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Bewährungsstrafe und Einreise? (Gelesen: 9.028 mal)
Olga
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.01.2005 um 18:14:56
 
2 Kurze Fragen:
wie ist es wenn ein Moldawier (seit 1 Jahr mit deutscher Frau verheiratet) der zu einer 10 Mon. Haftstrafe verurteilt wurde, die zu 3 Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde? (Verurteilung wg. Raub) Er befindet sich momentan in Moldawien. Die Abschiebekosten sind auch noch nicht bezahlt.

1.: Die Einreisesperre ist doch abhängig vom Bezahlen der Absch.-Kosten, oder??Angenommen man braucht etwas länger um die Absch.-Kosten zu bezahlen, wird dann die Einreisesperre rückwirkend berechnet? Oder gilt die ab dem Zeitpunkt der Zahlung?

2.: Darf er (angenommen die Absch.-Kosten werden bezahlt) überhaupt hierher einreisen, solange die 3 Jahre Bewährung noch offen sind?

Achja, der Anwalt, der von D aus seinen Fall bearbeitet, verlangt sein Führungszeugnis aus dem Heimatland (Moldawien). Spielt es für die Einreise eine Rolle, wenn da negative/kriminelle Einträge sind?

Olga

P.S.:  (Er saß vor ca. 1,5 Jahren ca.3 Monate im Knast, weil illegal hier und erwischt, ich weiß nicht, ob das auch auch noch Einfluss hat?)
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Mick
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Antwort #1 - 11.01.2005 um 18:34:16
 
Hi Olga,
vermutlich wurde er auch ausgewiesen? Dann muss er die nachträgliche Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung beantragen. In der Regel wird die Abschiebung erst nach Erstattung der Kosten befristet. Da gibt es auch Ausnahmen, Ratenzahlung ist denkbar, dabei kann auch vorher befristet werden.

Die Befristungsdauer liegt im Ermessen der ABH, in manchen Bundesländern gibt es Vorgaben per Erlass. Bei dem geschilderten Sachverhalt ist alles denkbar, von sofort bis ein, zwei Jährchen, vielleicht auch drei. Reine Raterei, sorry.

Das Führungszeugnis aus der Heimat wird benötigt um festzustellen, ob er sich straffrei verhalten hat, es geht um die Prüfung der Wiederholungsgefahr.
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Olga
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Antwort #2 - 11.01.2005 um 18:50:53
 
Danke für die schnelle Antwort.  Smiley
In der Heimat ist er natürlich NICHT straffrei. Das wird wohl auch im Führungszeugnis drin stehen.
Naja, wg. Wierdohlungstaten.... da er ja schon abgeschoben wurde und sich danach nochmal hier illegal hat erwischen lassen. Und dann auch noch straffällig (Verurteilung wg. Raub)wurde, frag ich mich ob sowas in der Regel nicht ausreicht. Das sind doch keine Kavaliersdelikte mehr?
Und die 3 Jahre Bewährung, - kann er überhaupt hierher einreisen solange die noch offen sind?  ???

olga
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Antwort #3 - 11.01.2005 um 19:21:43
 
Zitat:
Danke für die schnelle Antwort.  Smiley
In der Heimat ist er natürlich NICHT straffrei. Das wird wohl auch im Führungszeugnis drin stehen.
Naja, wg. Wierdohlungstaten.... da er ja schon abgeschoben wurde und sich danach nochmal hier illegal hat erwischen lassen. Und dann auch noch straffällig (Verurteilung wg. Raub)wurde, frag ich mich ob sowas in der Regel nicht ausreicht. Das sind doch keine Kavaliersdelikte mehr?
Und die 3 Jahre Bewährung, - kann er überhaupt hierher einreisen solange die noch offen sind?  ???

olga


Hört sich schon deftig an, gefühlsmäßig tippe ich darauf, dass er nicht sofort wieder einreisen wird. Aber: auf der anderen Seite ist eine deutsche Ehefrau mit Art. 6 GG im Rücken. Da ist alles denkbar, bleibt dabei. Und Rätselraten führt zu nix.
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Antwort #4 - 12.01.2005 um 08:06:45
 
Ich schließe mich Mick`s Antworten an. Solange nichts konkretes über die tatsächlich begangen Straftaten bekannt ist, wäre alles nur Spekulation.


Für den Fall einer Regelbefristungsentscheidung ist jedoch auch nach dem neuen Recht (jedenfalls nach den vorläufigen Anwendungshinweisen) eine Befristung bei deutschen Ehegatten nicht von der Erstattung der im Zusammenhang mit der Abschiebung aufgewendeten öffentlichen Mittel abhängig zu machen.


:endsm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 12.01.2005 um 15:46:10
 
Hallo,
Zitat:
Für den Fall einer Regelbefristungsentscheidung ist jedoch auch nach dem neuen Recht (jedenfalls nach den vorläufigen Anwendungshinweisen) eine Befristung bei deutschen Ehegatten nicht von der Erstattung der im Zusammenhang mit der Abschiebung aufgewendeten öffentlichen Mittel abhängig zu machen.

Was ja nur heisst, dass schon eine Wiedereinreise möglich sein könnte, während noch die Abschiebungskosten in Raten abgestottert werden.

Und zu den Spekulationen:
Angesichts der Vorstrafen und der (vermutlichen) Zuständigkeit von Hessen wäre ich vorsichtig, ob 3 Jahre nicht zu tief gegriffen ist.

Lies mal die anderen Threads zu Wiedereinreisesperre und Hessen...

Grüsse von
eishennig
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Olga
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.01.2005 um 18:18:45
 
Danke für eure Antworten  Smiley
Na klar, Spekulationen und Ratereien bringen nix.
Wahrscheinlich bleibt nur abzuwarten, was wirklich dabei rauskommen wird. Und wann. Die beiden sind mittlerweile schon fast 1 Jahr verheiratet und haben ein Kind zusammen.
Und daß sein Fall schwierig ist, ist ja wohl ja klar, bei der Vergangenheit.... Da hätte es mich auch gewundert, daß er nur heiraten braucht, und alles wäre paletti!
Ist es für die Beurteilung seines Falles für die ABH von Bedeutung, ob die deutsche Ehefrau hier Arbeit hat oder von Sozialhilfe lebt? (Er selbst hat noch nicht mal Aussicht auf Arbeit, selbst wenn er einreisen dürfte)

???Olga ???
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Antwort #7 - 14.02.2005 um 10:03:03
 
Hallo Olga!

Mit an hoher Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit wird für die ABH interessant sein ob sie Arbeit hat oder nicht.
Nur ist das ein Tropfen auf den heißen Stein!

Davon abgesehen das nichts Genaues zu diesen Mann bekannt ist, ist es jedoch sehr unwahrscheinlich das sich irgend ein Bearbeiter dazu hinreisen lassen wird in diesem Fall positiv zu bescheiden.

Da nichts genaues bekannt ist lässt man einfach mal den "gesunden" Menschenverstand urteilen und dieser wird sicherlich zum Entschluss kommen, dass es einfacher ist, wenn die den Mann liebende Frau in das Heimatland des Mannes geht!

Immerhin wurde die Ehe doch aus -Liebe- geschlossen und daher dürfte es doch naheliegen das die Frau zum Mann zieht. Oder reicht dafür die Liebe nicht?!

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Abu
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Antwort #8 - 14.02.2005 um 11:03:16
 
@ Waldapotheker

Zitat:
Da nichts genaues bekannt ist lässt man einfach mal den "gesunden" Menschenverstand urteilen und dieser wird sicherlich zum Entschluss kommen, dass es einfacher ist, wenn die den Mann liebende Frau in das Heimatland des Mannes geht!

Immerhin wurde die Ehe doch aus -Liebe- geschlossen und daher dürfte es doch naheliegen das die Frau zum Mann zieht. Oder reicht dafür die Liebe nicht?!


Daumen runter

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Antwort #9 - 14.02.2005 um 11:30:46
 
@ Abu!

Gut gelöst mit Deiner Antwort!

Welche Möglichkeiten siehst Du in diesem Fall! Das was Du hierzu hinterlassen hast, dass ist nicht viel!

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anne
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Antwort #10 - 14.02.2005 um 12:03:34
 
@Waldapotheker: nein, ob die deutsche Ehefrau Arbeit hat oder nicht, ist laut Gesetz irrelevant.
Im Heimatland des Mannes lesen: diese Ratschläge werden von den Beteiligten immer sehr goutiert. Stell dir vor, auch wenn ihr Mann Ausländer ist, wird sie deshalb nicht ausgebürgert, sondern hat prinzipiell das Recht, ihre Ehe hier zu führen - und da hat ihr keiner reinzuquaken.
Wie in diesem Fall genau zu helfen ist, hängt von mehr Details ab, als m.E. hier angegeben wurden.
Anne
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Antwort #11 - 14.02.2005 um 14:44:17
 
@ Anne....

sicher besteht das Recht die Ehe hier zu leben. Dennoch habe ich das aus einer anderen Sicht gesehen.
Vermutlich ist die geplante Einreise dazu gedacht, gemeinsam zu Leben!!!! Wenn man davon ausgeht und die derzeitigen Umstände sieht, dann würde ich in das Land meines Mannes gehen.
Ich bin auch der Meinung das MINDESTENS 3 Jahre verstreichen ehe sich überhaupt etwas rühren wird.

Also 3 Jahre ohne Mann!!!
3 Jahre Kind ohne Vater!!!

Was ist wirklich beabsichtigt frage ich mich!?

Das Urteil zur verhandelten Straftat (Raub) erscheint mir auch etwas seltsam!


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Antwort #12 - 14.02.2005 um 14:52:45
 
Zitat:
@ Abu!

Gut gelöst mit Deiner Antwort!

Welche Möglichkeiten siehst Du in diesem Fall! Das was Du hierzu hinterlassen hast, dass ist nicht viel!



@ Waldapotheker

1. Einreisesperren sind nicht mein Metier, das gebe ich gerne offen zu.

2. Du hast zwar in diesem Fall mehr geschrieben. Aber ob Deine sarkastischen Bemerkungen zu einer Lösung beigetragen haben  Fragezeichen

Abu
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Olga
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 14.02.2005 um 17:11:57
 
>......Da nichts genaues bekannt ist lässt man einfach mal den "gesunden" Menschenverstand urteilen und dieser wird sicherlich zum Entschluss kommen, dass es einfacher ist, wenn die den Mann liebende Frau in das Heimatland des Mannes geht!

Immerhin wurde die Ehe doch aus -Liebe- geschlossen und daher dürfte es doch naheliegen das die Frau zum Mann zieht. Oder reicht dafür die Liebe nicht?!......<


nein, würde nicht reichen. Aber selbst wenn, würde es aus anderen Gründen nicht gehen.

Olga


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Antwort #14 - 14.02.2005 um 17:24:59
 
Zitat:
@ Anne....

sicher besteht das Recht die Ehe hier zu leben. Dennoch habe ich das aus einer anderen Sicht gesehen.
Vermutlich ist die geplante Einreise dazu gedacht, gemeinsam zu Leben!!!! Wenn man davon ausgeht und die derzeitigen Umstände sieht, dann würde ich in das Land meines Mannes gehen.
Ich bin auch der Meinung das MINDESTENS 3 Jahre verstreichen ehe sich überhaupt etwas rühren wird.

was meinst du damit? Bis die den Fall überhaupt bearbeiten?

Also 3 Jahre ohne Mann!!!

Naja, sie besucht ihn ja ab und zu

3 Jahre Kind ohne Vater!!!



Was ist wirklich beabsichtigt frage ich mich!?

ER: will nach D
SIE: will ihn bei sich haben


Das Urteil zur verhandelten Straftat (Raub) erscheint mir auch etwas seltsam!

Wieso seltsam? Ist das ungewöhnlich?

Olga



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Antwort #15 - 15.02.2005 um 06:13:07
 
Zitat:
2 Kurze Fragen:
wie ist es wenn ein Moldawier (seit 1 Jahr mit deutscher Frau verheiratet) der zu einer 10 Mon. Haftstrafe verurteilt wurde, die zu 3 Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde? (Verurteilung wg. Raub) Er befindet sich momentan in Moldawien. Die Abschiebekosten sind auch noch nicht bezahlt.



Diese 10 Monate erscheinen mir, im Verhältnis zur begangenen Straftat, recht wenig!
Denn es handelt sich, bei dem wie Du es nennst, um ein Verbrechenstatbestand also im Regelfall Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Sei denn es war ein minder schwerer Fall!
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Antwort #16 - 15.02.2005 um 16:32:09
 
Ja, mir kam es auch recht wenig vor, als ich davon erzählt bekam. Aber, da ich mich nicht auskenne, hab ich es dann auch nicht mehr hinterfragt.

Wie ist es denn erfahrungsgemäß, bei solchen Fällen? Hat man bei so einer Vergangenheit, auch nach Ablauf Strafzeit und wenn die Kosten irgendwann beglichen sind,  trotzdem schlechte Karten Aufenthalt zu bekommen - "immerhin" Ehe mit einer Deutschen?

Olga
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Antwort #17 - 15.02.2005 um 16:49:16
 
Olga, mir scheint, da fehlt noch ein Stück Sachverhalt. Eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, führt nicht zwangsläufig zur Ausweisung.
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Antwort #18 - 15.02.2005 um 17:24:47
 
Zitat:
Olga, mir scheint, da fehlt noch ein Stück Sachverhalt. Eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, führt nicht zwangsläufig zur Ausweisung.
Anne


Hi Anne,
ganz oben schrieb Olga, dass er vor der Heirat drei Monate in Haft war, weil er sich illegal im Bundesgebiet aufhielt.
Irgendwie habe ich nicht das Gefühl, dass wir hier weiter kommen.
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Antwort #19 - 15.02.2005 um 19:22:28
 
Hi,
Mick hat recht,  Daumen hoch
ja, er war vorher in Haft und wurde Abgeschoben, weil er schwarz hier war. Da er aber zwischendurch auch in D war und Straftaten beging (u.a.o.g. Raub) wurde er zu 10 Mon. Haftstrafe, auf 3 Jahre Bewährung, verurteilt!  :richter
Dies ist aber NICHT der Abschiebegrund! Nun ist er drüben und wartet, daß er aufgrund der Eheschliessung mit einer deutschen hier Aufenthalt bekommt.

Ich frage mich in dieser Sache, ob es "einfach so", trotz solcher Vergangenheit, möglich ist durch Eheschliessung (Kind vorhanden), Aufenthalt zu bekommen.  öhm

Danke  Zwinkernd
Olga
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Antwort #20 - 15.02.2005 um 19:32:23
 
Hi Olga,
wenn die Behörde zu dem Entschluss kommt, dass sein privates Interesse an der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (folgend aus Art. 6 GG) gegenüber den öffentlichen Interessen an einer "Fernhaltung" aus dem Bundesgebiet überwiegt, wird er kommen können. Dieses nach förmlicher Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung.
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Antwort #21 - 15.02.2005 um 20:57:03
 
Danke, Mick, für deine Antwort.
Dann wird es wohl so sein, daß positiv darüber entschieden werden KANN, aber nicht zwangsläufig, -durch die Eheschließung- , MUSS!
Kann man nur abwarten und sehen, wie die Entscheidung, wann ausfällt  :richter

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Antwort #22 - 16.02.2005 um 07:01:48
 
Hallo Olga,

wie wäre es wenn du dich bitte einfach noch einmal schlau machst, was diesen Sachverhalt angeht.
Wir rätseln hier mit einem unvollständigen Sachverhalt, der uns zu (wie schon festgestellt wurde) keinem Ziel führt.

Beste Grüße
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