Hallo,
hat mich also meine Nase nicht getäuscht,
Zitat:Irgendwas fehlt mir hier noch am Sachverhalt.
Ich will mal ordnen,
Deine Frau hat bereits einen Ehenamen in einer Vorehe erworben.
Dieser steht im Reisepaß und paßt weder mit der Heiratsurkunde (neu) noch mit der Geburtsurkunde zusammen, weil sie die erste Ehe auch schon nicht registriert hatte.
Da hat der Standesbeamte in der Tat massiv Probleme die nach ihrem Heimatrecht aktuelle rechtmäßige Namensführung festzustellen. Zumal ihr ja in Dänemark vermutlich wiederum einen neuen Ehenamen gebildet habt.
Zitat:EU-Entscheidung die kyrillische Schreibweise
Das ist so nicht zutreffend. Die EUGH-Entscheidung betraf den umgekehrten Fall. Wenn sich aus einer anderen Urkunde des Heimatstaates die lateinische Schreibweise des Namens ergibt, ist diese zu verwenden.
Ansonsten ist der Name aus der kyrillischen Schrift zu transliterieren.
Zitat:Standesamt habe ich in der Tat viele Urkunden bekommen
Also entsteht Euch kein wirtschaftlicher Schaden weil die (vermutl.) Geburtsbescheinigungen schon ausgestellt sind.
Zitat:meine Taktik wird wohl ein nochmaliger Besuch der hiesigen Ausländerbehörde sein - zur Not mit Sitzstreik
Das wird gar nichts bringen, es sei denn Du willst die Botschaft besetzen. Das ist ein rein russisches Problem, allerdings mitverursacht von Deiner Frau.
Da der Paß bereits jetzt nicht mehr die korrekte Namensführung wiedergibt, kann ich Dir nur empfehlen das "auf die Reihe zu bringen", indem die Neuausstellung des Passes bei den russischen Behörden beantragt wird.
Viele Grüße
Ronny