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Bewährungsstrafe und Einreise? (Gelesen: 9.029 mal)
Waldapotheker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #15 - 15.02.2005 um 06:13:07
 
Zitat:
2 Kurze Fragen:
wie ist es wenn ein Moldawier (seit 1 Jahr mit deutscher Frau verheiratet) der zu einer 10 Mon. Haftstrafe verurteilt wurde, die zu 3 Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde? (Verurteilung wg. Raub) Er befindet sich momentan in Moldawien. Die Abschiebekosten sind auch noch nicht bezahlt.



Diese 10 Monate erscheinen mir, im Verhältnis zur begangenen Straftat, recht wenig!
Denn es handelt sich, bei dem wie Du es nennst, um ein Verbrechenstatbestand also im Regelfall Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Sei denn es war ein minder schwerer Fall!
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Beste Grüße +++Waldapotheker+++
 
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Olga
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Antwort #16 - 15.02.2005 um 16:32:09
 
Ja, mir kam es auch recht wenig vor, als ich davon erzählt bekam. Aber, da ich mich nicht auskenne, hab ich es dann auch nicht mehr hinterfragt.

Wie ist es denn erfahrungsgemäß, bei solchen Fällen? Hat man bei so einer Vergangenheit, auch nach Ablauf Strafzeit und wenn die Kosten irgendwann beglichen sind,  trotzdem schlechte Karten Aufenthalt zu bekommen - "immerhin" Ehe mit einer Deutschen?

Olga
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anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 15.02.2005 um 16:49:16
 
Olga, mir scheint, da fehlt noch ein Stück Sachverhalt. Eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, führt nicht zwangsläufig zur Ausweisung.
Anne
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Mick
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Antwort #18 - 15.02.2005 um 17:24:47
 
Zitat:
Olga, mir scheint, da fehlt noch ein Stück Sachverhalt. Eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, führt nicht zwangsläufig zur Ausweisung.
Anne


Hi Anne,
ganz oben schrieb Olga, dass er vor der Heirat drei Monate in Haft war, weil er sich illegal im Bundesgebiet aufhielt.
Irgendwie habe ich nicht das Gefühl, dass wir hier weiter kommen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Olga
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Antwort #19 - 15.02.2005 um 19:22:28
 
Hi,
Mick hat recht,  Daumen hoch
ja, er war vorher in Haft und wurde Abgeschoben, weil er schwarz hier war. Da er aber zwischendurch auch in D war und Straftaten beging (u.a.o.g. Raub) wurde er zu 10 Mon. Haftstrafe, auf 3 Jahre Bewährung, verurteilt!  :richter
Dies ist aber NICHT der Abschiebegrund! Nun ist er drüben und wartet, daß er aufgrund der Eheschliessung mit einer deutschen hier Aufenthalt bekommt.

Ich frage mich in dieser Sache, ob es "einfach so", trotz solcher Vergangenheit, möglich ist durch Eheschliessung (Kind vorhanden), Aufenthalt zu bekommen.  öhm

Danke  Zwinkernd
Olga
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Mick
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Antwort #20 - 15.02.2005 um 19:32:23
 
Hi Olga,
wenn die Behörde zu dem Entschluss kommt, dass sein privates Interesse an der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (folgend aus Art. 6 GG) gegenüber den öffentlichen Interessen an einer "Fernhaltung" aus dem Bundesgebiet überwiegt, wird er kommen können. Dieses nach förmlicher Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Olga
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 15.02.2005 um 20:57:03
 
Danke, Mick, für deine Antwort.
Dann wird es wohl so sein, daß positiv darüber entschieden werden KANN, aber nicht zwangsläufig, -durch die Eheschließung- , MUSS!
Kann man nur abwarten und sehen, wie die Entscheidung, wann ausfällt  :richter

Olga
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Waldapotheker
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Antwort #22 - 16.02.2005 um 07:01:48
 
Hallo Olga,

wie wäre es wenn du dich bitte einfach noch einmal schlau machst, was diesen Sachverhalt angeht.
Wir rätseln hier mit einem unvollständigen Sachverhalt, der uns zu (wie schon festgestellt wurde) keinem Ziel führt.

Beste Grüße
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