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ich Bitte um ihre Hife...und Aufmerksamkeit (Gelesen: 6.558 mal)
Pfirsichring
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 11.01.2005 um 14:19:24
 
Zitat:
jetzt hab ich seit einem Jahr (fast..) eine Deutsche Freundin die mich liebt , wir haben ein Kind der 4 Monate jetzt ALt ist zusammen

ich bin zwar kein rechengenie, aber irgendwie stimmt da doch schon wieder etwas nicht  öhm öhm öhm, ausser es war eine fruehgeburt  Zwinkernd
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Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 11.01.2005 um 19:15:41
 
Zitat:
ich bin seit einem Jahr mit einer Deutschen verheiratet

Zitat:
ich lebe seit meiner Eheschliessung aber nur mit meiner Freundin zusammen

Zitat:
wir haben ein Kind der 4 Monate jetzt ALt


Das aufgrund dieser von Dir geschilderten Sachverhalte ein Scheineheverdacht vorliegt, darf Dich nicht wundern. Ich kann die Behörden an der Stelle gut verstehen.

Wenn ich richtig nachrechne, wurde das Kind vor Deiner Eheschließung gezeugt !
Dann bist Du - kaum dass Du verheiratet warst - mit Deiner schwangeren Freundin zusammengezogen !

Wenn ich als Mitarbeiter einer Ausländerbehörde mit so einem Sachverhalt zu tun hätte und mir wollte jemand erzählen, dass da keine Scheinehe vorliegt, würde ich mich ehrlich gesagt ganz schön verar**** fühlen. Sorry.

Aber wie die anderen schon sagen: Wenn die Vaterschaft durch Dich anerkannt wurde und Du auch die Personensorge ausübst, kannst Du von Deinem Sohn einen Aufenthaltsstatus ableiten und mit diesem auch nach Deiner Scheidung Deine Freundin heiraten.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #17 - 13.01.2005 um 11:49:07
 
Hallo Karim,

dasselbe Posting hast Du bei mir ins Forum gestellt und ich habe Dir dort eine Antwort geschrieben.

Muywa schrieb:
Zitat:
Aber wie die anderen schon sagen: Wenn die Vaterschaft durch Dich anerkannt wurde und Du auch die Personensorge ausübst, kannst Du von Deinem Sohn einen Aufenthaltsstatus ableiten und mit diesem auch nach Deiner Scheidung Deine Freundin heiraten.

Es ist meines Erachtens nicht unbedingt sicher, dass Du bis zur erneuten Eheschließung in Deutschland bleiben darfst. In begründeten Fällen darf die Ausländerbehörde auf einer Ausreise auch noch während eines Scheidungsverfahrens bestehen.

Bezüglich Scheinehe kannst Du Dir ja noch einmal den von Blackbook in einem anderen Posting gegebenen Link durchlesen:

mt/service/auslaenderrechtliche-weisungen/bezirk-alb/weisung-4-2005,property=sou... 

Dies ist zwar eine Weisung für den Bezirk Hamburg, es ist jedoch davon auszugehen, dass dies in den anderen Bundesländern ähnlich gehandhabt wird. Bei uns (Hessen) wurde z.B. nach Punkt 7. verfahren: Aussetzung der Entscheidung zunächst für 3 Monate (Mein Mann bekam diesen weißen Zettel mit einer Duldung, den er immer im Pass mitführen sollte).

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #18 - 13.01.2005 um 12:09:22
 
Zitat:
Es ist meines Erachtens nicht unbedingt sicher, dass Du bis zur erneuten Eheschließung in Deutschland bleiben darfst. In begründeten Fällen darf die Ausländerbehörde auf einer Ausreise auch noch während eines Scheidungsverfahrens bestehen.


Aber ich dachte immer, dass man aufgrund einer erwiesenen Vaterschaft eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann. Liege ich da etwa falsch?
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 13.01.2005 um 14:20:26
 
Hallo telechin,

ich habe mir alles durchgelesen, dass ist ja schlimm, was dir alles passiert ist... keiner im osten mag dich.... öfter von rechtsradikalen verfolgt... deine ehefrau hat kein interesse mehr an dir... die Ausländerbehörde und der BGS ist hinter Dir her...

und nach allem was du erzählt hast, kam mir ein schrecklicher Verdacht:
cry: ich glaube deine freundin betrügt dich!  cry:

Du warst ja so oft bei deiner Frau im Osten und bei der Zeugung des Kindes kanntet Ihr euch ja noch gar nicht und - dann hat sie dich noch nicht mal als Vater eintragen lassen!!

Wahrscheinlich IST DAS KIND GAR NICHT VON DIR sondern von einem anderen!  Schockiert/Erstaunt
und sie will dich nur benutzen, um Unterhalt zu bekommen!!

Mann telechin, pass gut auf dich auf!

Hofft Dir mit diesem Tipp geholfen zu haben:
eishennig 8)
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #20 - 13.01.2005 um 20:50:14
 
@Muyiwa
Zitat:
Aber ich dachte immer, dass man aufgrund einer erwiesenen Vaterschaft eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann. Liege ich da etwa falsch?


Im Grunde liegst Du schon richtig. Ich bin davon ausgegangen, Ausreise bis zur erneuten Heirat und habe in dem Moment nicht daran gedacht, dass ein Kind da ist.

Aber ich bin mir nicht sicher, ob die Ausländerbehörde aufgrund der zu Unrecht erlangten Aufenthaltsgenehmigung nicht Strafverfahren / Ausreiseaufforderung mit Einreisesperre o.ä. einleiten wird. Sonst wäre das doch echt zu einfach: Mach einer Deutschen ein Kind und ruck-zuck hast Du eine Aufenthaltsgenehmigung ...  Smiley

Viele Grüße
Janna
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #21 - 14.01.2005 um 10:58:52
 
Zitat:
Sonst wäre das doch echt zu einfach: Mach einer Deutschen ein Kind und ruck-zuck hast Du eine Aufenthaltsgenehmigung ... 


Ich fürchte aber, dass es tatsächlich so ist. U.a. deswegen werden ja auch so einige Kinder auf die Welt gesetzt. So nach dem Motto, ich kann oder will zwar nicht heiraten, dann kriege ich eben ein Kind.

In diesem speziellen Fall könnte es allerdings sein, dass die Ausländerbehörde tätig wird, bevor er die Vaterschaft anerkannt hat (was ja bislang versäumt wurde). Ich weiß allerdings nicht, ob das so schnell gehen kann (Aberkennung Aufenthaltsgenehmigung wegen Scheinehe).
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #22 - 14.01.2005 um 12:55:47
 
Zitat:
Ich fürchte aber, dass es tatsächlich so ist. U.a. deswegen werden ja auch so einige Kinder auf die Welt gesetzt. So nach dem Motto, ich kann oder will zwar nicht heiraten, dann kriege ich eben ein Kind.


Schau mal hier :
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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mrzaertlicher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #23 - 13.03.2005 um 10:26:08
 
Also lass mich mal rechnen öhm
Du bist seit einem Jahr verheiratet.  (1Jahr=12Monate)

Hast mit einer anderen ein 4 Monate altes Kind. (4Monate+ 9 Monate Schwangerschaft=13 !!)

Heißt auf deutsch deine Geschichte ist erstunken und gelogen.
Also sehr naheliegent das du eine Scheinehe eingegangen bist.
Daumen runter
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #24 - 13.03.2005 um 21:51:46
 
Zitat:
Also lass mich mal rechnen öhm
Du bist seit einem Jahr verheiratet.  (1Jahr=12Monate)

Hast mit einer anderen ein 4 Monate altes Kind. (4Monate+ 9 Monate Schwangerschaft=13 !!)

Heißt auf deutsch deine Geschichte ist erstunken und gelogen.
Also sehr naheliegent das du eine Scheinehe eingegangen bist.
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Du rechnest aber langsam  grin. Pfirsichring ist schon vor 2 Monaten auf diesen Punkt gestoßen:
Zitat:
ich bin zwar kein rechengenie, aber irgendwie stimmt da doch schon wieder etwas nicht  öhm öhm öhm, ausser es war eine fruehgeburt  Zwinkernd


Abu
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