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Einbürgerung/Ausbürgerung....mehrere Staaten?? (Gelesen: 3.152 mal)
jonnz
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06.01.2005 um 23:03:33
 
Hi...

ich hab mir jetzt ne Weile das Forum angesehen. Mein Antrag auf Einbürgerung läuft....die Einbürgerungszusicherung kommt auch demnächst....
Erfülle alle nötigen Vorraussetzungen....bin seit Geburt in D, Schule etc., hab ne unbefristete Aufenthaltserlaubnis,  studiere zur zeit (noch 1 Jahr) . Also wirklich alles....
Nun hab ich eine Frage/Problem...

Ich bin 26 Jahre alt und kroate. Den Wehrdienst hab ich net abgeleistet - bin aber im Konsulat vorgemerkt. Meine  Eltern haben auch kroatische Pässe - kommen aber aus  Bosnien (Posavina-Grenzregion). Nun krieg ich zwei Einbürgerunszusicherungen. Eine für Kroatien und eine für BiH. Da brauch ich dann wohl eine Entlassung der Kroaten, welchen ich wegen der Wehrprlicht net bekomme und eine Entlassung bzw. Bestätigung der Bosnier. Alles ein wenig kompliziert......aber da muß ich durch.
Hat da jemand Erfahrungen gemacht in dieser Richtung?
Wie siehts mit den Gebühren aus? Das kostet ja dann doppelt?


Danke schonmal..

Gruß jonnz
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Ralf
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Antwort #1 - 07.01.2005 um 11:35:55
 
Hallo jonnz!

Voraussetzung für die Einbürgerung ist der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit. Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, muss diese demnach alle aufgeben.

Ausnahmen richten sich nach
§ 12 StAG
.

Wenn eine Entlassung wegen Nichterfüllung der Wehrpflicht verweigert wird, gibt es ein Problem, siehe
hier
.

Zitat:
Wie siehts mit den Gebühren aus? Das kostet ja dann doppelt?

Das kann man so pauschal nicht sagen, weil die Gebühren in den verschiedenen Staaten unterschiedlich hoch sind.

Zu unzumutbaren Entlassungsgebühren sagt die Verwaltungsvorschrift folgendes:
Zitat:
87.1.2.3.2.1 Eine unzumutbare Bedingung im Sinne des Satzes 2 Nr. 3, 2. Fallgruppe liegt insbesondere vor, wenn die bei der Entlassung zu entrichtenden Gebühren (einschließlich Nebenkosten wie zum Beispiel Beglaubigungskosten) ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen des Einbürgerungsbewerbers übersteigen und mindestens 2 500 Deutsche Mark betragen.
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jonnz
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Antwort #2 - 07.01.2005 um 13:03:34
 
hi...und danke für die Antworten.
Hab heut morgen mit dem kroatischen Konsulat telefoniert - der Typ hat was von 497 Euro gesagt. Wobei ich das nochmal prüfen muß.....net das es nur die Gebühr für den Antrag ist und wenn´s erteilt wird kommt  noch was.
Bosnier verlangt auch um die 1300 Euro - alles zusammengerechnet.
Und da ja meine Eltern aus bosnien kommen, mein Bruder die bosn. Staatsangehörigkeit besitzt und ich hier irgendeinen Wisch habe auf dem steht das ich da gemeldet bin  Ärgerlich
werd ich wohl da auch wirkliche Entlassung brauchen. Juhu
Werd dann mal sehen, was meine Sachbearbeiterin dazu sagt - das kostet ja locker über 2000 Euro und dann kommt noch die kroatische Wehrpflicht dazu.
Eigentlich würd ich lieber alles ohne irgendwelche Ausnahmen oder sonstiges machen und ne doppelte Staatsbürgerschaft will ich auch net....das bringt ja jetzt schon genug Ärger...!!

Also...nochmals danke und falls ihr doch noch nen guten Ratschlag habt oder mir mit infos oder so weiterhelfen könnten......bin für alles dankbar..

gruß jonnz


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Ralf
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Antwort #3 - 07.01.2005 um 14:26:58
 
Zitat:
hi...und danke für die Antworten.
Hab heut morgen mit dem kroatischen Konsulat telefoniert - der Typ hat was von 497 Euro gesagt. Wobei ich das nochmal prüfen muß.....net das es nur die Gebühr für den Antrag ist und wenn´s erteilt wird kommt  noch was.
Bosnier verlangt auch um die 1300 Euro - alles zusammengerechnet.

Dies entspricht auch meinen Informationen. Sofern dein Brutto-Einkommen unter dieser Summe liegt, solltest du die Einbürgerungsbehörde um Prüfung der Zumutbarkeit bitten.

Zitat:
Und da ja meine Eltern aus bosnien kommen, mein Bruder die bosn. Staatsangehörigkeit besitzt und ich hier irgendeinen Wisch habe auf dem steht das ich da gemeldet bin ....

An dieser Stelle stellt sich die Frage, wie ihr dann zusätzlich an die kroatische Staatsangehörigkeit gekommen seid. Vermutlich wie immer: Entweder war die bosnische Staatsangehörigkeit zunächst unbeliebt, oder die dortigen Behörden haben zunächst gemauert, dann hat man sich einfach an das kroatische Konsulat gewandt und dort ruck-zuck einen Pass bekommen. Das war ja mal eine Zeitlang ziehmlich einfach. So, und nun stehst du da mit deinen 2 Pässen und hast mindestens ein Problem.  Zwinkernd
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jonnz
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Antwort #4 - 07.01.2005 um 16:08:22
 
Hi Ralf..

ja du hast so in etwa recht. Bis 1992 hatten wir jugoslawische Pässe, dann find der Bürgerkrieg in BiH an und man hat sich den kroatischebn Pass geholt. Ging irgendwie net anders. Nach dem Krieg war man dann wieder Bosnier - und hatte aber zwei Pässe.
Wobei mein Bruder mit den netten Beamten im kroat. Konsulat Stuttgart  rumgestritten hat und sich den bosn. Paß geholt hat. Lange Rede...kurzer Sinn......da blickt keiner so richtig durch.....


Gruß jonnz
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Ralf
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Antwort #5 - 07.01.2005 um 22:31:31
 
Zitat:
... Lange Rede...kurzer Sinn......da blickt keiner so richtig durch.....


Tja, geht mir manchmal nicht anders bei den Ex-Jügoslawen. Teilweise scheint es, als wurden in einzelnen Nachfolgestaaten entgegen rechtlicher Vorschriften Pässe völlig willkürlich vergeben oder auch verweigert.
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Antwort #6 - 17.01.2005 um 23:32:34
 
Hi Ralf...

also nach ner Pause mal wieder ich   Smiley
Hab am WE nach Ewigkeiten mal wieder eine meiner Cousinen gesehen und mir ihr geredet.
Sie hat sich auch vor kurzem einbürgern lassen und genau die gleichen "Probleme" wie ich - das hat dann insgesamt bei beiden Staaten mit Nebenkosten zusammen etwas über 1900 Euro gekostet. Auch net grad wenig.....aber 2 Staaten.  Dafür weiß ich jetzt wenigstens in etwa was mich erwartet...abgesehen vom Thema Wehrpflicht..


Mfg jonnz
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Antwort #7 - 18.01.2005 um 10:57:51
 
Hallo jonnz!

Wie ich bereits sagte:
Zitat:
Sofern dein Brutto-Einkommen unter dieser Summe liegt, solltest du die Einbürgerungsbehörde um Prüfung der Zumutbarkeit bitten.

Einen anderen Tipp habe ich momentan leider auch nicht.
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