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Mit Tschechische AE-EG nach Deutschland (Gelesen: 9.533 mal)
Balanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 06.01.2005 um 17:10:38
 
Wie habe ich verstanden:

* In Begleitung des Ehegatten geht es MIT Visum, die kann man sehr einfach bekommen.
* Ohne Begleitung -  MIT normal Visum.

Oder?

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Mick
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Antwort #16 - 06.01.2005 um 17:58:58
 
Zitat:
Wie habe ich verstanden:

* In Begleitung des Ehegatten geht es MIT Visum, die kann man sehr einfach bekommen.
* Ohne Begleitung -  MIT normal Visum.

Oder?



nein,
in Begleitung geht es OHNE Visum, mit der AE/EU

ohne Begleitung MIT extra-Visum
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #17 - 06.01.2005 um 19:10:53
 
Hallo Mick,

ich glaube nicht, dass Du da hundertprozentig richtlig liegst.

Hinter dem Link in dem Schreiben findet sich unter anderem folgende Information:

Falls Sie in Begleitung von Familienangehörigen reisen, müssen diese grundsätzlich auch über einen gültigen Reisepass oder Personalausweis verfügen. Für minderjährige Kinder, die unter Umständen noch kein solches Dokument haben können, sehen die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gewöhnlich vor, dass ein besonderer Kinderausweis ausgestellt oder eine Eintragung im Reisepass eines Elternteils vorgenommen wird. (Genaue Auskunft über die einschlägigen Bestimmungen für minderjährige Kinder deutscher Staatsangehörigkeit erhalten Sie bei den nationalen Behörden, die im Abschnitt ,,Nützliche Adressen“ aufgeführt sind.) Wenn Mitglieder Ihrer Familie nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union haben, können der Mitgliedstaat oder die Mitgliedstaaten, in oder durch den/die Sie reisen möchten, von diesen Familienmitgliedern je nach deren Staatsangehörigkeit ein Einreisevisum verlangen (siehe Merkblatt ,,Beschaffung eines Visums für Mitglieder Ihrer Familie, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Union besitzen“). Dieses Visum wird von den zuständigen Konsularbehörden kostenlos erteilt.

Meine eigene Interpretation ist vor diesem Hintergrund, dass einerseits ein Visum erforderlich ist, andererseits dieses Visum erteilt werden muss. Im Sinne von MRAX muss dies auch unverzüglich geschehen, also ggf. auch an der Grenze.

Antoine
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Mick
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Antwort #18 - 06.01.2005 um 19:23:34
 
Zitat:
Meine eigene Interpretation ist vor diesem Hintergrund, dass einerseits ein Visum erforderlich ist, andererseits dieses Visum erteilt werden muss. Im Sinne von MRAX muss dies auch unverzüglich geschehen, also ggf. auch an der Grenze.


Hallo Antoine,
ist ja auch meine Auffassung, habe die aber heute Nachmittag geändert, nachdem ich die von Dir zitierte Stelle nicht mehr gefunden habe. Zwinkernd
Wobei die Auffassung zu MRAX ja bisher auch eher war, dass dieses nicht angewendet werden kann, wenn es um die Begleitung eines EU-Angehörigen geht, der in sein Heimatland fährt. Da ging es ja um die Inanspruchnahme von (EU-)Freizügigkeit.
Aber naja.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antoine
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Antwort #19 - 06.01.2005 um 19:45:01
 
Hallo Mick,

Info war hinter dem Link im Posting von Peku. Allerdings hätte man nach dem Anschreiben wirklich etwas anderes erwarten können. Naja ...

M.E. liegt hier ein Fall der Freizügigkeit vor, da die Reise von einem Mitgliedsstaat in einen anderen geht, auch wenn der Unionsbürger in diesem Fall in den Staat fährt, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Damit greifen dann auch die in MRAX aufgestellten Grundsätze.

Anders würde es beispielsweise aussehen, wenn die Einreise des Deutschen mit Familienangehörigen eines Drittstaates aus einem Drittstaat (z.B. Russland) unmittelbar nach Deutschland erfolgt. Dann gibt es keinen gemeinschaftsrechtlichen Bezug. (Es sei denn, er ist nur auf der Durchreise in einen anderen Mitgliedsstaat ...  Zwinkernd )
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Balanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 06.01.2005 um 19:56:29
 
Danke für Diskussion !!!

Ja, es ist so schwirig zu verstehen.  Griesgrämig

Resume: Es ist not klar darf ein Man der Tschechische AE_EU hat, mit deutsche Ehefrau nach Deutschland aus Tschechische Republik zur Besuch ohne Visum einreisen.
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 06.01.2005 um 20:04:25
 
hallo,

ich hatte mir auch tewas mehr Klarheit auf meine Anfrage erwartet.
Das dieses "Visumbefreite Kurzzeitreisen" nur in Begleitung des EU Bürgers geht (somit alleine nicht)sehe ich allerdings auch so.

gruss peku
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #22 - 06.01.2005 um 20:08:28
 
Hallo Balanda,

vielleicht wäre der sinnvollste Weg, sich über die deutsche Botschaft in Prag um ein langfristiges Schengenvisum mit einer Gültigkeitsdauer zwischen ein und fünf Jahren, dass zum Aufenthalt im Schengenraum während drei Monaten innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten berechtigt, zu bemühen.

Denkbare Begründung: Unionsbürger fährt häufig mit seinen Familienangehörigen zum Einkaufen, etc. nach Deutschland. Wiederholte Einreisevisa für Familienangehörige behindern die Freizügigkeit in unzumutbarer Weise, da erstens zeitaufwändig und zweitens schnell kein Platz mehr im Pass ist.

Mit einem langfristigen Visum ist man dann wirklich auf der sicheren Seite und bekommt auch keine Probleme bei Reisen in andere Schengen-Staaten.

Antoine
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Balanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #23 - 06.01.2005 um 20:29:39
 

Das mache ich.

Danke viel mals to Peku, Mick und Antoine !!!
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Antwort #24 - 11.02.2005 um 09:19:36
 
Hallo Balanda,

dieser Mann darf ohne Visum nicht nach Deutschland einreisen, auch wenn er in Begleitung seiner deutschen Ehefrau reist.
Dieser Mann benötigt hierzu ein erforderliches Visum was ihn dazu berechtigen würde.

Da die deutsche Frau in Deutschland keine Freizügigkeit genießt, kann auch kein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht auf den Mann angewandt werden.

Die Tschechischen Behörden stellen zwar Eu-Visa bereits aus, jedoch sind diese nur auf die Tschechische Republik, also national, anzuwenden.

Die Artikel 18;19;21 AufenthG werden hierzu noch nicht umgesetzt.


+++Waldapotheker+++
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Beste Grüße +++Waldapotheker+++
 
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 12.02.2005 um 19:41:44
 
Zitat:
Hi,
ich sehe das ad hoc mal anders. Sie ist keine EU-Angehörige und somit kann sie nicht visumsfrei einreisen. Schengen gilt für Tschechien auch nicht. Auf MRAX kann sie sich auch nicht berufen, da sie nicht einen Unionsbürger begleitet, der in einem anderen Mitgliedsstaat (dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt) (EU-)Freizügigkeit wahr nehmen wird.


Hi, Mick,

nun bist du ja unzweifelhaft der Fachmann.
Im Original-posting habe ich gelsen: "Aufenthaltserlaubnis-EU". Das weiss ich erst mal nicht zu werten.
Sollte das eien AE für den Schengen-Bereich bedeuten, würde ich erwarten, dass im Schengen-Bereich feizügig gereist werden kann (3 Montae, etc., klar, was die Begrenzungen betrifft).
Was Du schreibst, klingt aber ganz anders.
Nun möchte ich nicht dumm sterben, sondern dazulernen.
Wie verhält sich das Ganze also wirklich ?

Danke vorauseilend...........






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Mick
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Antwort #26 - 12.02.2005 um 20:13:12
 
Zitat:
Hi, Mick,

nun bist du ja unzweifelhaft der Fachmann.
Im Original-posting habe ich gelsen: "Aufenthaltserlaubnis-EU". Das weiss ich erst mal nicht zu werten.
Sollte das eien AE für den Schengen-Bereich bedeuten, würde ich erwarten, dass im Schengen-Bereich feizügig gereist werden kann (3 Montae, etc., klar, was die Begrenzungen betrifft).
Was Du schreibst, klingt aber ganz anders.
Nun möchte ich nicht dumm sterben, sondern dazulernen.
Wie verhält sich das Ganze also wirklich ?

Danke vorauseilend...........


Hi Josef,
wird das klarer, wenn man feststellt, dass Tschechien nicht zu den Schengenstaaten gehört?
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Antwort #27 - 22.02.2005 um 10:26:17
 
..... ich sollte noch eine Ergänzung zu den in der Tschechischen Republik ausgestellten Visa abgeben.

Es handelt sich um die EU-einheitlichen Etiketten, welche in der Tschechischen Republik ausgestellt werden. Tschechien ist nicht Schengenstaat daher nur die nationale Gültigkeit.
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Antwort #28 - 30.06.2005 um 21:58:06
 
Wir hatten das Problem in umgekehrter Richtung:

Meine Frau (Nicht-EU-Bürgerin mit Aufenthaltsberechtigung) und  ich D-Bürger fuhren in die Tschechische Republik (Tagesausflug). Nach eingehender Prüfung unserer Pässe - gute Reise, angenehmen Aufenthalt. Am Abend bei der Ausreise an einem anderen Grenzpunkt sah es dann ganz anders aus. Vorwurf der illegalen Einreise und Geldstrafe wegen fehlender Einreiseberechtigung (Visum). Nach Verweigerung der Zahlung der Strafe meinerseits und langen Diskussionen, durften wir dann ohne Strafe ausreisen. Der deutsche Grenzbeamte, welcher alles mit bekam, meinte dies seien Maßnahmen zur Einkommensverbesserung der tschech. Grenzpolizisten.
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Antwort #29 - 05.07.2005 um 21:29:24
 
Sicherlich kann ein Kollege das so sehen und den tschechischen Kollegen unterstellen sein Gehalt auf diese Art und Weise aufzubessern.

Dennoch muss ich dem widersprechen, da mir von tschechischen Kollegen bekannt werden konnte, dass diese nach streng vorgegebenen Befehlen zu handeln haben!
Dies wird dann auch gnadenlos umgesetzt, da diese schneller den Job verlieren wie es einen Maurer passieren würde!

Bedauerlicherweise wird dort so verfahren und sich nicht an EU-Vorgaben gehalten! Wir können dann leider auch keinen Einfluss nehmen und müssen dem kopfschüttelnd zusehen!  motz
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