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Mit Tschechische AE-EG nach Deutschland (Gelesen: 9.435 mal)
Balanda
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30.12.2004 um 11:13:19
 
Hallo,

Vielleicht weiss jemand: Braucht ein Drittstaatsangehörige eine Besuchvisum für Einreise nach Deutschland bis 3 Monaten, wenn dieses Person wohn in Tschechische Republik mit einen Deutschen und beide haben tschechische "Aufenthaltserlaubnis-EG". ?

Danke,
Balanda.
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Antwort #1 - 30.12.2004 um 12:18:19
 
hallo,

nach meiner Meinung nach braucht er dies nicht wenn er in Begleitung seiner Ehefrau reist und dadurch die EU Freizügigkeit whrnimmt.Ratsam wäre es jedoh diese Frage an die DE botschaft in Prag zu mailen

gruss peku
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Mick
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Antwort #2 - 30.12.2004 um 19:38:30
 
Hi,
ich sehe das ad hoc mal anders. Sie ist keine EU-Angehörige und somit kann sie nicht visumsfrei einreisen. Schengen gilt für Tschechien auch nicht. Auf MRAX kann sie sich auch nicht berufen, da sie nicht einen Unionsbürger begleitet, der in einem anderen Mitgliedsstaat (dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt) (EU-)Freizügigkeit wahr nehmen wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Balanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.12.2004 um 21:11:46
 
Danke sehr für Ihre Antworten.

In andere Worten, muss normal Besuchvisum beantragt werden. Wer denn soll Einladung schicken?
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Antwort #4 - 30.12.2004 um 22:34:31
 
hallo Mick,

ich würde bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten(darum gehts hier) sehr wohl davon ausgehen das die in der Tschechei erteilte EU AE (als freizügigkeitzsberechtigter Angehöriger einer Eu Bürgerin) auch ausreicht um andere EU Staaten zu besuchen.Also auch für eine kurzaufenthalt in DE.
Für längerfristige Aufenthalte sehe ich das so wie du dann wird ein neuer Staat für die AE zuständig dann DE nach deutschem Recht.

Aber wie gesagt wie wäre es sie nimmt einfach Ihre tschechische EU AE reist ordentlich ein zeigt diese an der Grenze...oder erkundigt sich zuvor wie ich geraten habe auf der DE Botschaft.

Eventuell kann ihr auch die tschechische Seite sagen wie weit die EU AE gilt??

Gruss peku
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Antwort #5 - 30.12.2004 um 23:09:03
 
Zitat:
hallo Mick,

ich würde bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten(darum gehts hier) sehr wohl davon ausgehen das die in der Tschechei erteilte EU AE (als freizügigkeitzsberechtigter Angehöriger einer Eu Bürgerin) auch ausreicht um andere EU Staaten zu besuchen.Also auch für eine kurzaufenthalt in DE.


Es ist schön, dass Du es so siehst. Aber kannst Du es auch anhand von Rechtsvorschriften nachvollziehbar darlegen??
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Antwort #6 - 30.12.2004 um 23:18:25
 
@Peku,

gib mir meine Wahrsagerin zurück, oder woher weist Du, das die beiden verheiratet sind  ???

Ansonsten, das Schengener Abkommen ist noch nicht vollständig für die Tcheschiche Republik gültig.

mfg
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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peku
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Antwort #7 - 31.12.2004 um 09:21:55
 
hallo,,,,,

huch stimmt ich habe einfach mal angenommen das diese Person verheiratet ist wie sonst könnte ein drittstaatler eine Ae in der Tschechei haben???
aber du hast Recht das war etwas zu schnell gedacht.

Das ganze macht aber die Beantrwortung der Meinungsverschiedenheit Mick>>mir einfacher.wenn er mit EU AE in der Tschechei lebt und die nicht von der deutschen "Partnerinn" herkommt dürfte wohl einer Reise nach DE (Kurzreise)nichts im Wege stehen??
Mick???

GRuss peku

peku
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Antwort #8 - 31.12.2004 um 10:57:32
 
hallo Mick,

du hast nach meiner Fundstelel gefragt
(für den Fall das der Drittstaatler einer Eu AE von der Tschechei aufgrund einer deutschen Ehe bekommen hat)

Ich denke folgendes könnte da gelten:
Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten

als link: http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexdoc!prod!CELEXnumdoc&lg=... gehe dann zu PDF und dort auf SEite 3 unter (5)wo esd arum geht das auch Fam.Angehörigen das Recht eingeräumt wird sich im hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten (alos nicht nur dem der die AE Eu ausgestellt hat) frei zu bewegen..
gruss peku
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Balanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 31.12.2004 um 10:58:38
 
Danke an allen für Antworten.

Beide sinf verheiratet.

Wie habe ich verstanden, es ist noch nicht ganz klar ob das geht oder nicht.

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Antwort #10 - 31.12.2004 um 11:19:53
 
Zitat:
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexdoc!prod!CELEXnumdoc&lg=... gehe dann zu PDF und dort auf SEite 3 unter (5)wo esd arum geht das auch Fam.Angehörigen das Recht eingeräumt wird sich im hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten (alos nicht nur dem der die AE Eu ausgestellt hat) frei zu bewegen..
gruss peku


Hi Peku,
gehe dort auf Art. 40 und stelle fest, dass diese Richtlinie umzusetzen ist in nationales Recht.

Das "neue Ausländerrecht", welches ab morgen gilt, enthält die entsprechenden Umsetzungen noch nicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #11 - 31.12.2004 um 11:48:28
 
hallo mick,

ich finde das thema echt spannend und habe jetzt mal rumtel.:
BGS: "Ein Drittstaatler der eine EU AE hat braucht für Besuchseise nach DE keine Visa "
Polizei:"Ein Drittstaatler der eine EU AE muss sich bei der Ausaländerbehörde in Berlin melden wenn er hierher umziehen will nicht jedoch zum Besuch.Eine Zeitspanne konnte mir hier nicht genannt werden die Frau sagte jedoch eigentlcih sofort wenn die Absicht besteht hier zu bleiben.
Flughafen: "Ein Drittstaatler mit EU AE (beispiel CZ genannt) darf hier einreisen da nicht nachvollziebar ist ob er zb auf der Durchreise ist.Er bekommt Einreisestempel wenn er mit einem Flug von Ausserhalb der Eu anreist.

Ich werde mal ne kleine Anfrage an die EU machen wie das nun in den Veträgen geregelt ist,vieleicht wesi Doc aus pol-.Sicht noch was dazu wie die Verfahren würden wennd ie einen Drittstaatler mit EU AE als Besucher hier in ner Kontrolle haben

gruss peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 03.01.2005 um 09:14:07
 

Frohes neues Jahr Ihnen und danke danke danke für optimistischen Antworten auf so wichtigen für mich Fragen. Ich hoffe (sogar ich bin sicher), dass es ist wichtig auch für viele andere Leute.

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Antwort #13 - 06.01.2005 um 15:51:48
 
hallo,

ich hatte ja diese Frage an den Beratungsdienst der europäischjen Union gestellt.Hier die Antwort von Heute:

Referenznummer:1850132/39-C-27

meine Anfrage:
Guten Tag,
ich habe eine grundsätzliche FRage es geht hier nicht um einen vorliegenden konkreten Fall:
Beispiel:
Ein Drittstaatler(kein Ch Bürger) hat in der Tschechei eine Aufenthaltserlaubnis-EG da er mit einer deutschen dort lebt und arbeitet.
Frage: Kann dieser Drittstaatler mit seiner Aufenthaltserlaubnis-EG besuchsweise auch andere EU Staaten bereisen.Insbesondere darf er damit auch besuchsweise in das Heimatland seiner Frau (hier Deutschland)reisen oder gilt in solch einem fall die Freizügigkeit aufgrund der Aufenthaltserlaubnis-EG nicht??
mfg
XXXXX

hier die Antwort dazu



Sehr geehrter Herr XXXXXXX,



Wir bestätigen den Empfang Ihrer Anfrage und möchten Ihnen mitteilen, dass ein Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU) das Recht hat, sich ohne besondere Formalitäten in jedes andere Land der Union zu begeben. Es genügt, wenn er/sie im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ist.



Die Familienangehörigen eines EU-Bürgers– ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit – haben das Recht, diesen zu begleiten. Als Familienangehörige gelten zum einen Ihr Ehepartner und Ihre und Ihres Ehepartners Verwandten in absteigender Linie, sofern sie noch nicht 21 Jahre alt sind oder Sie für ihren Unterhalt aufkommen, und zum anderen die Verwandten des Ehepartners und des EU-Bürgers in aufsteigender Linie, sofern Sie ihnen Unterhalt gewähren.



Lesen Sie diese Information bitte auf der Webseite „Dialog mit Bürgern":

http://europa.eu.int/citizensrights/index_de.cfm?action=guide&guide=travelling#2...





Entsprechende und weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Generaldirektion (GD) Freiheit, Sicherheit und Recht:

http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/citizenship/movement/fsj_citizenship_...



Weitere Fragen hierzu richten Sie bitte an die GD Freiheit, Sicherheit und Recht:

http://europa.eu.int/comm/justice_home/contact_us2_en.htm





Mit freundlichen Grüßen



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Antwort #14 - 06.01.2005 um 16:46:44
 
Ok, dann halten wir fest:

  • In Begleitung des Ehegatten geht es auch nach Deutschland ohne Visum


  • Ohne Begleitung ist ein Visum erforderlich.
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Antwort #15 - 06.01.2005 um 17:10:38
 
Wie habe ich verstanden:

* In Begleitung des Ehegatten geht es MIT Visum, die kann man sehr einfach bekommen.
* Ohne Begleitung -  MIT normal Visum.

Oder?

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Antwort #16 - 06.01.2005 um 17:58:58
 
Zitat:
Wie habe ich verstanden:

* In Begleitung des Ehegatten geht es MIT Visum, die kann man sehr einfach bekommen.
* Ohne Begleitung -  MIT normal Visum.

Oder?



nein,
in Begleitung geht es OHNE Visum, mit der AE/EU

ohne Begleitung MIT extra-Visum
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Antwort #17 - 06.01.2005 um 19:10:53
 
Hallo Mick,

ich glaube nicht, dass Du da hundertprozentig richtlig liegst.

Hinter dem Link in dem Schreiben findet sich unter anderem folgende Information:

Falls Sie in Begleitung von Familienangehörigen reisen, müssen diese grundsätzlich auch über einen gültigen Reisepass oder Personalausweis verfügen. Für minderjährige Kinder, die unter Umständen noch kein solches Dokument haben können, sehen die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gewöhnlich vor, dass ein besonderer Kinderausweis ausgestellt oder eine Eintragung im Reisepass eines Elternteils vorgenommen wird. (Genaue Auskunft über die einschlägigen Bestimmungen für minderjährige Kinder deutscher Staatsangehörigkeit erhalten Sie bei den nationalen Behörden, die im Abschnitt ,,Nützliche Adressen“ aufgeführt sind.) Wenn Mitglieder Ihrer Familie nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union haben, können der Mitgliedstaat oder die Mitgliedstaaten, in oder durch den/die Sie reisen möchten, von diesen Familienmitgliedern je nach deren Staatsangehörigkeit ein Einreisevisum verlangen (siehe Merkblatt ,,Beschaffung eines Visums für Mitglieder Ihrer Familie, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Union besitzen“). Dieses Visum wird von den zuständigen Konsularbehörden kostenlos erteilt.

Meine eigene Interpretation ist vor diesem Hintergrund, dass einerseits ein Visum erforderlich ist, andererseits dieses Visum erteilt werden muss. Im Sinne von MRAX muss dies auch unverzüglich geschehen, also ggf. auch an der Grenze.

Antoine
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Antwort #18 - 06.01.2005 um 19:23:34
 
Zitat:
Meine eigene Interpretation ist vor diesem Hintergrund, dass einerseits ein Visum erforderlich ist, andererseits dieses Visum erteilt werden muss. Im Sinne von MRAX muss dies auch unverzüglich geschehen, also ggf. auch an der Grenze.


Hallo Antoine,
ist ja auch meine Auffassung, habe die aber heute Nachmittag geändert, nachdem ich die von Dir zitierte Stelle nicht mehr gefunden habe. Zwinkernd
Wobei die Auffassung zu MRAX ja bisher auch eher war, dass dieses nicht angewendet werden kann, wenn es um die Begleitung eines EU-Angehörigen geht, der in sein Heimatland fährt. Da ging es ja um die Inanspruchnahme von (EU-)Freizügigkeit.
Aber naja.
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Antwort #19 - 06.01.2005 um 19:45:01
 
Hallo Mick,

Info war hinter dem Link im Posting von Peku. Allerdings hätte man nach dem Anschreiben wirklich etwas anderes erwarten können. Naja ...

M.E. liegt hier ein Fall der Freizügigkeit vor, da die Reise von einem Mitgliedsstaat in einen anderen geht, auch wenn der Unionsbürger in diesem Fall in den Staat fährt, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Damit greifen dann auch die in MRAX aufgestellten Grundsätze.

Anders würde es beispielsweise aussehen, wenn die Einreise des Deutschen mit Familienangehörigen eines Drittstaates aus einem Drittstaat (z.B. Russland) unmittelbar nach Deutschland erfolgt. Dann gibt es keinen gemeinschaftsrechtlichen Bezug. (Es sei denn, er ist nur auf der Durchreise in einen anderen Mitgliedsstaat ...  Zwinkernd )
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Balanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 06.01.2005 um 19:56:29
 
Danke für Diskussion !!!

Ja, es ist so schwirig zu verstehen.  Griesgrämig

Resume: Es ist not klar darf ein Man der Tschechische AE_EU hat, mit deutsche Ehefrau nach Deutschland aus Tschechische Republik zur Besuch ohne Visum einreisen.
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Antwort #21 - 06.01.2005 um 20:04:25
 
hallo,

ich hatte mir auch tewas mehr Klarheit auf meine Anfrage erwartet.
Das dieses "Visumbefreite Kurzzeitreisen" nur in Begleitung des EU Bürgers geht (somit alleine nicht)sehe ich allerdings auch so.

gruss peku
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Antwort #22 - 06.01.2005 um 20:08:28
 
Hallo Balanda,

vielleicht wäre der sinnvollste Weg, sich über die deutsche Botschaft in Prag um ein langfristiges Schengenvisum mit einer Gültigkeitsdauer zwischen ein und fünf Jahren, dass zum Aufenthalt im Schengenraum während drei Monaten innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten berechtigt, zu bemühen.

Denkbare Begründung: Unionsbürger fährt häufig mit seinen Familienangehörigen zum Einkaufen, etc. nach Deutschland. Wiederholte Einreisevisa für Familienangehörige behindern die Freizügigkeit in unzumutbarer Weise, da erstens zeitaufwändig und zweitens schnell kein Platz mehr im Pass ist.

Mit einem langfristigen Visum ist man dann wirklich auf der sicheren Seite und bekommt auch keine Probleme bei Reisen in andere Schengen-Staaten.

Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #23 - 06.01.2005 um 20:29:39
 

Das mache ich.

Danke viel mals to Peku, Mick und Antoine !!!
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Antwort #24 - 11.02.2005 um 09:19:36
 
Hallo Balanda,

dieser Mann darf ohne Visum nicht nach Deutschland einreisen, auch wenn er in Begleitung seiner deutschen Ehefrau reist.
Dieser Mann benötigt hierzu ein erforderliches Visum was ihn dazu berechtigen würde.

Da die deutsche Frau in Deutschland keine Freizügigkeit genießt, kann auch kein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht auf den Mann angewandt werden.

Die Tschechischen Behörden stellen zwar Eu-Visa bereits aus, jedoch sind diese nur auf die Tschechische Republik, also national, anzuwenden.

Die Artikel 18;19;21 AufenthG werden hierzu noch nicht umgesetzt.


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Beste Grüße +++Waldapotheker+++
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 12.02.2005 um 19:41:44
 
Zitat:
Hi,
ich sehe das ad hoc mal anders. Sie ist keine EU-Angehörige und somit kann sie nicht visumsfrei einreisen. Schengen gilt für Tschechien auch nicht. Auf MRAX kann sie sich auch nicht berufen, da sie nicht einen Unionsbürger begleitet, der in einem anderen Mitgliedsstaat (dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt) (EU-)Freizügigkeit wahr nehmen wird.


Hi, Mick,

nun bist du ja unzweifelhaft der Fachmann.
Im Original-posting habe ich gelsen: "Aufenthaltserlaubnis-EU". Das weiss ich erst mal nicht zu werten.
Sollte das eien AE für den Schengen-Bereich bedeuten, würde ich erwarten, dass im Schengen-Bereich feizügig gereist werden kann (3 Montae, etc., klar, was die Begrenzungen betrifft).
Was Du schreibst, klingt aber ganz anders.
Nun möchte ich nicht dumm sterben, sondern dazulernen.
Wie verhält sich das Ganze also wirklich ?

Danke vorauseilend...........






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Antwort #26 - 12.02.2005 um 20:13:12
 
Zitat:
Hi, Mick,

nun bist du ja unzweifelhaft der Fachmann.
Im Original-posting habe ich gelsen: "Aufenthaltserlaubnis-EU". Das weiss ich erst mal nicht zu werten.
Sollte das eien AE für den Schengen-Bereich bedeuten, würde ich erwarten, dass im Schengen-Bereich feizügig gereist werden kann (3 Montae, etc., klar, was die Begrenzungen betrifft).
Was Du schreibst, klingt aber ganz anders.
Nun möchte ich nicht dumm sterben, sondern dazulernen.
Wie verhält sich das Ganze also wirklich ?

Danke vorauseilend...........


Hi Josef,
wird das klarer, wenn man feststellt, dass Tschechien nicht zu den Schengenstaaten gehört?
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Antwort #27 - 22.02.2005 um 10:26:17
 
..... ich sollte noch eine Ergänzung zu den in der Tschechischen Republik ausgestellten Visa abgeben.

Es handelt sich um die EU-einheitlichen Etiketten, welche in der Tschechischen Republik ausgestellt werden. Tschechien ist nicht Schengenstaat daher nur die nationale Gültigkeit.
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Beste Grüße +++Waldapotheker+++
 
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Antwort #28 - 30.06.2005 um 21:58:06
 
Wir hatten das Problem in umgekehrter Richtung:

Meine Frau (Nicht-EU-Bürgerin mit Aufenthaltsberechtigung) und  ich D-Bürger fuhren in die Tschechische Republik (Tagesausflug). Nach eingehender Prüfung unserer Pässe - gute Reise, angenehmen Aufenthalt. Am Abend bei der Ausreise an einem anderen Grenzpunkt sah es dann ganz anders aus. Vorwurf der illegalen Einreise und Geldstrafe wegen fehlender Einreiseberechtigung (Visum). Nach Verweigerung der Zahlung der Strafe meinerseits und langen Diskussionen, durften wir dann ohne Strafe ausreisen. Der deutsche Grenzbeamte, welcher alles mit bekam, meinte dies seien Maßnahmen zur Einkommensverbesserung der tschech. Grenzpolizisten.
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Antwort #29 - 05.07.2005 um 21:29:24
 
Sicherlich kann ein Kollege das so sehen und den tschechischen Kollegen unterstellen sein Gehalt auf diese Art und Weise aufzubessern.

Dennoch muss ich dem widersprechen, da mir von tschechischen Kollegen bekannt werden konnte, dass diese nach streng vorgegebenen Befehlen zu handeln haben!
Dies wird dann auch gnadenlos umgesetzt, da diese schneller den Job verlieren wie es einen Maurer passieren würde!

Bedauerlicherweise wird dort so verfahren und sich nicht an EU-Vorgaben gehalten! Wir können dann leider auch keinen Einfluss nehmen und müssen dem kopfschüttelnd zusehen!  motz
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Antwort #30 - 05.07.2005 um 22:09:18
 
@  Waldapotheker

Wenn die Gesetze so streng sind, warum hat man uns dann überhaupt ohne Visum - nach eingehender Prüfung des Passes, Telefongesprächen und dem Studium von Akten und Papieren (die Einreiseprozedur hat etwa 20 Minuten gedauert) - einreisen lassen ??
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Antwort #31 - 06.07.2005 um 01:23:50
 
hallo.......

Sicherlich war in diesen Moment ein Kollege der sich seiner nicht ganz sicher war und hat sich daher, ohne Euch Böses zu wollen, schlau gemacht tippse! Es ist in solchen Fällen oft so, dass auch ein dort Dienst verrichtender Kollege mal genauer nachlesen muss. Wenn er für sich und damit für sein Land keine Bedenken feststellen konnte, dann hat er nach seiner Entscheidung gehandelt und Euch reisen lassen. Daumen hoch

Nun bleibt aber abzuwarten wie die tschechischen Kollegen das mit der abgeleiteten Freizügigkeit handhaben. Ich werde mich dazu in den nächsten Tagen bei den tschechischen Kollegen mal schlau machen, um Euch dann eine genauere Auskunft erteilen zu können. :phone

MfG

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Antwort #32 - 06.07.2005 um 07:45:52
 
Vielen Dank für Deine kompetente Information und Deine Bemühungen.
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Antwort #33 - 07.07.2005 um 22:50:41
 
Habe mich inzwischen bei der tschech.Botschaft erkundigt und postwendend ein Fax erhalten:
            
Visum ist für Nicht-EU-Bürger erforderlich, ein Foto, Pass, Kopie der Heiraturkunde, Kopie des Passes des Ehepartners, sowie Antragsformular beim Konsulat einreichen.
Die Erteilung des Visum ist kostenfrei. Bearbeitungszeit 3 - 5 Werktage.
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