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gibts hier noch eine Lösung ? (Gelesen: 4.902 mal)
kelster
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.01.2005 um 14:55:07
 
Hallo Forum,

folgende Situation :
meine Frau (Russin) ich deutsch - geheiratet in Dänemark -
ein Kind - 1 Jahr alt - in Deutschland geboren.

1. Problem :

das deutsche Standesamt verweigert eine Geburtsurkunde für
meinen Sohn - Grund : unterschiedliche Schreibweise des
Geburtsnamens meiner Frau in Heiratsurkunde und Paß.
- dafür sei ein neuer russischer Paß notwendig ...

2. Problem :

der Paß meiner Frau läuft im Februar ab - inclusive ihrer
Aufenthalts und wohl auch Arbeitsgenehmigung.

gescheiterte Lösungsversuche :

eine Registrierung bei der hiesigen Russischen Botschaft wurde abgelehnt -
nach Zahlung der typischen 470 Euro .... meine Frau soll nach Russland
reisen und dort ihren Paß verlängern lassen -
das geht aber schon daher nicht, da mein Sohn keine Geburtsurkunde und
damit Kinderausweis hat .....

aus der deutschen Ausländerbehörde wurde mir nur mittgeteilt, dass mit
Ablauf des Passes die Aufenthaltsgenehmigung meiner Frau erlischt -
und viel Glück gewünscht - mehr kann man nicht für uns tun.

....
das war die Kurzfassung meines Problems - sieht jemand eine Lösung
- oder was würdet ihr unternehemen ? Eine Reise nach Russland ist nicht möglich.
:sauer:
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ronny
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Antwort #1 - 10.01.2005 um 15:53:04
 
Zitat:
das deutsche Standesamt verweigert eine Geburtsurkunde für 
meinen Sohn - Grund : unterschiedliche Schreibweise des
Geburtsnamens meiner Frau in Heiratsurkunde und Paß.
- dafür sei ein neuer russischer Paß notwendig ...


Hallo,

das ist vom Grundsatz so richtig, weil der Standesbeamte sich an die (lateinische) Schreibweise des Namens aus dem russischen Paß halten muß. Ob allerdings die Geburtsbeurkundung solange zurückgestellt werden kann ist zweifelhaft.
Irgendwas fehlt mir hier noch am Sachverhalt.

Richtig ist, wenn ihr in DK einen Ehenamen gebildet habt, dass da der Paß zu ändern ist.

Zitat:
eine Registrierung bei der hiesigen Russischen Botschaft wurde abgelehnt -

Dann ist sie vermutlich nicht dauerhaft ausgereist. Da bleibt die russische Inlandsbehörde für die Paßangelegenheiten zuständig.


So wie ich das sehe, werdet ihr um ene Reise nach Rußland nicht drumherum kommen. Sorry!

Grüe
Ronny






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Antwort #2 - 11.01.2005 um 09:07:52
 
Zitat:
1. Problem :

das deutsche Standesamt verweigert eine Geburtsurkunde für
meinen Sohn - Grund : unterschiedliche Schreibweise des
Geburtsnamens meiner Frau in Heiratsurkunde und Paß.
- dafür sei ein neuer russischer Paß notwendig ...

Zitat:
das ist vom Grundsatz so richtig, weil der Standesbeamte sich an die (lateinische) Schreibweise des Namens aus dem russischen Paß halten muß. Ob allerdings die Geburtsbeurkundung solange zurückgestellt werden kann ist zweifelhaft.
Irgendwas fehlt mir hier noch am Sachverhalt.


Welche Schreibweise ist denn richtig?

Falls die Schreibweise im Pass korrekt und die in der Heiratsurkunde falsch ist, könnte man ja evtl. auch die danische Heiratsurkunde korrigieren lassen, wofür evtl. keine Reise der Frau/Mutter Frau nach Dänemark notwendig wäre...

Nur so eine Idee...

Außerdem erscheint mir die Verweigerung einer Geburtsurkunde für 1 Jahr wg. einer unterschiedlichen Schreibweise des Namens der Mutter sonderbar. Gibt es da nicht sowas wie eine vorläufige oder behelfsmäßige Beurkundung?

Abu
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ronny
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Antwort #3 - 11.01.2005 um 09:21:50
 
Zitat:
Welche Schreibweise ist denn richtig?


Grundsätzlich ist die Schreibweise im Paß richtig, es sei denn der müßte aufgrund einer zulässigen Ehenamenswahl im Ausland geändert werden.

So scheint es hier zu sein. Die Ehenamenswahl hätte ich in dem Fall nicht gemacht. Oder erst nach Eireise in Deutchland.

Vermutlicher Ablauf:

Ausreise aus Rußland nur mit Touristen- / Besuchsvisum , Eheschließung in DK und anschl. Einreise nach D.

Zitat:
Außerdem erscheint mir die Verweigerung einer Geburtsurkunde für 1 Jahr wg. einer unterschiedlichen Schreibweise des Namens der Mutter sonderbar.


Mir auch  Zwinkernd, desdewegen mein Zusatz Zitat:
Irgendwas fehlt mir hier noch am Sachverhalt.


Kann ansonsten auch nur spekulieren und von insgesamt zwar unglücklichen aber jeweils für sich richtigen Behördenentscheidungen ausgehen.

Ronny
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Antwort #4 - 11.01.2005 um 09:36:42
 
Zitat:
Grundsätzlich ist die Schreibweise im Paß richtig, es sei denn der müßte aufgrund einer zulässigen Ehenamenswahl im Ausland geändert werden.


Aber im 1. Problem geht es um die unterschiedliche Schreibweise des Geburtsnamens:
Zitat:
1. Problem :

das deutsche Standesamt verweigert eine Geburtsurkunde für
meinen Sohn - Grund : unterschiedliche Schreibweise des
Geburtsnamens meiner Frau in Heiratsurkunde und Paß.
- dafür sei ein neuer russischer Paß notwendig ...

Da kann also eigentlich nichts mit der Wahl des Ehenamens zu tun haben. Und wenn dann die Schreibweise im Pass die richtige ist, würde ich die Heiratsurkunde ändern lassen...

Allerdings ist mir klar, daß das 2. Problem mit der Wahl des Ehenamens zusammenhängt und nur durch eine Reise nach Rußland gelöst werden kann....

Abu

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Antwort #5 - 11.01.2005 um 09:57:55
 
Zitat:
unterschiedliche Schreibweise des
Geburtsnamens meiner Frau in Heiratsurkunde und Paß


Mag sen, dass Du recht hast, Abu.

Wenn dem so ist, könnte der Standesbeamte die richtige Schreibweise des Geburtsnamens auch ohne die Änderung der Heiratsurkunde aus dem Paß übernehmen.
Und zwar im Zusammenhang mit der Anlegung eines Familienbuches.

Denn die Heiratsurkunde gilt ja lediglich als Nachweis der Tatsache die beurkundet wurde: der Eheschließung.

Die Namensführung wird ja nicht vom dänischen Standesbeamten sondern vom Heimatrecht bestimmt. Und gesetzt den Fall die Schreibweise weicht in einer ausländischen (nicht Heimatstaats-) Urkunde vom Paß ab, hätte diese keinen Einfluß auf die im Heimatpaß festgelegte Schreibweise.

Vielleicht kann uns ja Kelster noch weitere Aufklärung liefern  ???

Grüße
Ronny
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Antwort #6 - 11.01.2005 um 14:25:43
 
danke für die vielen Antworten -

grundsätzlich : meine Frau war seit 10 Jahren nicht mehr in Russland- hat keine Verwandte dort - oder sonstige Bezugspersonen. Ein Aufenthaalt über mehrere Monate ist dort also schwierig ganz zu schweigen von unserem 1 jährigen Sohn.
  ....
vom Standesamt habe ich in der Tat viele Urkunden bekommen - eine für Kindergeld, Kirche, Arbeitgeber ect.   Zwinkernd
- warum ganz genau die Urkunde verweigert wird ist schwierig - leider habe ich auch keine konkrete Aussage in schriftlicher Form erhalten - ich habe eine (in D) beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde meiner Frau und die internationale Heiratsurkunde - mit leider unterschiedlichen Schreibweisen des Geburtsnamens meiner Frau.
der letzte Stand ist dieser, dass meine Frau einen neuen Pass von der Russischen Botschaft benötigt, da nach einer EU-Entscheidung die kyrillische Schreibweise des Namens zählt ????  und dadurch die Schreibweise geklärt werden soll .

naja - und die Russische Botschaft verweigert sämtliche Hilfe weil einer der 2 Pässe von der Russischen Botschaft in Bratislava auf den Namen ihres ersten Ehemanns geändert wurde - meine Frau unter diesen Namen bei ihrer Heimatbehörde nicht "bekannt" ist. Die Namensänderung sei nicht rechtens .....

meine Taktik wird wohl ein nochmaliger Besuch der hiesigen Ausländerbehörde sein - zur Not mit Sitzstreik  Zwinkernd - irgendein Papier muss es ja geben, dass meine Frau hier legal ist und arbeiten darf ......
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Antwort #7 - 11.01.2005 um 15:28:48
 
Hallo,

hat mich also meine Nase nicht getäuscht,

Zitat:
Irgendwas fehlt mir hier noch am Sachverhalt.


Ich will mal ordnen,

Deine Frau hat bereits einen Ehenamen in einer Vorehe  erworben.

Dieser steht im Reisepaß und paßt weder mit der Heiratsurkunde (neu) noch mit der Geburtsurkunde zusammen, weil sie die erste Ehe auch schon nicht registriert hatte.
Da hat der Standesbeamte in der Tat massiv Probleme die nach ihrem Heimatrecht aktuelle rechtmäßige Namensführung festzustellen. Zumal ihr ja in Dänemark vermutlich wiederum einen neuen Ehenamen gebildet habt.

Zitat:
EU-Entscheidung die kyrillische Schreibweise


Das ist so nicht zutreffend. Die EUGH-Entscheidung betraf den umgekehrten Fall. Wenn sich aus einer anderen Urkunde des Heimatstaates die lateinische Schreibweise des Namens ergibt, ist diese zu verwenden.
Ansonsten ist der Name aus der kyrillischen Schrift zu transliterieren.

Zitat:
Standesamt habe ich in der Tat viele Urkunden bekommen


Also entsteht Euch kein wirtschaftlicher Schaden weil die (vermutl.) Geburtsbescheinigungen schon ausgestellt sind.


Zitat:
meine Taktik wird wohl ein nochmaliger Besuch der hiesigen Ausländerbehörde sein - zur Not mit Sitzstreik 


Das wird gar nichts bringen, es sei denn Du willst die Botschaft besetzen. Das ist ein rein russisches Problem, allerdings mitverursacht von Deiner Frau.
Da der Paß bereits jetzt nicht mehr die korrekte Namensführung wiedergibt, kann ich Dir nur empfehlen das "auf die Reihe zu bringen", indem die Neuausstellung des Passes bei den russischen Behörden beantragt wird.

Viele Grüße
Ronny





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Antwort #8 - 11.01.2005 um 16:12:49
 
stimmt - mit der fehlenden Geburtsurkunde gibt es keinen Kinderausweis - also kann mein Sohn nicht ins Nichtschengenausland - das ist mein Problem.

die Sitzblockade bezieht sich auf das deutsche Ausländeramt - dort bekam ich keinerlei Hilfe - nur den Hinweis, dass die Aufenthalsgenehmigung meiner Frau mit Ablauf des Passes abläuft.

in Bonn auf der russischen Botschaft ist eh schon alles verloren  :pei


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Antwort #9 - 11.01.2005 um 16:25:25
 
Zitat:
nur den Hinweis, dass die Aufenthalsgenehmigung meiner Frau mit Ablauf des Passes abläuft


Hallo Kelster,

sorry aber die Kollegen haben auch nur das wiedergegeben, was in den §§ 3 und 5 des Aufenthaltsgesetzes geregelt ist.

Ich neige auch zu der Rechtsauffassung, dass der Paß ungültig wird, wenn die Namensführung nicht zutreffend ist. Ihr habt keine andere Möglichkeit, als auf die  Forderung einzugehen.

Mit Sturheit wird es da nichts werden. Evtl. gibt es ja die Möglichkeit, dass sie zunächst allein nach Rußland fährt. Denn die (nicht durchgeführte) "Abmeldung" dort wird Euch immer wieder ein Problem aufwerfen, spätestens bei der Einbürgerung muß es gelöst sein.

Wie ist sie denn seinerzeit erstmalig ausgereist?

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Antwort #10 - 11.01.2005 um 18:10:31
 
okay - danke für die Antwort -

ich erwarte ja nur eine Art Papier von den deutschen Behörden, dass der Aufenthalt meiner Frau legal ist und sie arbeiten darf -
in 1-2 Jahren, wenn mein Sohn älter ist - muss sie dann wohl nach Russland fahren.

irgendwie scheint die ganze Ausländerbehörde seit meinem letzten Besuch vor 1,5 Jahren verwandelt zu sein - von super freundlich und hilfsbereit ins Gegenteil - obs an den neuen Gesetzten liegt ??
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Antwort #11 - 12.01.2005 um 14:38:45
 
Rein interessehalber:
Zitat:
Ein Aufenthaalt über mehrere Monate ist dort also schwierig ganz zu schweigen von unserem 1 jährigen Sohn.

Wieso eigentlich "mehrere Monate"?

Abu
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Antwort #12 - 12.01.2005 um 14:53:43
 
Zitat:
ich erwarte ja nur eine Art Papier von den deutschen Behörden, dass der Aufenthalt meiner Frau legal ist und sie arbeiten darf


Gibt es als Aufenthaltserlaubnis im gültigen geänderten Paß Zwinkernd

Du kommst m.E. da nicht drumherum.

Ronny
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Antwort #13 - 12.01.2005 um 16:41:43
 
der heutige Besuch auf der Ausländerbehörde zeigt wieder mal, dass vieles vom richtigen Sachbearbeiter abhängt ....
die Behörde kontaktiert jetzt die russische Botschaft bzw. fragt, ob die Paßausstellung wirklich abgelehnt wurde - wird dies bestätigt, gibt es wohl eine Art "Reisedokument"
für meine Frau .
- naja, mal abwarten ...
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