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Bescheinigung g§5FreizügG/EU Dauer? und Arbeit? (Gelesen: 1.682 mal)
rockster123
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Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bescheinigung g§5FreizügG/EU Dauer? und Arbeit?
11.01.2005 um 19:51:37
 
Hallo,
ersteinmal möchte ich sagen wie froh ich bin das ich ein Forum wie dieses gefunden habe da ich wirklich aus deisen ganzen Gesetzestexten nicht richtig schlau werde.
Es geht um folgendes:
Meine Freundin aus Lettland ist seit Dezember hier bei mit in Deutschland. Wir möchten uns Gemeinsam eine Zukunft aufbauen sofern es die Möglichkeiten hier zulassen. Wir waren bei der hiesigen Ausländerbehörde und haben eine Bescheinigung gemäß § 5 FreizügG/EU die besagt das sie sich mit dieser Bescheinigung zur einreise und aufenthalt in der bundesrepublik deutschland berechtigt ist. der inhaber dieser bescheinigung benötigt zur Aufnahme einer unselbsständigen Arbeitsgenehmigungspflichtigen Erwerbstätigkeit eine Arbeitserlaubnis pder Arbeitsberechtigung-EU.
Nun waren wir beim hiesigen Arbeitsamt und haben nach einer Arbeitserlaubnis gefragt. Der Herr dort meine für die neuen EU Länder gilt immer noch die Arbeitserlaubnispflicht . und das ein konkretes jobangebot vorliegen muß das dann erst auf punkte einer gewissen verordnung geprüft wird zweitens geprüft wird ob nicht ein anderer deutscher oder bevorzugter ausländischer mitbürger den job bekommen kann. und nach 3 monaten aufenthalt würde die erste prüfung wegfallen.

Nun habe ich folgende Fragen:
1. Wie lange kann meine Freundin mit der bescheinigung gemäß § 5 FreizügG/EU hier bleiben? Auch wenn sie kein Job finden sollte?
2. Welche Art von Arbeit könnte sie evtl. machen bzw würde es chancen geben zugelassen zu werden? welche kriterien spielen da eine rolle? gibt es kleiner arbeiten die sie ohne genehmigung machen könnte teilzeit jobs? mini jobs?
3. kann sie hier eine Ausbildung machen?

Ich bitte dringend um Hilfe, da ich langsam verweifle und gewissheit brauche ob wie beide in diesem land eine zukunft haben können!

Liebe Grüße

Matthias
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 11.01.2005 um 20:06:14
 
Hi,
solange Lebensunterhalt und Krankenversicherung gegeben sind, habt Ihr keine Probleme. Das Fortbestehen der Freizügigkeit darf auch nur aus besonderem Anlass geprüft werden. Dir ist sicher aufgefallen, dass in der Bescheinigung keine Frist enthalten ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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rockster123
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Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.01.2005 um 16:06:28
 
Hallo,
und vielen Dank für die Antwort.
Das heißt das diese Bescheinigung einer unbefristeten Ausfenthaltgenehmigung gleichkommt, es sei denn sie wird erneut überprüft? Wie sieht es aus wenn sie für längere Zeit wieder nach Lettland möchte?
Ich möchte wirklich nicht nerven aber vielleicht könntest du mir auch beantworten wie es mit der arbeit aussieht? Sind kleinere Jobs(damals 640 mark) jobs mini jobs oder nebenjobs auch genehmigungspflichtig? wie sieht es mit möglichkeiten einer ausbildung aus? gibt es bestimmte berufsgruppen die möglich sind und welche fallen vorneherein weg?
bitte nochmals um hilfe ich weiß sonst niemand der mit weiterhelfen kann.

grüße

liebe grüße matthias
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