibung zugrunde liegenden Zweck erforderlich ist. Eine Verlängerung der Ausschreibung ist in die technische Unterstützungseinheit einzugeben. Absatz 1 gilt entsprechend.


Demnach kann die Ausschreibung zur Einreiseverweigerung nach Art. 96 SDÜ solange verlängert werden, solange auch nach nationalem Recht ein Einreiseverbot besteht und durch die Einreise eine weitere Gefahr auch für andere Schengenländer zu unterstellen ist. Ausnahme dazu ist, wie schon aufgeführt, wenn ein anderer Staat einen Aufenthaltstitel erteilen will (Art. 25 SDÜ), dann muß zuvor die SIS-Ausschreibung des ausschreibenden Staates zurückgenommen worden sein, wobei die nationale Ausschreibung bestehen bleiben kann.

Doc  8)
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Tahar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 15.01.2005 um 18:28:18
 
Hallo Doc,

in diesem Link steht es aber anders rum:

[url][/url] www.datenschutz.hessen.de/Tb31/K04P02.htm


Da steht:

Zitat:
Die gemeinsame Kontrollinstanz wendet sich gegen jede Verlaengerung der Speicherfrist. Sie ist entschieden dagegen, dass so genannte Hoechstfristen durch so genannte Prueffristen ersetzt werden. Prueffrist bezeichnet in diesem Zusammenhang eine solche Frist, nach der die Behoerde angehalten ist zu pruefen, ob die weitere Speicherung erforderlich ist. Nach den Erfahrungen in den einzelnen Mitgliedstaaten werden Prueffristen oft verzoegert und teilweise auch gar nicht wahrgenommen. Deshalb sollte es bei Hoechstfristen bleiben bei deren Ablauf ein Datensatz automatisch geloescht wird.


Angenehmes Wochenende noch,  Ciao
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Antwort #9 - 15.01.2005 um 18:33:32
 
Hi Tahar,

dabei handelt es sich um eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten.
Was Doc wiedergegeben hat ist geltendes Recht.

Das wäre Äpfel mit Birnen vergleichen wollen.  Zwinkernd

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #10 - 15.01.2005 um 19:07:27
 
Hallo Taher,

der Rechtslage nach tritt nach einer Ausweisung oder Abschiebung und ab dem 01.01.2005 auch nach einer Zurückschiebung eine nationale, grundsätzlich unbefristete Wiedereinreisesperre ein. Gleichzeitig wird eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung nach Art. 96 SDÜ verfügt, insoweit die betroffene Person nicht über einen Aufenthaltstitel einer anderen Vertragspartei des Schengener Übereinkommens verfügt. Nach 2 Jahren und 11 Monaten wird die ausschreibende Behörde automatisch benachrichtigt, dass die Ausschreibung verlängert werden muss, andernfalls diese automatisch gelöscht wird. In diesem Fall hat die ausschreibende Behörde zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine weitere Ausschreibung auch weiterhin vorliegen. Insoweit die nationalen Voraussetzungen weiter vorliegen und sich an dem Sachverhalt nichts weiter geändert hat, spricht nichts gegen die Verlängerung.

D.h. grundsätzlich müßte die maximale nationale Einreisesperre geprüft werden (was Dein Link bezeichnet), und es müßte geprüft werden, ob sich die Voraussetzungen geändert haben, z.B. Antrag auf Befristung der nationalen Einreisesperre, Eheschließung mit Viaumantrag u.v.a.m.).

Hat sich gar nichts verändert, bleibt die Einreiseverweigerung bestehen und die Auschreibung wird verlängert. Unterbleibt ein Verlängerungsbescheid, wird die SIS-Ausschreibung systembedingt automatisch gelöscht.

Ergo: Es wird nur alle 3 Jahre geprüft. Nirgendwo steht, dass nach einer bestimmten maximalen Frist gelöscht wird oder werden muss.

Doc  8)
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Antwort #11 - 15.01.2005 um 20:02:27
 
hi doc,

wie ist die Anschrift der verantwortlichen SIs Regiterbehörde für Anträge auf Selbstauskunft über gespeicherte Einträge.??????Also vegleichbare auskunft wie ich zb meine polizeilichen Dateneinträge abfragen kann.

gruss peku
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Mick
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Antwort #12 - 16.01.2005 um 18:57:29
 
Zitat:
hi doc,

wie ist die Anschrift der verantwortlichen SIs Regiterbehörde für Anträge auf Selbstauskunft über gespeicherte Einträge.??????Also vegleichbare auskunft wie ich zb meine polizeilichen Dateneinträge abfragen kann.

gruss peku


Hi Peku,
Info's zum SIS gibt es bei der "Sirene" beim BKA in Wiesbaden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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peku
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Antwort #13 - 16.01.2005 um 19:32:04
 
Hi Mick,

logo Sirene ist mir als deutsche Verbindung bekannt.Bedeutet dies rechtlich gesehen das das SIS keine eigenenb Daten speichert sondern via Sirene auf die SIs Datenbestände der jeweiligen Staaten zurückgreift????

gruss peku
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Antwort #14 - 16.01.2005 um 19:37:23
 
Zitat:
hi doc,

wie ist die Anschrift der verantwortlichen SIs Regiterbehörde für Anträge auf Selbstauskunft über gespeicherte Einträge.??????Also vegleichbare auskunft wie ich zb meine polizeilichen Dateneinträge abfragen kann.

gruss peku


guck  
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Antwort #15 - 16.01.2005 um 19:41:44
 
hallo Doc,

danke.Ist wohl wie ich dachte das die Selbstauskunft vom BKA auch die SIS Daten umfasst und es sozusagen keine eigene europäische SIS Behörde gibt.

Also sind mir alle Einträger und Warnhinweise bekannt,merci

peku
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Tahar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 17.01.2005 um 23:57:50
 
Hallo Ronny,

richtig das ist eine Stelleungnahme aber sie ist von der gemeinsamen Kontrollinstanz, die ein Teil des SIS ist und ihre Aussage ist ja wohl eindeutig. Kann sein das es hier in Deutschland anders gemacht wird aber ob es vereinbar ist mit der Praxis im restlichen Europa, glaub ich nicht da koenntest du auch mit den Aepfeln und Birnen rechthaben


Hallo Doc,

1.nehmen wir an jemand macht einen Ueberfall un d setzt sich ins Ausland ab, nach 10 Jahren waehre die Strafe verjaehrt und wie kann man eine Starfe als Grund nehmen jemanden die Einreise fuer immer  zu verweigern die es gar nicht mehr gibt?

2.Nach 10 Jahren mus sie sogar aus dem Computer in Deutschland geloescht werden, wie kann man sie dann im SIS stehen lassen und wie kann man dann sagen das es keine Hoechstfristen gibt?

3.Warum steht auf keiner einzigen Ausweisungsverfuegung das die Einreisesperre fuer Deutschland und den Rest von Europa fuer immer oder unbefristet gilt und das man sie befristen lassen muss?


Ciao

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« Zuletzt geändert: 18.01.2005 um 01:01:29 von Tahar »  
 
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Antwort #17 - 18.01.2005 um 01:57:29
 
Hallo Tahar,

1. wir möchten doch wohl mal unterscheiden zwischen Verfolgungsverjährung, Vollstreckungsverjährung, Strafverjährung, Strafvollstreckungsverjährung, Unterbrechung, Aussetzung, Tilgungszeiten, Aufbewahrungszeiten und auch noch Zeiten der Tilgung im BZR oder AZR etc. pp.
Hast Du gewusst, dass die Verjährung neu beginnt, wenn der Täter oder Tatverdächtige vorher gar nicht bekannt war?
Hast Du gewusst, dass die Verjährung unterbrochen ist, wenn der Täter bewusst der Verjährung, sich dem Verfahren entzieht und/oder in Abwesenheit verurteilt wird/werden kann?
Hast Du gewusst, dass nach jeder Strafvollstreckungsentscheidung eine neue Strafvollstreckungsverjährung neu beginnt?
2. Nach 10 Jahren ist im BZR aber nur in einfachsten Fällen der offizielle Teil zu löschen. Erst wenn der BZR-Eintrag nach einem weiteren Jahr getilgt worden ist, beginnt für ausländerrechtliche Entscheidungen eine endgültige Frist von nochmals einem Jahr.
3. Die nationale Einreisesperre gilt von Gesetzes wegen. Daher muss gar nicht auf sie hingewiesen werden. Ebensolches ist von EU-Recht her nicht anders vorgesehen, so dass es jedem klar sein muss, dass dem so ist.

Und jetzt komm bloss nicht mit dem Spruch: Das kann ein Normalo doch gar nicht wissen!
Denn dann kommt der Spruch: Unwissenheit schütz vor Kenntnis nicht!

Doc  grin
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Tahar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 18.01.2005 um 20:06:14
 
Hallo Doc,

nein ich komme nicht mit einem Spruch, ich finde nur das das alles ziemlich unlogisch klingt und sich windet wie ein Aal und ueberhaupt finde ich das das Auslanderrecht in Deutschland ziemlich wilkuerlich ist und nur eines sicher ist: das nichts sicher ist
Vielleicht wurde deshalb Deutschland von einem britischen Gericht als ein unsicherer Drittstaat eingestuft, als es darum ging einem Fluechtling eine Aufenthalserlaubnis zu geben aber trotzdem danke nochmal fuer deine Erklaerungen und alle die geanwortet haben

Ciao
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Antwort #19 - 20.02.2005 um 01:18:49
 
Hi Tahar,

ich frag' mal anders herum : hast du schon mal probiert ein Visum für ein anderes Eu - Land zu beantragen ?

grüssle
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Antwort #20 - 20.02.2005 um 17:52:55
 
hallo Erdem,


es wurde ein Visum fuer Spanien beantragt, das mit der Begruendung der Einreisesperre fuer Deutschland abgelehnt wurde. Auf die Frage wielange die Einreisesperre fuer Spanien dauern wuerde wenn sie wegen den gleichen Straftaten in Spanien ausgesprochen werden wuerde, hies es 5 jahre

Das heisst nach 5 Jahren koennte man wieder nach Spanien und in das restliche Europa einreisen wenn man das Pech hat von Deutschland abgeschoben zu werden ist die Einreisesperre unbefristet, aber wenn man dann diese Ungleichheiten und Misstaende in Deutschland anspricht bekommt man keine Anwort oder man bekommt erklaert das deutsches Recht mehr oder weniger ueber alles andere steht und das soll dann das gemeinsame Europa sein, was fuer eine Verarschung
Die einzigen die diesen Bloedsinn durchschaut und auf nichts eingelassen haben sind die Englaender und die tun auch sehr gut daran

Ciao Erdem





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