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Einreisesperre und SIS-Ausschreibung (Gelesen: 11.460 mal)
peku
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Antwort #15 - 16.01.2005 um 19:41:44
 
hallo Doc,

danke.Ist wohl wie ich dachte das die Selbstauskunft vom BKA auch die SIS Daten umfasst und es sozusagen keine eigene europäische SIS Behörde gibt.

Also sind mir alle Einträger und Warnhinweise bekannt,merci

peku
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Tahar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 17.01.2005 um 23:57:50
 
Hallo Ronny,

richtig das ist eine Stelleungnahme aber sie ist von der gemeinsamen Kontrollinstanz, die ein Teil des SIS ist und ihre Aussage ist ja wohl eindeutig. Kann sein das es hier in Deutschland anders gemacht wird aber ob es vereinbar ist mit der Praxis im restlichen Europa, glaub ich nicht da koenntest du auch mit den Aepfeln und Birnen rechthaben


Hallo Doc,

1.nehmen wir an jemand macht einen Ueberfall un d setzt sich ins Ausland ab, nach 10 Jahren waehre die Strafe verjaehrt und wie kann man eine Starfe als Grund nehmen jemanden die Einreise fuer immer  zu verweigern die es gar nicht mehr gibt?

2.Nach 10 Jahren mus sie sogar aus dem Computer in Deutschland geloescht werden, wie kann man sie dann im SIS stehen lassen und wie kann man dann sagen das es keine Hoechstfristen gibt?

3.Warum steht auf keiner einzigen Ausweisungsverfuegung das die Einreisesperre fuer Deutschland und den Rest von Europa fuer immer oder unbefristet gilt und das man sie befristen lassen muss?


Ciao

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« Zuletzt geändert: 18.01.2005 um 01:01:29 von Tahar »  
 
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #17 - 18.01.2005 um 01:57:29
 
Hallo Tahar,

1. wir möchten doch wohl mal unterscheiden zwischen Verfolgungsverjährung, Vollstreckungsverjährung, Strafverjährung, Strafvollstreckungsverjährung, Unterbrechung, Aussetzung, Tilgungszeiten, Aufbewahrungszeiten und auch noch Zeiten der Tilgung im BZR oder AZR etc. pp.
Hast Du gewusst, dass die Verjährung neu beginnt, wenn der Täter oder Tatverdächtige vorher gar nicht bekannt war?
Hast Du gewusst, dass die Verjährung unterbrochen ist, wenn der Täter bewusst der Verjährung, sich dem Verfahren entzieht und/oder in Abwesenheit verurteilt wird/werden kann?
Hast Du gewusst, dass nach jeder Strafvollstreckungsentscheidung eine neue Strafvollstreckungsverjährung neu beginnt?
2. Nach 10 Jahren ist im BZR aber nur in einfachsten Fällen der offizielle Teil zu löschen. Erst wenn der BZR-Eintrag nach einem weiteren Jahr getilgt worden ist, beginnt für ausländerrechtliche Entscheidungen eine endgültige Frist von nochmals einem Jahr.
3. Die nationale Einreisesperre gilt von Gesetzes wegen. Daher muss gar nicht auf sie hingewiesen werden. Ebensolches ist von EU-Recht her nicht anders vorgesehen, so dass es jedem klar sein muss, dass dem so ist.

Und jetzt komm bloss nicht mit dem Spruch: Das kann ein Normalo doch gar nicht wissen!
Denn dann kommt der Spruch: Unwissenheit schütz vor Kenntnis nicht!

Doc  grin
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Tahar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 18.01.2005 um 20:06:14
 
Hallo Doc,

nein ich komme nicht mit einem Spruch, ich finde nur das das alles ziemlich unlogisch klingt und sich windet wie ein Aal und ueberhaupt finde ich das das Auslanderrecht in Deutschland ziemlich wilkuerlich ist und nur eines sicher ist: das nichts sicher ist
Vielleicht wurde deshalb Deutschland von einem britischen Gericht als ein unsicherer Drittstaat eingestuft, als es darum ging einem Fluechtling eine Aufenthalserlaubnis zu geben aber trotzdem danke nochmal fuer deine Erklaerungen und alle die geanwortet haben

Ciao
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ed
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #19 - 20.02.2005 um 01:18:49
 
Hi Tahar,

ich frag' mal anders herum : hast du schon mal probiert ein Visum für ein anderes Eu - Land zu beantragen ?

grüssle
erdem
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Tahar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 20.02.2005 um 17:52:55
 
hallo Erdem,


es wurde ein Visum fuer Spanien beantragt, das mit der Begruendung der Einreisesperre fuer Deutschland abgelehnt wurde. Auf die Frage wielange die Einreisesperre fuer Spanien dauern wuerde wenn sie wegen den gleichen Straftaten in Spanien ausgesprochen werden wuerde, hies es 5 jahre

Das heisst nach 5 Jahren koennte man wieder nach Spanien und in das restliche Europa einreisen wenn man das Pech hat von Deutschland abgeschoben zu werden ist die Einreisesperre unbefristet, aber wenn man dann diese Ungleichheiten und Misstaende in Deutschland anspricht bekommt man keine Anwort oder man bekommt erklaert das deutsches Recht mehr oder weniger ueber alles andere steht und das soll dann das gemeinsame Europa sein, was fuer eine Verarschung
Die einzigen die diesen Bloedsinn durchschaut und auf nichts eingelassen haben sind die Englaender und die tun auch sehr gut daran

Ciao Erdem





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