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ich Bitte um ihre Hife...und Aufmerksamkeit (Gelesen: 6.559 mal)
telechin2003
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.01.2005 um 11:01:30
 
hallo ..

ich grüße alle nette Menschen die hier uns Ausländer helfen wollen ....


so ist jetzt alles gelaufen bei mir ....ich bin seit einem Jahr mit einer Deutschen verheiratet...leider meine Frau lebt in Osten so weit weg....ich wollte dort nicht leben aus vielen Gründen , eins davon dort hatte ich keine Chance irgendwas zumachen weder Arbeiten noch was ....nach unsere Eheschliessung hatten wir nur Probleme mit den Abh mit BGS(bundesgrenzschuz).....ich musste jedesmal dort hinfahren wegen einer Abhörung und so viele Misst...
ich hab in Westen ein paar Monate gearbeitet....jetzt lebe ich leider von Sozialgeld...was ich gar nicht möchte....aber jetzt geht es nicht anderes...

wir haben vor ein paar Tagen ich und Frau Briefe von dem BGS bekommen und zwar stand drauf dass wir beide Beschuldigt sind eine Scheineehe eingegangen zuhaben....was ja gar nicht stimmt....oder gestimmt hat .....die laden uns beide zur Vernehmung....also die laden uns ein jeder Einzelne um zubefragen......dort in dieser Stadt gibt auch kein Anwälte die Ausländerrecht machen....ich hab nur mal so rumgefragt und einer meinte der kann uns helfen aber kostet so so so viel Geld......meine Frau kann ja nicht mehr die ganze Stress ertragen ich auch nicht....wir denken am besten daran dass wir langsam ein getrenter weg finden sollten um den Stress zuvermeiden....mit den ABh und BGs hier die immer nur uns in den Augen haben....das ganze Jahr lang.......

jetzt ist es so ....ich kennte eine Frau die ist auch in mein ALter vor einem Jahr schon .....und das ist so gelaufen dass wir beide uns entschieden haben damals in Westen zusammenzusiehen ...wir haben jetzt ein gemeinsames Kind zusammen und wohne bei ihr ..fast die ganze Zeit ....in der Satdt wo ich mal gearbeitet habe...bei meiner Frau war ich aber auch sehr Oft....jetzt ist es so halt geworden dass ich meine Freundin über alles liebe und mein Sohn der jetzt 4 Monate Alt sowieso auch ganz ganz ganz doll liebe...und ich möchte mich nicht von den trennen nie im Leben...leider damals als mein Kind geboren ist , wolllte ich ihm nicht anerkennen dass ich sein Vater bin ....aber jetzt will das machen ...weil er hat ein Vater der ihm liebt und bei ihm ist ....die Mutter meines Kind möchte mich unbedingt heiraten dass wir für immer und ganz eine Familie bleiben ...was wir die ganze ZEit waren auch aber nicht Ofiziel auf Papier ...es ging leider nicht anderes ich hatte damsl Panik mein Kind zuanerkennen , dachte wenn ich das machen dann kriegt die Abh dort im Osten das mit und dann passiert mich was ....und ich möchte nie im Leben weg von meinem Kind...die ganze Zeit war ich für da und möchte ich für ihn da sein....
was soll ich jetzt machen ?????? bei wem muss ich jetzt mich wenden ...wer kann mich bitte helfen.....


wie gesagt........ich bin noch verheiratet , meine Frau lebt in Osten.....ich lebe seit meiner Eheschliessung aber nur mit meiner Freundin zusammen ....da meine Frau nicht mitkommen wollte ...und ich musste was machen arbeiten gehen ..und das könnte ich nur in Westen ....

was für Chance haben wir dann ich unf meine Freundin und mein Kind mu richtig zusammen zusein , meine Freundin zuheiraten.....meine Freundin hatte damsl nach der Geburt unseres Kind beim Jugendsamt gesagt , (weil ich das so wollte ..) dass sie von dem Vater des kinds nicht mehr gehört hat , und gar nicht die Name kennt so richtig von dem , einfach um mich zubeschützen, aber jetzt wollen das LAut sagen....

wie lange dauert das alles ??

was muss man ambesten tun ????

meine Frau weisst ja Bescheid , und sie möchte mir engegenkommen...aber sie weisst auch nie wie...bevor die BGS irgedwas macht ...weil die verwen uns vor eine Scheineehe zuführen.....

steht den Risiko dass ich ausreisen muss....?

kann das schnel gehen dass ich meine Freundin heirate ja nach dem ich mich scheiden lass....

wie kann ich mein SOhn dann anerkennen die Wahrheit sagen dass ich die gazne ZEit da für ihn war mit Liebe und Geld auch ....bei wem soll ich mich wenden ???

ich bitte sie um ihre Hilfe .weil das nur eine Frage die Zeit ist .....bevor hier in Osten was unternehmen die Abh um mich abzuschieben.....

dort mag micht keine Mensch in Ost seit ich geheiratet habe ..die haben immer nach Grüden gesucht.....um mich zukriegen......

ich möchte mit den Leuten dort nicht mehr zutun haben ...wie kann ich das ambesten machen ohne Ärger ohne Stress ....damit ich mich scheiden lass und meine Freundin heirate.....


ich bitte sie um Hilfe oder Tipps.....


L.G an allen hier


danke im voraus
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Zak
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Antwort #1 - 10.01.2005 um 11:12:08
 
Hi Telchin,
zunächst wäre interessant zu wissen, welchen Aufenthaltsstatus Du auf welcher Gesetzesgrundlage hast. Dann wären die Fragen besser zu beantworten.

:endsm
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telechin2003
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.01.2005 um 11:17:07
 
hallo
ich hab einen Aufenthalterlaubnis was noch 1,5 gültig ist , weil ich mit Deutscher Frau noch verheiratet bin ....
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Pfirsichring
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Antwort #3 - 10.01.2005 um 11:22:07
 
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Zak
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Antwort #4 - 10.01.2005 um 12:15:35
 
Hi again Telchin,

so wie es sich darstellt, ist Dir die AE auf Grund Deiner Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen erteilt worden.

Wenn Du, wie Du selber schreibst, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mit Deiner Ehefrau lebst, könnte eine Rücknahme, wenn nicht sogar Wiederruf ( wie Du schreibst, hast Du nie mit Deiner Ehefrau zusammengelebt )der AE erfolgen.

Von deiner jetzigen Freundin (deutsche STA??)kannst Du im Moment keinen Aufenthaltstitel ableiten, von dem Kind offensichtlich auch nicht, da die Vaterschaft nicht durch Dich anerkannt wurde. Liegt denn für dieses Kind eine anderweitige Vaterschaftsanerkennung vor oder ist es eventuelle sogar ein eheliches Kind??

Das Einzige was jetzt wohl nur hilft,ist ein klärendes und offenes ehrliches Gespräch mit der Ausländerbehörde.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dir die Mitarbeiter der Behörden etwas Böses wollen so wie Du schreibst. Die Situation und die zu erwartenden Maßnahmen und Rechtsfolgen hast Du Dir durch Dein Verhalten selbst zuzuschreiben.


:endsm


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Caya
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Antwort #5 - 10.01.2005 um 12:17:17
 
Hallo Telechin 2003:
Irgendwie hat wohl die ABH und die BGS mit dem Verdacht recht gehabt.
Du und deine  Frau ( auf dem Papier ) habt euch somit strafbar gemacht.
:nono:
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Mick
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Antwort #6 - 10.01.2005 um 12:49:18
 
Telechin2003 im März2004:

Zitat:
die ABH und vielen hier glauben dass das nur eine Scheinehe wäre...weil meine Frau sehr älter als ich ist....


am 12.03.2004:

Zitat:
...ich hab ein Visum für 2 Jahren erst mal bekommen ....


am 24.03.2004:

Zitat:
ich hab visum jetzt nur für ein Jahr ,


Lippen versiegelt
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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telechin2003
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 11.01.2005 um 11:40:54
 
hallo nochmal

viele hier denken dass ich ein Blöder Ausländer bin oder ein Unerlicher bin ...das stimmt aber nicht...ich bin auch ein Mensch der einfach Pech hat.....
das mir passiert ist , kann auch bei der Paar ( deutsche Paar ) passieren.....und Menschen sind Gleich egal wo die herkommen.....
ich hab keine Scheineehe mit meiner Frau geführt , ...das war von Anfang an aus Liebe alles..leider ist so viele in der Zeit nach und vor der Eheschliessung passiert .. das man einfach die Schnauze voll hatte....viele Stress mit den Behörden hier ....ich wollte mit meiner Frau woanderes umziehen , aber sie wollte nicht mitkommen..ich könnte auch nicht die ganze Zeit dort wo ich keine Chance habe im Leben zubleiben, keine Arbeit...nichts gibt....ich wurde öfter von Rechtsradikalen vervolgt ..die Politzei hat nicht gemacht....ich hab nur im Angst gelebt...deswgen bin ich rübergefahren wegen Arbeit und ein besseres ruhiges Leben...ich war aber öfter zuHause ..hab dann gemerkt dass meine Frau keine Interesse mehr an mich hat .....und so ist alles gelaufen.....
jetzt hab ich seit einem Jahr (fast..) eine Deutsche Freundin die mich liebt , wir haben ein Kind der 4 Monate jetzt ALt ist zusammen ....zwar hat die Mutter immer noch alleine das Sorgerecht...aber sie will das änderen da ich Schliesslich immer für mein Kind da war , und sie möchte wie ich dass wir ein gemeinsames Sorgerecht haben.....
mich interessiert das ganze so hier in Deutschland zubleiben gar nicht so Richtig ..ich könnte ab Morgen schon ausreisen , hier ist nicht das Paradise für mich ..nur Probleme und Ärger....was ist das für ein Leben...viele denken ja Ausländer , die wollen doch nur hier beleiben und so .....bei mir wäre das egal....aber könnt ihr mich verstehen oder in meiner Lage versetzen ...wenn mein sein Kind hier hat ...und man verlässt sein Kind aus Blut und Fleisch....habt ihr Gefühle ??????
ich wollte nur mal wissen was ich ja ambestens tun sollte ein paar Tips mehr nicht ..ich dachte ihr seid gerne für Ausländer die auch Menschen sind da ...
meine Frau sagt die will mich nicht mehr ...ich sie auch nicht mehr .....
ich hab eine Freundin , die mich heiraten möchte , und hab ein Kind ..nicht auf Papier aber das ist mein Kind von Fleisch und Blut ..seit der Geburt bin dabei während die Schwangerschaft bin ich dabei ....
und jetzt sagt ihr mir ..ich soll ausreisen am besten........schön ........


Gruss an allen hier ..
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Blackbook
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 11.01.2005 um 11:52:35
 
hi,

es geht hier bestimmt nicht gegen dich, schon gar nicht weil du ausländer bist !!!!

wir haben hier gesetze, an die müssen wir uns halten, und auch die mitarbeiter der behörden. das ist fakt.

aber ebenso wie wir uns an die gesetze halten müssen, können wir sie auch nutzen !

das ist doch der punkt !

btw. deine geschichte ist nicht so ganz schlüssig....

gruss

BB
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #9 - 11.01.2005 um 11:59:20
 

viele hier denken dass ich ein Blöder Ausländer bin oder ein Unerlicher bin
hat keiner behauptet!!

ich hab keine Scheineehe mit meiner Frau geführt

das hat auch niemand behauptet. es kommt nun mal auf das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft an. Wenn diese nicht besteht, sehen ich keine andere Chance, als diesen Umstand der ABH mitzuteilen, um spätere Schwierigkeiten und Probleme zu vermeiden.

ich dachte ihr seid gerne für Ausländer die auch Menschen sind da ...

sind wir auch. nur können wir Dir die Gesetze nicht so hinbiegen, bis es passt.

und jetzt sagt ihr mir ..ich soll ausreisen am besten........schön ........

richtig. um wie oben erwähnt Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.

:endsm
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telechin2003
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 11.01.2005 um 12:14:14
 
hallo
also das Kind ist egal .mein Kind ist eglal..den kann ich auch verlassen denkt ihr ....so Problemlos....sag ich ciao mein Baby.......ist das Normal dass ein Vater hier in Germany so was macht ...sein Kind wegzugeben.......????
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Zak
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Antwort #11 - 11.01.2005 um 12:19:21
 
Das Kind ist nicht egal. Nur ist durch die aktuelle Schwangerschaft und spätere Geburt kein Aufenthaltstitel abzuleiten, so lange die Vaterschaft nicht durch dich anerkannt worden ist.

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telechin2003
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 11.01.2005 um 12:23:29
 
das sollen dir doch machen ..das ich mein Kind anerkenne dass ich auch das Sorgerecht bekomme so wie jerder Vater .....wir haben schon auch eine Termine beim J.amt.
aber wie soll dann weiter gehen....ich und meine Frau wollen uns scheiden...
die Mutter meins Kind möchte nicht dass ich ausreise.....
die liebt mich , ich liebe sie ..ich liebe mein Kind....
was für Chance hat man noch ..wie kann ich das am besten machen ich und Freundin ...
Danke dir Zak...
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Zak
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Antwort #13 - 11.01.2005 um 12:32:17
 
Zitat:
was für Chance hat man noch ..wie kann ich das am besten machen ich und Freundin ...


Mit offenen Karten spielen... der Ausländerbehörde, die Dir den Aufenthaltstitel erteilt hat mitteilen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht

die Vaterschaft für das Kind anerkennen. Hier stellt sich die Frage, warum das bisher noch nicht passiert ist.

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telechin2003
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 11.01.2005 um 12:47:10
 
weil ich ANgst hatte , ich wusste nicht was ich machen soll.....dachte wenn ich das mache dann kriegt die ABh das mit ..dann habe ich Probleme deswegen.....
aber jetzt machen wir das ...
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Antwort #15 - 11.01.2005 um 14:19:24
 
Zitat:
jetzt hab ich seit einem Jahr (fast..) eine Deutsche Freundin die mich liebt , wir haben ein Kind der 4 Monate jetzt ALt ist zusammen

ich bin zwar kein rechengenie, aber irgendwie stimmt da doch schon wieder etwas nicht  öhm öhm öhm, ausser es war eine fruehgeburt  Zwinkernd
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Antwort #16 - 11.01.2005 um 19:15:41
 
Zitat:
ich bin seit einem Jahr mit einer Deutschen verheiratet

Zitat:
ich lebe seit meiner Eheschliessung aber nur mit meiner Freundin zusammen

Zitat:
wir haben ein Kind der 4 Monate jetzt ALt


Das aufgrund dieser von Dir geschilderten Sachverhalte ein Scheineheverdacht vorliegt, darf Dich nicht wundern. Ich kann die Behörden an der Stelle gut verstehen.

Wenn ich richtig nachrechne, wurde das Kind vor Deiner Eheschließung gezeugt !
Dann bist Du - kaum dass Du verheiratet warst - mit Deiner schwangeren Freundin zusammengezogen !

Wenn ich als Mitarbeiter einer Ausländerbehörde mit so einem Sachverhalt zu tun hätte und mir wollte jemand erzählen, dass da keine Scheinehe vorliegt, würde ich mich ehrlich gesagt ganz schön verar**** fühlen. Sorry.

Aber wie die anderen schon sagen: Wenn die Vaterschaft durch Dich anerkannt wurde und Du auch die Personensorge ausübst, kannst Du von Deinem Sohn einen Aufenthaltsstatus ableiten und mit diesem auch nach Deiner Scheidung Deine Freundin heiraten.
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Antwort #17 - 13.01.2005 um 11:49:07
 
Hallo Karim,

dasselbe Posting hast Du bei mir ins Forum gestellt und ich habe Dir dort eine Antwort geschrieben.

Muywa schrieb:
Zitat:
Aber wie die anderen schon sagen: Wenn die Vaterschaft durch Dich anerkannt wurde und Du auch die Personensorge ausübst, kannst Du von Deinem Sohn einen Aufenthaltsstatus ableiten und mit diesem auch nach Deiner Scheidung Deine Freundin heiraten.

Es ist meines Erachtens nicht unbedingt sicher, dass Du bis zur erneuten Eheschließung in Deutschland bleiben darfst. In begründeten Fällen darf die Ausländerbehörde auf einer Ausreise auch noch während eines Scheidungsverfahrens bestehen.

Bezüglich Scheinehe kannst Du Dir ja noch einmal den von Blackbook in einem anderen Posting gegebenen Link durchlesen:

mt/service/auslaenderrechtliche-weisungen/bezirk-alb/weisung-4-2005,property=sou... 

Dies ist zwar eine Weisung für den Bezirk Hamburg, es ist jedoch davon auszugehen, dass dies in den anderen Bundesländern ähnlich gehandhabt wird. Bei uns (Hessen) wurde z.B. nach Punkt 7. verfahren: Aussetzung der Entscheidung zunächst für 3 Monate (Mein Mann bekam diesen weißen Zettel mit einer Duldung, den er immer im Pass mitführen sollte).

Viele Grüße
Janna
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Antwort #18 - 13.01.2005 um 12:09:22
 
Zitat:
Es ist meines Erachtens nicht unbedingt sicher, dass Du bis zur erneuten Eheschließung in Deutschland bleiben darfst. In begründeten Fällen darf die Ausländerbehörde auf einer Ausreise auch noch während eines Scheidungsverfahrens bestehen.


Aber ich dachte immer, dass man aufgrund einer erwiesenen Vaterschaft eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann. Liege ich da etwa falsch?
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Antwort #19 - 13.01.2005 um 14:20:26
 
Hallo telechin,

ich habe mir alles durchgelesen, dass ist ja schlimm, was dir alles passiert ist... keiner im osten mag dich.... öfter von rechtsradikalen verfolgt... deine ehefrau hat kein interesse mehr an dir... die Ausländerbehörde und der BGS ist hinter Dir her...

und nach allem was du erzählt hast, kam mir ein schrecklicher Verdacht:
cry: ich glaube deine freundin betrügt dich!  cry:

Du warst ja so oft bei deiner Frau im Osten und bei der Zeugung des Kindes kanntet Ihr euch ja noch gar nicht und - dann hat sie dich noch nicht mal als Vater eintragen lassen!!

Wahrscheinlich IST DAS KIND GAR NICHT VON DIR sondern von einem anderen!  Schockiert/Erstaunt
und sie will dich nur benutzen, um Unterhalt zu bekommen!!

Mann telechin, pass gut auf dich auf!

Hofft Dir mit diesem Tipp geholfen zu haben:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 13.01.2005 um 20:50:14
 
@Muyiwa
Zitat:
Aber ich dachte immer, dass man aufgrund einer erwiesenen Vaterschaft eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann. Liege ich da etwa falsch?


Im Grunde liegst Du schon richtig. Ich bin davon ausgegangen, Ausreise bis zur erneuten Heirat und habe in dem Moment nicht daran gedacht, dass ein Kind da ist.

Aber ich bin mir nicht sicher, ob die Ausländerbehörde aufgrund der zu Unrecht erlangten Aufenthaltsgenehmigung nicht Strafverfahren / Ausreiseaufforderung mit Einreisesperre o.ä. einleiten wird. Sonst wäre das doch echt zu einfach: Mach einer Deutschen ein Kind und ruck-zuck hast Du eine Aufenthaltsgenehmigung ...  Smiley

Viele Grüße
Janna
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 14.01.2005 um 10:58:52
 
Zitat:
Sonst wäre das doch echt zu einfach: Mach einer Deutschen ein Kind und ruck-zuck hast Du eine Aufenthaltsgenehmigung ... 


Ich fürchte aber, dass es tatsächlich so ist. U.a. deswegen werden ja auch so einige Kinder auf die Welt gesetzt. So nach dem Motto, ich kann oder will zwar nicht heiraten, dann kriege ich eben ein Kind.

In diesem speziellen Fall könnte es allerdings sein, dass die Ausländerbehörde tätig wird, bevor er die Vaterschaft anerkannt hat (was ja bislang versäumt wurde). Ich weiß allerdings nicht, ob das so schnell gehen kann (Aberkennung Aufenthaltsgenehmigung wegen Scheinehe).
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ronny
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Antwort #22 - 14.01.2005 um 12:55:47
 
Zitat:
Ich fürchte aber, dass es tatsächlich so ist. U.a. deswegen werden ja auch so einige Kinder auf die Welt gesetzt. So nach dem Motto, ich kann oder will zwar nicht heiraten, dann kriege ich eben ein Kind.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #23 - 13.03.2005 um 10:26:08
 
Also lass mich mal rechnen öhm
Du bist seit einem Jahr verheiratet.  (1Jahr=12Monate)

Hast mit einer anderen ein 4 Monate altes Kind. (4Monate+ 9 Monate Schwangerschaft=13 !!)

Heißt auf deutsch deine Geschichte ist erstunken und gelogen.
Also sehr naheliegent das du eine Scheinehe eingegangen bist.
Daumen runter
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Antwort #24 - 13.03.2005 um 21:51:46
 
Zitat:
Also lass mich mal rechnen öhm
Du bist seit einem Jahr verheiratet.  (1Jahr=12Monate)

Hast mit einer anderen ein 4 Monate altes Kind. (4Monate+ 9 Monate Schwangerschaft=13 !!)

Heißt auf deutsch deine Geschichte ist erstunken und gelogen.
Also sehr naheliegent das du eine Scheinehe eingegangen bist.
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Du rechnest aber langsam  grin. Pfirsichring ist schon vor 2 Monaten auf diesen Punkt gestoßen:
Zitat:
ich bin zwar kein rechengenie, aber irgendwie stimmt da doch schon wieder etwas nicht  öhm öhm öhm, ausser es war eine fruehgeburt  Zwinkernd


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