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Einbürgerung und Ich AG (Gelesen: 1.211 mal)
Vicy
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Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung und Ich AG
30.12.2004 um 22:55:27
 
Hallo Ihr, Smiley

bekommt man eigentlich Probleme bei der Einbürgerung oder beim Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wenn man vorher die Starthilfe der Agentur für Arbeit für die "Ich AG" in Anspruch genommen hat? Also das Startgeld oder Kredit. Gilt dies als Belastung für den Staat, der sich dann negativ auswirken könnte? Wie z.B. im Fall der Sozialhilfe die über einen langen Zeitraum in Anspruch genommen wurde etc.
Freu mich über Reaktionen und wünsche Allen einen guten Rutsch ins neue Jahr...   :santa
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 31.12.2004 um 15:33:53
 
Hi Vicy!

Zitat:
bekommt man eigentlich Probleme bei der Einbürgerung oder beim Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wenn man vorher die Starthilfe der Agentur für Arbeit für die "Ich AG" in Anspruch genommen hat?

Nein, sofern der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe (ab morgen ALG II) bestritten werden kann. Die Voraussetzung zu diesem Thema im
Gesetz
lautet (ab morgen):
Zitat:
§ 10
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er
...
3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann,
...


Zitat:
und wünsche Allen einen guten Rutsch ins neue Jahr...

Gleichfalls  Zwinkernd
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