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Einbürgerung / Einkommen (Gelesen: 2.934 mal)
carola
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung / Einkommen
06.01.2005 um 22:58:22
 
hallo!!!
wie hoch muß das jährliche Netto Einkommen sein, um eingebürgert zu werden?
Wie ist es bei Selbständigen?
Wie ist es, wenn das Geld, was man monatlich zum leben zur Verfügung hat nicht nur durch die Arbeit kommt  sondern z.B durch Unterstützung der Familie?( weil man entweder nicht genug verdient hat, oder eine Zeit ohne Job hatte ( was für selbständige keine Seltenheit ist ) oder weil man krank war und die Arbeit deshalb nicht möglich war )? Kann die AB ein Problem damit haben?
Ich denke solange man genüg Geld zu Leben hat, müsste es kein Problem geben, aber ich bin mir nicht sicher... ???
Vielen Dank!!!! :blum
carola
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Ralf
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Antwort #1 - 07.01.2005 um 10:55:44
 
Zitat:
hallo!
wie hoch muß das jährliche Netto Einkommen sein, um eingebürgert zu werden?


Auch Hallo!

Es gibt hier keinen bestimmten Mindest-Betrag. Entscheidend ist, dass der Lebensunterhalt, ggf. für die ganze Familie, ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestritten werden kann.

Zitat:
Wie ist es bei Selbständigen?

Genauso

Zitat:
Wie ist es, wenn das Geld, was man monatlich zum leben zur Verfügung hat nicht nur durch die Arbeit kommt  sondern z.B durch Unterstützung der Familie?( weil man entweder nicht genug verdient hat, oder eine Zeit ohne Job hatte ( was für selbständige keine Seltenheit ist ) oder weil man krank war und die Arbeit deshalb nicht möglich war )? Kann die AB ein Problem damit haben?


Dann kann es in der Tat ein Problem geben. In einem solchen Fall besteht nämilch kein Anspruch auf Zahlungen, freiwillige Zuwendungen könnten ja jederzeit eingestellt werden.

Zitat:
Ich denke solange man genüg Geld zu Leben hat, müsste es kein Problem geben, aber ich bin mir nicht sicher... ???

Stimmt, sofern es sich um eigenes Geld handelt. Wenn der Lebensunterhalt aus eigenem Vermögen bestritten wird, kein Problem.

Bei unter-23-jährigen sind die Einkommensverhältnisse im Übrigen egal. Eine weitere Ausnahme gilt, wenn der Grund für eine evtl. Inanspruchnahme öffentlicher Mittel nicht selbst zu vertreten ist.
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carola
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.01.2005 um 17:10:48
 
vielen dank ralf!
was meinst du mit :
In einem solchen Fall besteht nämilch kein Anspruch auf Zahlungen, freiwillige Zuwendungen könnten ja jederzeit eingestellt werden.

was für Zahlungen?

Noch eine kleine Erklärung zu meiner Frage:
es gibt Leute die mit wenig Geld leben, aber trotzdem leben sie ohne unbedingt soziale Leistungen zu bekommen ( z.B ausländische Künstler, die selbständig arbeiten, die haben keinen Anspruch auf soziale Leistungen ).Kann es sein daß die AB sagt, das ist doch zu wenig was Sie verdienen um eingebürgert zu werden?  Also nicht realistisch? und dann denken daß man an Sozialhilfe angewiesen ist oder sein wird? Deswegen die Frage ist ob es eine Einkommenstabelle gibt, als Grundlage für die AB.
Ich hoffe ich habe meine Frage richtig formuliert.. öhm

Danke nochmal! :blum
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Ralf
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Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 07.01.2005 um 20:30:53
 
Zitat:
vielen dank ralf!
was meinst du mit :
In einem solchen Fall besteht nämilch kein Anspruch auf Zahlungen, freiwillige Zuwendungen könnten ja jederzeit eingestellt werden.

was für Zahlungen?


Na, dies hier aus deiner Ausgangsfrage:
Zitat:
sondern z.B durch Unterstützung der Familie?(


Zitat:
Noch eine kleine Erklärung zu meiner Frage:
es gibt Leute die mit wenig Geld leben, aber trotzdem leben sie ohne unbedingt soziale Leistungen zu bekommen ( z.B ausländische Künstler, die selbständig arbeiten, die haben keinen Anspruch auf soziale Leistungen ).Kann es sein daß die AB sagt, das ist doch zu wenig was Sie verdienen um eingebürgert zu werden?  Also nicht realistisch? und dann denken daß man an Sozialhilfe angewiesen ist oder sein wird? Deswegen die Frage ist ob es eine Einkommenstabelle gibt, als Grundlage für die AB.
Ich hoffe ich habe meine Frage richtig formuliert.. öhm

Wie bereits gesagt: Man muss seinen Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten können. Das Einkommen muss hoch genug sein, damit kein Anspruch auf Sozialleistungen entsteht. Da dies u.a. auch vom Familienstand und vom Bundesland abhängig ist, können keine absoluten Zahlen genannt werden.

Einen Sozialhilferechner findet man z.B.
hier
.
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