Hi again Telchin,
so wie es sich darstellt, ist Dir die
AE auf Grund Deiner Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen erteilt worden.
Wenn Du, wie Du selber schreibst, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mit Deiner Ehefrau lebst, könnte eine Rücknahme, wenn nicht sogar Wiederruf ( wie Du schreibst, hast Du nie mit Deiner Ehefrau zusammengelebt )der
AE erfolgen.
Von deiner jetzigen Freundin (deutsche STA??)kannst Du im Moment keinen Aufenthaltstitel ableiten, von dem Kind offensichtlich auch nicht, da die Vaterschaft nicht durch Dich anerkannt wurde. Liegt denn für dieses Kind eine anderweitige Vaterschaftsanerkennung vor oder ist es eventuelle sogar ein eheliches Kind??
Das Einzige was jetzt wohl nur hilft,ist ein klärendes und offenes ehrliches Gespräch mit der Ausländerbehörde.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dir die Mitarbeiter der Behörden etwas Böses wollen so wie Du schreibst. Die Situation und die zu erwartenden Maßnahmen und Rechtsfolgen hast Du Dir durch Dein Verhalten selbst zuzuschreiben.
:endsm