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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung und Ich AG
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Beitrag begonnen von Vicy am 30.12.2004 um 22:55:27

Titel: Einbürgerung und Ich AG
Beitrag von Vicy am 30.12.2004 um 22:55:27
Hallo Ihr, :)

bekommt man eigentlich Probleme bei der Einbürgerung oder beim Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wenn man vorher die Starthilfe der Agentur für Arbeit für die "Ich AG" in Anspruch genommen hat? Also das Startgeld oder Kredit. Gilt dies als Belastung für den Staat, der sich dann negativ auswirken könnte? Wie z.B. im Fall der Sozialhilfe die über einen langen Zeitraum in Anspruch genommen wurde etc.
Freu mich über Reaktionen und wünsche Allen einen guten Rutsch ins neue Jahr...   :santa

Titel: Re: Einbürgerung und Ich AG
Beitrag von ralf am 31.12.2004 um 15:33:53
Hi Vicy!


Zitat:
bekommt man eigentlich Probleme bei der Einbürgerung oder beim Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wenn man vorher die Starthilfe der Agentur für Arbeit für die "Ich AG" in Anspruch genommen hat?

Nein, sofern der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe (ab morgen ALG II) bestritten werden kann. Die Voraussetzung zu diesem Thema im Gesetz lautet (ab morgen):

Zitat:
§ 10
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er
...
3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann,
...



Zitat:
und wünsche Allen einen guten Rutsch ins neue Jahr...

Gleichfalls  ;)

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