Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heirat auch bei Duldung möglich? (Gelesen: 7.644 mal)
schimi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat auch bei Duldung möglich?
12.01.2005 um 19:33:36
 
Hallo zusammen,
als Newbie möchte ich erst einmal alle Grüßen. Tolle Seite und viele Infos.

Nun zu meinem Fall:
Frau aus Äthiopien, 26 Jahre, seit ca. 7 Jahren in  "D".
Eigenfinanzierter Haushalt ohne öffentliche Mittel, keine Straftaten
PKW Führerschein, sozial vorbildlich integriert. Spricht sehr gut die deutsche Sprache.
Asylverfahren wurde unanfechtbar abgelehnt. Androhung der Abschiebung in den Heimatstaat. Abschiebungshindernis sind fehlende Ausweis bzw. Reisedokumente.

Am 4.01.05 wurde ihr die Arbeiterlaubnis entzogen. Jetziger Status ist die Duldung.
Ich kenne die Frau schon seit 6 Jahren und vor einem halben Jahr hat es richtig gefunkt. Nun wollen wir heiraten. Entsprechende Dokumente (Ehefähigkeitszeugnis) sind von der äthiopischen Botschaft nicht zu  bekommen. Ebenso wenig wie Geburtsurkunde usw.
Die verlangen 2 lebende Zeugen mit äthiopischem Pass und die eigene Geburtsurkunde.

Nach dem PersStdG §5 Abs.3  kann der Standesbeamte doch auch auf entsprechende Dokumente verzichten und eidesstattliche Versicherungen akzeptieren!? Oder nicht?

Oder wäre eine Berufung auf ein Rundschreiben des Innenministeriums vom 02.10.02, Aktenzeichen 14/43.443 ""Erteilung von Duldungen bei beabsichtigten Eheschließungen bzw. Begründung von Lebenspartnerschaften; Anwendung des §9 Abs.2 Ziffer1 DV AuslG in dem steht ".... Ergänzend weise ich darauf hin, dass unter Beachtung des Schutzgedankens aus Art.6 GG die beabsichtigte Eheschließung im o.g. Sinne auch nach Inkrafttreten des AufenthG als rechtliches Abschiebungshindernis bzw. als ein dringender persönlicher Grund einen vorübergehenden Aufenthalt ermöglichen wird (siehe §25 Abs.4 und 5 AufenthG) ratsam um eine Abschiebung zu verhindern.
Oder gibt es für Äthiopier auch andere Chancen? Der Mensch von der AB scheint auch nicht sonderlich hilfsbereit zu sein. Ganz im Gegenteil.

Einen Anwalt hatte sie auch schon. Der war aber nicht sonderlich aktiv, so kam es mir jedenfalls vor. Kann jemand einen Anwalt empfehlen?
An dieser Stelle möchte ich betonen, dass wir ernste Absichten haben und keine Scheinehe anstreben.
Danke für eine Antwort.
Grüße
schimi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat auch bei Duldung möglich?
Antwort #1 - 12.01.2005 um 19:52:52
 
Zitat:
Abschiebungshindernis sind fehlende Ausweis bzw. Reisedokumente


Hallo Schimi,

das oben sind ungeschriebene Ehehindernissein Deutschland.

Ein Koll. hat das mal flappsig so ausgedrückt:

Ohne Paß kein Spaß. Bissig zwar, trifft aber den Kern.

Für die Eheschließung sind gültige Identitätsnachweise, Personenstandsurkunden und ein aktueller Nachweis der Staatsangehörigkeit unabdingbar.

Zitat:
eidesstattliche Versicherungen


Eid.Vers. dienen lediglich dazu, Tatsachen glaubhaft zu machen, die jemand aus eigenem Wissen und Erleben versichern kann.

Die Staatsangehörigkeit ist keine Tatsache, sondern ein Rechtsverhältnis zwischen einem Menschen und seinem Heimatstaat.

Zitat:
Oder wäre eine Berufung auf ein Rundschreiben des Innenministeriums vom 02.10.02, Aktenzeichen 14/43.443 ""Erteilung von Duldungen bei beabsichtigten Eheschließungen bzw. Begründung von Lebenspartnerschaften; Anwendung des §9 Abs.2 Ziffer1 DV AuslG in dem steht ".... Ergänzend weise ich darauf hin, dass unter Beachtung des Schutzgedankens aus Art.6 GG die beabsichtigte Eheschließung im o.g. Sinne auch nach Inkrafttreten des AufenthG als rechtliches Abschiebungshindernis bzw. als ein dringender persönlicher Grund einen vorübergehenden Aufenthalt ermöglichen wird (siehe §25 Abs.4 und 5 AufenthG) ratsam um eine Abschiebung zu verhindern.


Das wäre zunächst mal Schnee von gestern, weil seit dem 01.01.2005 das neue Aufenthaltsgesetz gilt.

Aber es hätte auch vorher nichts geholfen, weil eine Eheschließung gar nicht bevorsteht.

Außerdem wird sie sowieso eine Duldung haben, die ihr aber für die beabsichtigte Eheschließung nix nutzt.

Sorry, ohne Paß wirds nicht weitergehen.

Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
schimi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat auch bei Duldung möglich?
Antwort #2 - 12.01.2005 um 21:11:44
 
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also, heiraten geht nicht weil keine Dokumente vorhanden, Abschiebung geht auch nicht weil ebenfalls keine Dokumente da sind. Wie soll (kann) es denn weitergehen?
Ich bin alleinerziehender Vater (36, berufstätig) und will meine Verlobte keinesfalls verlieren. Wir haben auch noch Kinderwünsche. Selbst meine Verwandten sind entsetzt über eine solche Gesetzgebung.
Wie würde eine Schwangerschaft denn Einfluss nehmen? Schließlich will ich meine Familie nicht in Abschiebehaft leben sehen oder gar zu Besuchen nach Äthiopien fliegen müssen.
Grüße
schimi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat auch bei Duldung möglich?
Antwort #3 - 12.01.2005 um 21:12:23
 
Hallo,

da wird wohl entweder der Pass plötzlich auftauchen müssen oder die Ehe im Ausland sein müssen und danch mit Visum zur FzF.

Bei freiwilliger Ausreise(auf eigene Kosten)und aktiver Mithilfe bei der Passbeschaffung wird fast jede ALB kulant sein und wenn nicht eine direkte Vorabzustimmung doch etwas in diese Richtung in den Akten festhalten.

Immer vorrausgesetzt der jetzige name ist der Richtige echte Name.
Für dich als Ehemann in spe wirds ne herrliche Gelegenheit sein die Heimat deiner Frau kennenzulernen was ich eh jedem Ehemann/Frau einer Ehe mit Ausländern empfehlen würde.
Wenn es Ihr nicht gelingen sollte einen Pass oder ein Heimreisedok zu erhalten gibt es da noch andere Wege;sogar das ALB kann da etwas austellen das zur Heimreise genügt.
Gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat auch bei Duldung möglich?
Antwort #4 - 12.01.2005 um 21:58:43
 
Zitat:
oder die Ehe im Ausland sein müssen


Die uns umgebenden sicheren Drittstaaten spielen da nicht mit. Außerdem werden dort geschlossene Ehen ohne Paß nicht mehr akzeptiert.

Zitat:
Bei freiwilliger Ausreise(auf eigene Kosten)und aktiver Mithilfe bei der Passbeschaffung wird fast jede ALB kulant sein und wenn nicht eine direkte Vorabzustimmung doch etwas in diese Richtung in den Akten festhalten.


Ist auch aus meiner Sicht der einzig gangbare Weg.


Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat auch bei Duldung möglich?
Antwort #5 - 13.01.2005 um 15:43:30
 
Hallo Ronny,

der bissige Kollege dankt... grin

Grüße

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat auch bei Duldung möglich?
Antwort #6 - 13.01.2005 um 15:46:58
 
Das mit dem Heiraten unter den gegebenen Bedingungen erscheint auch mir schier unmöglich. Aber ich möchte noch einmal ein bisschen Verständnis für schimis Situatiion als alleinerziehender Familienvater signalisieren, und da ist möglicherweise eine Reise nach Äthiopien mit unsicherem Ausgang (was die Passbeschaffung betrifft) und dann auch wahrscheinlicher Nichtwiedereinreisemöglichkeit für seine äthiopische Partnerin schon ein "dicker Hund". -Deshalb mal folgende Konstruktion, unterstellt, dass Du, schimi, und Deine Partnerin wirklich ehrliche Absichten habt (wovon ich ausgehe):

Ich denke dass ein gemeinsames Kind, auch wenn es erst "unterwegs" ist, etwas an Eurer Situation ändern könnte, nämlich wenn feststeht, dass Du, schimi, Vater des zu erwartenden bzw. geborenen Kindes bist. In diesem Sinne ist nach meiner Kenntnis beim Jugendamt bereits vor der Geburt des Kindes die Abgabe einer Voraberklärung zur Vaterschaft und wohl auch hinsichtlich des Sorgerechts möglich.

Eine solche Konstellation(gemeinsames Kind, Vaterschaft eines Deutschen) könnte meines Wissens nach Deiner Partnerin zu einem rechtmäßigen Aufenthalt verhelfen, weil das Kind ein deutsches ist, ihr das Kind gemeinsam nur in Deutschland erziehen könnt und Dir als deutschem Staatsangehörigen nicht zuzumuten ist, wegen der Ausübung des Sorgerechts über Dein Kind das Land verlassen zu müssen.

Rechtmäßiger Aufenthalt für Deine Partnerin schließt natürlich nicht die Pflicht zur Passbeschaffung aus, aber stellt natürlich eine andere Ausgangsbasis dar, da keine vollziehbare Abschiebung droht und im Falle einer Ausreise (z.B. zum Zwecke der Passbeschaffung, wenn über die äthiopische Botschaft weiterhin nichts geht), die Möglichkeit der Wiedereinreise gegeben wäre.

Heiraten könnt ihr ohne Pass zwar nicht, aber Eure Situation verbessern, um davon ausgehend dann mit mehr Sicherheit als Rückhalt die notwendigen Schritte zu tun, das scheint mir, wie geschildert, sauber und gangbar.

Falls dem nicht so ist, mögen mich die "Spezis" bitte korrigieren.


=schweitzer=  
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
eishennig
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat auch bei Duldung möglich?
Antwort #7 - 13.01.2005 um 17:42:32
 
Boah, schweitzer!

Ich fass es nicht, dass Du das "Abkindern" von Aufenthaltsproblemen ernsthaft als "sauber und gangbar" bezeichnest!

Für welche Probleme empfiehlst du denn sonst noch Kinderkriegen? Kitten von Ehekrisen? Suche nach grösserer Wohnung? Kindergeldbedarf? Passende Organspenden? Billige Aushilfskraft im Familiengeschäft?
Na, ich hoffe nicht. (und ich hoffe auch Du nimmst mir diese drastische Überspitzung nicht allzu übel...)

Und die Schwangerschaft gibt noch kein Aufenthaltsrecht. Theoretisch könnte sie mit einem ausgefüllten EU-Standardreisepapier im Flugzeug landen, wenn ich auch nicht weiss wie das konkret bei Äthiopien aussieht.

Und falls die Geburt in Deutschland stattfindet, gibt es dann eine Geburtsurkunde? Oder nur einen Zettel auf dem steht:
Zitat:
Eine Frau, deren Identität nicht geklärt ist, hat am soundsovielten ein Kind männlichen Geschlechts geboren, das keinen Vor- und Familiennamen hat. ......
Da die Identität der Kindesmutter noch nicht festgestellt ist, wurde die Beurkundung der Geburt bis auf weiteres zurückgestellt. ..... 
Damit die Geburt beurkundet werden kann, ist ein gültiger Reisepaß und eine Geburtsurkunde im Original, einschließlich deutscher Übersetzung, der Kindesmutter notwendig.

nachlesen:
http://www.jungewelt.de/beilage/art/594

was ich übrigens grenzwertig bis illegal finde.
Aber unter "sauber und gangbar" verstehe ich auch was anderes!
Ärgerlich
eishennig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat auch bei Duldung möglich?
Antwort #8 - 13.01.2005 um 18:12:37
 
Zitat:
Und falls die Geburt in Deutschland stattfindet, gibt es dann eine Geburtsurkunde? Oder nur einen Zettel auf dem steht


Genau das wird es geben wenn überhaupt. Meghr nicht, eine Vaterschaftsanerkennung wird nicht beigeschrieben, weil die Staatsangehörigkeit des Kindes nicht ermittelbar ist.

Eishennig,

ich finde den "Vorschlag" mit dem Kind im übrigen wie du zum  :kotz aber das mit der zurückgestellten Beurkundung ist schlicht und ergreifend Fakt.

Der Standesbeamte ist doch in der Zwickmühle bei der Beurkundung, weil er Tatsachen beurkunden soll.
Zu dieser Aktion braucht er schlicht und ergreifend die Identität.


Und eine Geburtsurkunde in der als Angabe zu der Mutter steht :

Zitat:
Eine Frau, deren Identität nicht geklärt ist, hat am soundsovielten ein Kind männlichen Geschlechts geboren, das keinen Vor- und Familiennamen hat. ......  
Da die Identität der Kindesmutter noch nicht festgestellt ist, wurde die Beurkundung der Geburt bis auf weiteres zurückgestellt. .....  
Damit die Geburt beurkundet werden kann, ist ein gültiger Reisepaß und eine Geburtsurkunde im Original, einschließlich deutscher Übersetzung, der Kindesmutter notwendig


Sieht genauso besch... aus wie der Zettel. Das ist aber gewiss nicht illegal , grenzwertig naja... Zwinkernd

Ich werde jedenfalls jeden dieser Fälle solange durch das OLG (über § 45PStG) entscheiden lassen, bis der Gesetzgeber sich für diese Fälle etwas einfallen läßt. Nachdem einer meiner Standesbeamten wegen Falschbeurkundung ein Jahr auf Bewährung erhalten hat, ist mein Mitleid mit den Paßunterdrückern, -wegschmeißern, -verlierern und -nichthabern gleich null geworden.  explo

BTW: Abkindern eines Aufenthaltstitels finde ich den zutreffenden Begriff, kannte ich noch nicht, wieder was gelernt  :-D

@ Blaise,
Zitat:
der bissige Kollege dankt...


Gern geschehen  Zwinkernd
Ich wußte nicht mehr, von wem das stammte aber ich stehe dahinter  [beifall=beifall.gif]



Grüße
Ronny

Sorry für den Ausbruch  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
schimi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat auch bei Duldung möglich?
Antwort #9 - 13.01.2005 um 22:58:43
 
Hallo,
Danke für alle Postings.

Klarstellung:
Meine Frage in Bezug auf Duldung und Schwangerschaft war rein hypothetischer Natur.
Sollte ich mich unklar ausgedrückt haben, bitte ich dieses zu entschuldigen. Ursache hierfür waren "Ratschläge" von "neunmalklugen" Außenstehenden.

Auf keinen Fall werden wir uns für eine Schwangerschaft, zum jetzigen Zeitpunkt (Duldung), entscheiden. Es ist auch der ausdrückliche Wunsch meiner Verlobten, obwohl sie am ehesten davon profitieren könnte.
Als alleinerziehender Vater weiß ich sehr gut Bescheid über die Tragweite einer Entscheidung für ein Kind.
Wie haben uns für den anwaltlichen Rechtsweg entschieden. Vielleicht gibt es doch noch nicht genutzte Wege, um ein für uns gutes Ende zu erreichen.

Meinen Dank an allen Schreibern, insbesondere an den Betreibern  von "info4a" für ihr Engagement. Hut ab.

Grüße
schimi

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat auch bei Duldung möglich?
Antwort #10 - 17.01.2005 um 08:47:53
 
@ eishennig, @ ronny,

auch, wenn schimi das Thema für sich hier eigentlich schon beendet hat, möchte ich doch noch einiges öffentlich zu Euren Reaktionen auf meinen Beitrag sagen dürfen. Ich denke, dieses Recht habe ich nach dem "harten Tobak", den Ihr hier gegen mich aufgefahren habt. (Ich hoffe heute bekomme ich meine Antwort gesendet, am Samstag ging das leider nicht - lag vielleicht an den Schwierigkeiten, die das board momentan hat.)

Das, was Du, eishennig, mir hinsichtlich der "Empfehlungen für Kinderkriegen" unterstellst, empfinde ich als schlimm und letztlich auch als beleidigend. Ich bin selbst Vater eines kleinen Jungen, der erst nach vielen kritischen Anläufen und schließlich mit viel Glück für sich und meine Frau auf die Welt gekommen ist. Nicht erst seitdem, aber seitdem besonders, sind Kinder und Kinderbekommen für mich Dinge, für die es sich einfach verbietet, verantwortungslos oder auch nur lax damit umzugehen. - Ich möchte deshalb daran erinnern, dass nicht ich die Frage hier von mir aus thematisiert habe, sondern, das schimi selbst es gewesen ist, der hier ausgehend von der Äußerung eines möglichen Kinderwunsches gefragt hat:  "Wie würde eine Schwangerschaft denn Einfluss nehmen?"

Erst nachdem auf diese Frage hier keiner reagiert hat, habe ich versucht, zudem weitgehend im Konjunktiv, diese Konstellation zu beleuchten.  Ich habe in meiner beruflichen Praxis viel mit Migranten zu tun, daher kenne ich etliche ähnliche Konstellationen, bei denen bereits ein Kind unterwegs ist und einer der Partner keinen Pass hat. Nun habt Ihr zweifelsfrei Recht, dass oft die Passlosigkit selbst verursacht oder verschuldet ist oder sogar missbräuchlich herbeigeführt worden ist. Oft aber nicht immer!!! Nicht selten, und so schien es mir hier in schimis Fall gegeben zu sein, besteht grundsätzlich durchaus Bereitschaft zur Passbeschaffung, aber es gibt dabei manchmal leider auch Probleme, die für den einzelnen aus unterschiedlichen Gründen (Mittellosigkeit, möglicherweise lange Trennung der Familie wegen nicht möglicher Wiedereinreise -   ebenfalls nicht selten durch unergründlich langsames Tätigsein von Botschaften und Behörden herbeigeführt) nicht kurzfristig zu beheben sind. Diese nicht unberechtigte Sorge vor solchen Problemen hat schimi hier anklingen lassen. Und ich habe versucht, diese Sorge nicht einfach zu ignorieren. Leider wird dies andernorts aus meiner Sicht allzu oft getan, nicht selten deshalb, weil allzu pauschal überall "Missbrauch" gewittert wird. Man muss wohl ganz schön frustriert sein (wofür es freilich auch ganz triftige Gründe geben kann, das will ich einräumen), wenn man letztlich Dinge nur noch so betrachtet.

Das, was ich dann konstruiert habe, war und ist auch aus meiner Sicht beileibe kein "Königsweg" und auch nicht geeignet, quasi in jedem Fall und inflationär oder vorauseilend "geraten" zu werden. Nach schimis Beitrag hatte ich allerdings den Eindruck, dass er sich seiner Verantwortung und seiner Verpflichtungen (auf die ich im Übrigen auch noch einmal hingewiesen habe in meinem Beitrag!) sehr bewusst ist.  - Möglicherweise sehe ich das nicht richtig, aber meines Erachtens liegt auch dem reformierten Kindschaftsrecht der (gesetzgeberische) Willen zugrunde, Eltern und Kinder, wenn rechtlich möglich, vor langen Trennungen und vermeidbaren Belastungen zu bewahren, und ich meinerseits habe es auch schon erlebt, dass behördlicherseits dieser Willen in Bezug auf binationale Partnerschaften zu Ermessenhandeln zugunsten von Familien geführt hat, die sich in einer ähnlichen Lage wie schimi und seine Partnerin befunden haben (nur das dort jeweils bereits ein Baby unterwegs oder geboren war).

Ich hätte mir insgesamt von Euch schon ein wenig mehr Sachlichkeit gewünscht, insbesondere auch hinsichtlich Eurer Wortwahl. Dass Ihr in trauter Einigkeit den Begriff "Abkindern" benutzt, für "zutreffend" haltet und offenbar gut heißt, hat mich erschrocken und sehr betroffen und traurig gemacht. Nach meinem Wissen soll vor ein oder zwei Jahren unser Bundeskanzler diesen Begriff (den der Duden, Gott sei Dank, nicht kennt) in Zusammenhang mit der Beschreibung der Sozialpolitik in der DDR und der folgenden Entwicklung der Geburtenzahlen dort  geprägt und verwendet haben. Mir geht dieser Begriff nicht über die Lippen - ich halte ihn für entehrend und entwürdigend - und ich kann nur hoffen, dass Du, ronny, in Deiner behördlichen Tätigkeit, dieses Wort nicht benutzt. (Sollte mir gegenüber ein behördlicher Mitarbeiter so ein Vokabular benutzen, käme er jedenfalls um eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht herum!) Eigentlich aber, solltest Du es aber gar nicht erst denken.


=schweitzer=



Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.01.2005 um 08:58:27 von schweitzer »  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat auch bei Duldung möglich?
Antwort #11 - 17.01.2005 um 09:04:36
 
Zitat:
und ich kann nur hoffen, dass Du, ronny, in Deiner behördlichen Tätigkeit, dieses Wort nicht benutzt.


Hast Du nicht gelesen ?

Zitat:
Abkindern eines Aufenthaltstitels finde ich den zutreffenden Begriff, kannte ich noch nicht, wieder was gelernt 


Wenn DU beruflich jeden Tag mit dem von Dir angezweifelten Mißbrauch des Ehe- und / oder Kindschaftsrechts zu tun hättest, würdest Du ganz genau so wie ich reagieren.

Solche "Vorschläge" lassen halt die allergischen Reaktionen kommen und den Puls nach oben schnellen  explo

Im übrigen hast Du Deine Meinung gesagt und mußt mit solchen Reaktionen rechnen.

Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
eishennig
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat auch bei Duldung möglich?
Antwort #12 - 17.01.2005 um 16:27:17
 
Hallo Schweitzer,

ich muss gestehen, dass ich den Satz  "Wie würde eine Schwangerschaft denn Einfluss nehmen?" von schimi überlesen hatte, sonst hätte ich nicht mit so provokanten Fragen reagiert. Deshalb möchte ich mich für meine überspitzten "Unterstellungen" entschuldigen. Das ich Dir solches nicht wirklich unterstellt habe, hast Du wahrscheinlich erkannt.

Zum Begriff "Abkindern": Der ist weder auf meinem noch auf des Bundeskanzlers Mist gewachsen, sondern soweit ich weiss aus dem DDR-Sprachgebrauch (siehe hier )
Bei Eheschließungen wurde auf Antrag ein zinsloser Kredit gewährt; bei Ankunft eines oder mehrerer Kinder wurde die abzuzahlende Kreditsumme entweder gemindert oder galt als abgegolten, dies richtete sich nach der Anzahl der Kinder; auch für die Zuweisung einer grösseren Wohnung waren Kinder vorteilhaft.

Was das Wort nach meiner Meinung etwas spöttisch kritisiert, ist das Zeugen von Kindern als Mittel zum Zweck. Ich bin froh, dass wir eine solche Haltung wohl alle ablehnen.

In diesem Fall - immer theoretisch - wäre das Kind "der Dumme". Keine Geburtsurkunde, kein Kindergeld, keine Staatsangehörigkeit(en), keine Anmeldung zum kommunalen Kindergarten, ungeklärte Krankenversicherung, keine Einschulung, kein Name, keine Verwandten.
Eine Aufenthaltssicherung der Mutter DURCH die Geburt wäre zumindest sehr fraglich.

Ich finde es schade, dass Du in Deiner Antwort nicht auch auf deine Wortwahl, "sauber und gangbar" eingegangen bist, stehst Du noch zu ihr? Das dieser Weg nach Deiner Meinung kein "Königsweg" ist, ist ja schon eine Einschränkung, wenn auch eine sehr schwache. (Zumal es im konkreten Fall ja einen eindeutigen legalen "Königsweg" gibt: Wiedereinreise mit Eheschliessungsvisum.)

Ich wollte Dich bestimmt nicht beleidigen, da sind mir wohl die Pferde durchgegangen.

MfG,
eishennig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat auch bei Duldung möglich?
Antwort #13 - 18.01.2005 um 07:42:16
 
Hallo eishennig,

ich finde es prima, dass Du Dich nochmal gemeldet hast. Die Entschuldigung ist uneingeschränkt angenommen! - Was meine Formulierung "sauber und gangbar" betrifft, so hast Du mit Deinen Zweifeln schon Recht. Ich habe in meiner Tätigkeit leider schon manchmal mit Fällen zu tu gehabt, wo eigentlich von den Betroffenen der Wille da war, alle Dinge, so wie von Dir beschrieben, legal zu regeln, es dann aber mit der Wiedereinreise wirklich unerträglich lange gedauert hat. Das ist mit Blick auf ein kleines Kind dann auch nicht das gelbe vom Ei gewesen und es gab wenig Unterstützungsmöglichkeiten.

Ich habe es aber, wie in meinem letzten Beitrag schon angedeutet, auch schon erlebt, dass eine ABH in so einer vertrackten Situation bei wirklich erkennbarem Willen (und bereits geborenem Kind) der Betroffenen auch mal eine Aufenthaltsbefugnis "auf Probe"erteilt hat. Insofern hätte ich klarer sagen müssen: Wenn der Dialog mit der Behörde gesucht wird und der tatsächliche Wille zur Mitwirkung hinsichtlich Passbeschaffung erkennbar ist, dann ist mein vorgeschlagener Weg vielleicht insoweit gangbar, als durch die Erteilung eines rechtmäßigen Aufenthalts ("auf Probe") größeren Schwierigkeiten bei der Wiedereinreise begegnet werden kann. Sicher hängt das aber sehr von der einzelfallbezogenen Situation ab und ist nicht grundsätzlich möglich.

Außerdem habe ich wohl die Tatsache und Bedeutung eines deutschen Partners und Kindesvaters in derhier vorgetragenen Konstellation überschätzt. Insofern habe auch ich etwas dazu gelernt.

Ich hoffe, Du kannst meine Aussagen nun ein wenig besser verstehen und einordnen - auch, wenn vielleicht unser jeweiliger Blickwinkel auf das Problem nach wie vor, geprägt durch unterschiedliche Erfahrungen, ein etwas verschiedener ist.

Nochmals Dank für Deinen Beitrag und auf Wiedersehen, sicher bald mal wieder hier in diesem Forum!


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Djamila
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat auch bei Duldung möglich?
Antwort #14 - 20.02.2005 um 09:04:58
 
Hallo an alle,
aha Schockiert/Erstaunt da habe ich also auch schon " abgekindert " zu DDR-Zeiten. Schlage vor, diesen Begriff zum Schlagwort des Portals zu machen, bis sich neue finden, was sicher nicht lange auf sich warten läßt bei den Frustrationen auf beiden Seiten.
Ich kann ja verstehen, und ich beobachte das auch bei mir, dass sich nach Jahren schmerzhafter Erfahrungen - arbeite in der Flüchtlingshilfe - solche Einstellungen und Äußerungen im Sprachgebrauch einschleichen können. Wenn man das bemerkt, und das sollte jederzeit von einem selbst hinterfragt werden, muss die Handbremse gezogen werden. Es gibt eben immer solche und solche Leute, auch im Flüchtlingsbereich. Wenn die Situation bzw. die Gesetzgebung keinen anderen legalen Spielraum offen läßt und/oder ermöglicht - komme auch ich in auswegslos erscheinenden Fällen und bei Partnerschaften, deren Glaubwürdigkeit ich zunächst nicht in Frage stellen würde, auf diese Gedanken. Nur ist mir bisher nicht dieses Wort Abk..... eingefallen, welches für mich das Schlimmste ist, was mir am Sonntagmorgen geschehen konnte. Warum habe ich nur diesen Computer angeschaltet ?
Ich hoffe, ihr könnt meinen Schmerz verstehen ! weinend

Aber nur Mut allen auf der anderen Seite der Barrikade/ABH : " Steter Tropfen höhlt den Stein ".   Smiley Mehr Zivilcourage bitte auf allen Seiten, bitte :lma2
Viel Kraft , Liebe und Zuneigung dem deutschen Mann mit seiner äthiopischen Frau.
Tränenbegleitete, spektakuläre, medienträchtige Spendenaktionen sind eben für viele Menschen besser geeignet, ihr schlechtes Wohlstands- Gewissen zu besänftigen ,anstatt sich aktiv für eine bessere Welt einzusetzen.
Und außerdem: Die Welt braucht Kinder und Deutschland erst recht ! Nur viele zögern in Anbetracht der miserablen Bedingungen dafür, in voller Verantwortung dem Wohl des Kindes gegenüber. Schade, dass das alles zu spät ist für mich. Das wäre mir noch die Herausforderung wert gewesen. Aber es gibt auch viel Anderes zu tun !
Die Entschlossene
Zum Seitenanfang
  

Djamila
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema