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Heirat mit Ausländerin_Aufenthalt (Gelesen: 1.727 mal)
docciman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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09.01.2005 um 14:06:53
 
Hallo,
ich bin Deutscher un habe eine Marokkanerin geheiratet, die Frau war aber vor der Heirat in Marokko also nie in Deutschland und kam dann, per Visum für die Heirat im Standesamt, nach Deutschland. Sie hat dann (2003)ein Aufenthaltsrecht von vorerst 3 Jahren bekommen (bis 2006).
Danach müßte Sie ja dann ein unbefristetes Verhältniss bekommen.?!

Meine Frage ist nun wenn meine Frau nach den 3 Jahren nicht sofort ein unbefristetes Verhältniss bekommt,(angenommen die Deutschkentnisse sind Mangelhaft)
was würde Sie dann bekommen? vorerst 1 Jahr,2,3 oder 5 ??
Wie sieht das aus mit dem neuen Gesetz?
Und ab wann kann Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen?


Danke
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Mick
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Antwort #1 - 09.01.2005 um 15:54:46
 
Hi,
die Einbürgerung wäre nach drei Jahren möglich, würde aber ggf. wie die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an mangelnden Deutschkenntnissen scheitern. Eine Verlängerung der AE würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für weitere drei Jahre vorgenommen werden. Hier sind zumindest therotisch Ausnahmen "nach unten" denkbar.

Vielleicht mal einen Blick in die FAQ und in das Einbürgerungsportal werfen. Sind oben verlinkt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ralf
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Antwort #2 - 09.01.2005 um 18:22:32
 
Hallo docciman!

In einem solchen Fall kann man deiner Frau eigentlich nur dringend empfehlen, an den Deutschkenntnissen zu arbeiten. Bis 2006 ist ja noch genügend Zeit dazu.

Wie wäre es mit der Teilnahme an einem der neuen Integrationskurse?

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jockel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.01.2005 um 23:04:49
 
mein lieber,
meine meinung ist die , dass du als deutscher ehemann sowieso deinen schatz integriern sollst  . in deiner familie + bekanntenkreis , in unserem kulturkreis unserem land ...dann wird sie von ganz alleine "deutsch" .....sprache ist das wichtigste...besonders für deine ehe ..du sollst sie nicht halten wie ein "türke" ..dann bauchst du keine angst haben dass sie die sprachprüfung nicht besteht... 3 jahre , was für eine lange zeit um deutsch zu lernen !!! - einfach durch umgang mit deutschen, nicht ständig mit landsleuten von ihr...

viel glück
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