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AufenthG und Arbeitslosigkeit (Gelesen: 9.516 mal)
Mick
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Antwort #30 - 07.01.2005 um 11:38:12
 
Zitat:
Meiner Ansicht nach handelt es sich nicht um eine Auflage, sondern um eine Bedingung. Smiley


Hi Chap,
habe den genauen Wortlaut aus dem Auge verloren Smiley Der ist aber wichtig für die Beurteilung der verwaltungsrechtlichen Frage. So lange können wir das Ding ja Nebenbestimmung nennen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 07.01.2005 um 12:15:02
 
Zitat:
Hi Chap,
habe den genauen Wortlaut aus dem Auge verloren Smiley Der ist aber wichtig für die Beurteilung der verwaltungsrechtlichen Frage. So lange können wir das Ding ja Nebenbestimmung nennen.


Ok Mick,

also ist es moeglich, solche Nebenbestimmung streichen zu lassen? Smiley Ist sie fuer den Aufenthalt nach § 18 AufenthG gerechtfertigt? Warum haben die Auslaender in einigen Laender solche Bedingung und in anderen nicht?  ???
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Best regards&&--------------&&chap
 
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toni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 07.01.2005 um 12:46:12
 
Hi,

wie wird die Arbeitslosigkeit für ein GC-ler in folgender Situation aussehen?

zum Bespiel:

Er hat als IT-Fachkraft seit 01.10.2004 bis 31.05.2005 ununterbrochen gearbeitet, am 01.06.05 wird er arbeitslos. Seine AE gilt bis 31.09.2005 (5 Jahre als GC-ler).

Was wird ABH dann tun? Wird die ABH seine jetztige AE canceln und ihm eine provisorische AE für 1 Jahr - für die Dauer des ALG, also bis 01.06.2006, geben?
Oder bekommt er keine provisorische AE für 1 Jahr, weil seine jetztige AE bis 31.09.2005 ablaüft? 

Vielen Dank im Voraus.

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andrej
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Antwort #33 - 07.01.2005 um 13:02:31
 
Ich möchte meine Frage wiederholen:

"Gilt für eine Beschäftigung als IT-Fachkraft" -> "unselbständige Erwerbstätigkeit gestattet" 
Ist das ein Wechsel der Art der Tätigkeit?
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Mick
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Antwort #34 - 07.01.2005 um 13:12:24
 
Zitat:
Ich möchte meine Frage wiederholen:

"Gilt für eine Beschäftigung als IT-Fachkraft" -> "unselbständige Erwerbstätigkeit gestattet" 
Ist das ein Wechsel der Art der Tätigkeit?


Hi,
ja, im Prinzip schon, da keine Bindung an der Tätigkeit mehr vorläge. Also Wechsel insofern, dass der Aufenthalt unabhängig von den Regeln nach § 27 BeschV zulässig ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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andrej
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Antwort #35 - 07.01.2005 um 13:41:23
 
Zitat:
Hi,
ja, im Prinzip schon, da keine Bindung an der Tätigkeit mehr vorläge. Also Wechsel insofern, dass der Aufenthalt unabhängig von den Regeln nach § 27 BeschV zulässig ist.


Interessant. Bedeutet es dann, dass man nicht mehr als ex-GC-ler gilt, wenn man die Auflage geändert hat, und folglich nicht in den Genuss der Weisung "Für GreenCard-Inhaber die ohne Beschäftigung sind, gelten auch weiterhin die gleichen Bestimmungen: der ursprünglich erteilte Aufenthalt ist ungültig und endet spätestens mit Ablauf der Zahlungsfrist von Arbeitslosengeld." kommt?
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Mick
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Antwort #36 - 08.01.2005 um 12:49:14
 
Zitat:
Interessant. Bedeutet es dann, dass man nicht mehr als ex-GC-ler gilt, wenn man die Auflage geändert hat, und folglich nicht in den Genuss der Weisung "Für GreenCard-Inhaber die ohne Beschäftigung sind, gelten auch weiterhin die gleichen Bestimmungen: der ursprünglich erteilte Aufenthalt ist ungültig und endet spätestens mit Ablauf der Zahlungsfrist von Arbeitslosengeld." kommt?


Ich würde es so sehen. Mit dem Wegfall der Bindung an den IT-Aufenthalt, sollte das auch für die Rechtsfolgen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten. Allerdings, Andrej, lege ich nicht meine Hand dafür ins Feuer, dass das jeder Koll. so sieht Zwinkernd
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andrej
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Antwort #37 - 10.01.2005 um 12:08:04
 
Zitat:
Ich würde es so sehen. Mit dem Wegfall der Bindung an den IT-Aufenthalt, sollte das auch für die Rechtsfolgen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten. Allerdings, Andrej, lege ich nicht meine Hand dafür ins Feuer, dass das jeder Koll. so sieht Zwinkernd



:haken
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