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wie vorgehen? (Gelesen: 11.987 mal)
Mame Di
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15.10.2004 um 18:01:10
 
Hallo mal wieder!
Inzwischen hat mein Freund mir eine Vollmacht für das Ausländerzentralregister und die ABH zukommen lassen, übersetzt und beglaubigt, nur eine Seite muß ich hier noch übersetzen lassen. Paßkopie ist auch beglaubigt dabei.
Da ich davon ausgehe, dass er vor 8 Jahren abgeschoben wurde, weil er der Aufforderung auszureisen nicht nachgekommen ist und dass sonst nichts gegen ihn vorliegt, er auch die Kosten damals bezahlt hat:
- muß ich diesbezüglich jetzt noch beim Ausländerzentralregister nachfragen, was dort steht oder
- kann ich mich gleich an die ehemals zuständige ABH wenden und darum bitten, die Einreisesperre aufzuheben?

Und:
Wie muß ich das formulieren, damit sie das möglichst sofort aufheben und nicht erst eine Frist anläuft?
Ist es notwendig, eine Begründung anzugeben für den Wunsch nach Aufhebung der Sperre? Würde dann ein Besuchswunsch ausreichen?

Ich danke Euch! Grüße von Bremerin danke
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Mick
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Antwort #1 - 15.10.2004 um 19:25:05
 
Hallo Bremerin,
Du kannst Dich direkt an die ABH wenden. Sie werden Dir aufgrund der Vollmacht auch erzählen können, was los ist, ein Umweg über das AZR dürfte da überflüssig sein.
Natürlich sollte man Gründe angeben. Sag' doch einfach, was los ist, mehr bleibt Dir letztlich eh nicht über. Und wenn es wirklich nur die Abschiebung vor acht Jahren war, halte ich es auch so für wahrscheinlich, dass auf "Sofort" befristet wird.

Formulierungshilfen gibt es da kaum. Es wird ein Antrag auf "Befristung der Wirkung der Abschiebung" gestellt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Mame Di
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Antwort #2 - 16.10.2004 um 16:20:43
 
Danke Mick, hab das Schreiben schon entworfen! Nur noch einen Übersetzer finden.....Und dann hoffe ich auf Erfolg! i4a is great Grüße aus Bremen!
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peku
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Antwort #3 - 17.10.2004 um 10:33:41
 
Übersetzer????????


An die deutsche ALB musst du in Deutsch Schreiben!!!!!
Grusss peku
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Mame Di
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Antwort #4 - 17.10.2004 um 10:42:46
 
HiHI, Peku, ist schon klar! Es ist nur eine Seite dabei (ich glaube das ist die Beglaubigung der Beglaubigung oder so...die nicht übersetzt ist! Zwinkernd
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Reyhan
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Antwort #5 - 17.10.2004 um 20:34:09
 
..dann will ich mal ganz fest die Daumen drücken, dass es keine weiteren Geschichten gibt.

Liebe Grüße aus dem Westen in den Norden.

Reyhan
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..immer mit der Ruhe !
 
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Mame Di
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Antwort #6 - 17.10.2004 um 22:28:22
 
Danke Reyhan-seufz, kann es gebrauchen! Will endlich meinen Schatz hier haben.... :stampf:
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Mame Di
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Antwort #7 - 28.12.2004 um 14:42:33
 
HalliHallo, da bin ich mal wieder! Inzwischen sind wir so weit, dass wahrscheinlich in den nächsten 2 Wochen das Einreisehindernis für meinen Freund beseitigt wird, da ich die restlichen Abschiebekosten bezahlt habe. War zum Glück nicht dramatisch, er hatte damals ja Geld bei sich, aber es mußte ihm wohl ein Rest gelassen werden, sonst wäre er durchaus in der Lage gewesen, das alles zu bezahlen.
Heute habe ich dann bei der ABH nachgefragt, die Sachbearbeiterin fragt jetzt nach, ob das Geld eingegangen ist und macht dann die Befristung.
Am 25.1. werden wir uns in Antalya treffen und eine Woche zusammen verbringen (also mein Freund und ich, nicht die Sachbearbeiterin und ich... Smiley Da meine Scheidung sich noch etwas hinzieht (es fehlen noch die Rentenberechnungen, der mündliche Termin ist aber schon gewesen), haben wir vor wahrscheinlich Anfang April zu heiraten (in der Türkei).

Nun meine Frage:
Hat es Aussicht auf Erfolg, wenn wir jetzt für die Zwischenzeit nochmal versuchen, ein Touristenvisum für meinen Freund zu bekommen?

Ich könnte dann ja im Januar mit ihm zusammen in Izmir beim Konsulat vorsprechen. Das Problem ist aber, dass er im Winter keine Arbeit hat. Er wird erst Ende April wieder bei seiner Firma (Hotel) eingestellt und dort arbeiten, bis der Familiennachzug genehmigt ist. Wenn wir dort die Karten auf den Tisch legen und ehrlich sagen, dass es darum geht, dass er das Leben hier vor Ort wenigstens ein bißchen kennen lernt bevor wir heiraten? Wäre uns weitaus lieber, als erst zu heiraten und dann käme er erstmalig hierher.
Ich könnte ja auch vorweg mal an´s Konsulat mailen und die Sache schildern, wenn das was bringt und würde auch nicht die vollen 90 Tage ausschöpfen müssen.
Habt Ihr mal wieder sachkundigen Rat? Grüsse und Danke! bremerin i4a is great
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Mame Di
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Antwort #8 - 10.02.2005 um 11:57:07
 
Hurra, Hurra, die Sperre ist weg. Also die Kosten hatte ich am 17.12.(!) überwiesen und nach diversen Nachfragen (und letzte Woche bin ich dem Sachbearbeiter bei der "Bezirksstelle" auf den Fuß getreten), ist das nun auch endlich verbucht worden und heute kam der Bescheid. :happy:.
Nun kann´s endgültig an die Hochzeitsvorbereitungen gehen, die ersten Papiere hab ich schon zum Übersetzer getragen. Alle Sachen mit erneutem Besuchsvisum und so lassen wir lieber. Das hat wohl nicht viel Zweck. Liebe Grüße aus Bremen!
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Mia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 11.02.2005 um 07:43:04
 
Hallo bremerin,

dann seid Ihr ja schon wieder einen Schritt weiter.
Wir haben in Serik (Antalya) geheiratet. Ich weiß ja nicht, wo Ihr heiratet wollt, und ob das dort auch von Rathaus zu Rathaus verschieden gemacht wird, wir mussten die Unterlagen jedoch in der Türkei noch von einem türkischen Notar beglaubigen lassen.
Desweiteren ist bei (vor) Eheschließungen an der türkischen Mittelmeerküste ein Bluttest vorgeschrieben.
Wir haben den in einem Krankenhaus in Antalya machen lassen, konnten die Ergebnisse am nächsten Tag abholen. Dann musste der Arzt der Stadt, wo wir wohnten/heiraten wollten, das Ergebnis noch eintragen und mit dem ganzen Papierkram sind wir dann zum Standesamt.

Das alles ist nicht besonders schwer, war aber mit sehr viel Lauferei und Fahrerei verbunden.
Pack' Dir genügend Geld ein.

Viel Glück,
Mia
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Mame Di
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Antwort #10 - 11.02.2005 um 07:56:27
 
Hallo Mia, also wir waren schon auf dem Standesamt in Besni und haben gefragt, welche Papiere die wollen. Das war nichts Besonderes. Von Bluttest haben sie nichts gesagt. Aber wenn ich im April fahre, haben wir 2 Wochen Zeit, das sollte wohl reichen.
Du hast nicht davon gehört, dass man das deutsche Ehefähigkeitszeugnis bei der Botschaft in Ankara beglaubigen lassen muß? Steht so im Buch der IAF. Das wäre nun wirklich ein etwas nerviger und teurer Aufwand.
Na, ich versuche weiter geduldig Augenrollenauf meine Scheidungsunterlagen zu warten, vorher kann ich sowieso noch nicht viel machen. Die Ledigkeitsbescheiningung meines Freundes ist auf dem Weg und einiges hole ich heute vom Übersetzer ab.
Schönen Tag! Bremerin
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Mia
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Antwort #11 - 11.02.2005 um 09:01:34
 
Hallo,

nö, in Ankara haben wir das nicht beglaubigen lassen (müssen).
Ganz normal bei einem Notar in Antalya.
Meine internationale Geburtsurkunde zum Beispiel, die ja neben engl., franz., deutsch, russisch auch auf türkisch war, musste trotzdem nochmal in der Türkei übersetzt und notariell beglaubigt werden. Aber auch nicht in Ankara.

Mein Mann war nach der Eheschließung nur in Ankara, um das Visum zu beantragen.

Da bin ich aber mal gespannt, ob Ihr auch einen Test machen müsst oder nicht. Soweit ich weiß, ist der wegen irgend so'ner Krankheit, die auf evtl. Kinder vererbar ist, bei Eheschließungen im türkischen Mittelmeerraum vorgeschrieben. Auch wenn die Eheleute, so wie wir, aus Deutschland und einer ganz anderen Stadt kommen.

LG,
Mia
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Caya
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Antwort #12 - 11.02.2005 um 10:10:40
 
Zitat:
Desweiteren ist bei (vor) Eheschließungen an der türkischen Mittelmeerküste ein Bluttest vorgeschrieben. 
Wir haben den in einem Krankenhaus in Antalya machen lassen, konnten die Ergebnisse am nächsten Tag abholen. Dann musste der Arzt der Stadt, wo wir wohnten/heiraten wollten, das Ergebnis noch eintragen und mit dem ganzen Papierkram sind wir dann zum Standesamt.

Hallo Mia & Bremerin!
Der Bluttest ist nicht nur im Mittelmeer ein Muß. Jedes Paar muß vor der Heirat diesen Test machen lassen. Man möchte, daß die Paare vorher wissen ob der Partner HIV Positiv ist und/oder unter Mittelmeeranämie (Blutarmut) leidet.
LG
Caya
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Mame Di
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Antwort #13 - 11.02.2005 um 11:22:01
 
Moin,moin! Na meinetwegen lasse ich mich pieksen. Hab mir schon gedacht, dass es um Sichelzellanämie und HIV geht. Mal abgesehen davon, dass ich keine Kinder mehr bekomme: was ist denn, wenn Brautpaare da gefährdet sind? Dürfen sie dann nicht heiraten??
Grüße! Bremerin
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Mia
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Antwort #14 - 11.02.2005 um 11:35:55
 
Hi,

das ist ja interessant.
Dass das für die gesamte Türkei gilt wusste ich nicht. Und schon gar nicht, dass man auf HIV getestet wird.
Also scheinen wir ja dann in den Richtungen pumperlgesund zu sein. Super!

Aber bremerins Frage finde ich nach wie vor interessant, denn die hat man uns auch nicht beantwortet. Selbst wenn wir krank gewesen wären, was ja Gott sei Dank nicht der Fall ist, hätten die dann tatsächlich die Hochzeit verbieten können?

Mia
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