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Mit Tschechische AE-EG nach Deutschland (Gelesen: 9.514 mal)
Balanda
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30.12.2004 um 11:13:19
 
Hallo,

Vielleicht weiss jemand: Braucht ein Drittstaatsangehörige eine Besuchvisum für Einreise nach Deutschland bis 3 Monaten, wenn dieses Person wohn in Tschechische Republik mit einen Deutschen und beide haben tschechische "Aufenthaltserlaubnis-EG". ?

Danke,
Balanda.
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peku
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Antwort #1 - 30.12.2004 um 12:18:19
 
hallo,

nach meiner Meinung nach braucht er dies nicht wenn er in Begleitung seiner Ehefrau reist und dadurch die EU Freizügigkeit whrnimmt.Ratsam wäre es jedoh diese Frage an die DE botschaft in Prag zu mailen

gruss peku
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Mick
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Antwort #2 - 30.12.2004 um 19:38:30
 
Hi,
ich sehe das ad hoc mal anders. Sie ist keine EU-Angehörige und somit kann sie nicht visumsfrei einreisen. Schengen gilt für Tschechien auch nicht. Auf MRAX kann sie sich auch nicht berufen, da sie nicht einen Unionsbürger begleitet, der in einem anderen Mitgliedsstaat (dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt) (EU-)Freizügigkeit wahr nehmen wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Balanda
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Antwort #3 - 30.12.2004 um 21:11:46
 
Danke sehr für Ihre Antworten.

In andere Worten, muss normal Besuchvisum beantragt werden. Wer denn soll Einladung schicken?
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peku
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Antwort #4 - 30.12.2004 um 22:34:31
 
hallo Mick,

ich würde bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten(darum gehts hier) sehr wohl davon ausgehen das die in der Tschechei erteilte EU AE (als freizügigkeitzsberechtigter Angehöriger einer Eu Bürgerin) auch ausreicht um andere EU Staaten zu besuchen.Also auch für eine kurzaufenthalt in DE.
Für längerfristige Aufenthalte sehe ich das so wie du dann wird ein neuer Staat für die AE zuständig dann DE nach deutschem Recht.

Aber wie gesagt wie wäre es sie nimmt einfach Ihre tschechische EU AE reist ordentlich ein zeigt diese an der Grenze...oder erkundigt sich zuvor wie ich geraten habe auf der DE Botschaft.

Eventuell kann ihr auch die tschechische Seite sagen wie weit die EU AE gilt??

Gruss peku
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Mick
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Antwort #5 - 30.12.2004 um 23:09:03
 
Zitat:
hallo Mick,

ich würde bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten(darum gehts hier) sehr wohl davon ausgehen das die in der Tschechei erteilte EU AE (als freizügigkeitzsberechtigter Angehöriger einer Eu Bürgerin) auch ausreicht um andere EU Staaten zu besuchen.Also auch für eine kurzaufenthalt in DE.


Es ist schön, dass Du es so siehst. Aber kannst Du es auch anhand von Rechtsvorschriften nachvollziehbar darlegen??
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #6 - 30.12.2004 um 23:18:25
 
@Peku,

gib mir meine Wahrsagerin zurück, oder woher weist Du, das die beiden verheiratet sind  ???

Ansonsten, das Schengener Abkommen ist noch nicht vollständig für die Tcheschiche Republik gültig.

mfg
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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peku
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Antwort #7 - 31.12.2004 um 09:21:55
 
hallo,,,,,

huch stimmt ich habe einfach mal angenommen das diese Person verheiratet ist wie sonst könnte ein drittstaatler eine Ae in der Tschechei haben???
aber du hast Recht das war etwas zu schnell gedacht.

Das ganze macht aber die Beantrwortung der Meinungsverschiedenheit Mick>>mir einfacher.wenn er mit EU AE in der Tschechei lebt und die nicht von der deutschen "Partnerinn" herkommt dürfte wohl einer Reise nach DE (Kurzreise)nichts im Wege stehen??
Mick???

GRuss peku

peku
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Antwort #8 - 31.12.2004 um 10:57:32
 
hallo Mick,

du hast nach meiner Fundstelel gefragt
(für den Fall das der Drittstaatler einer Eu AE von der Tschechei aufgrund einer deutschen Ehe bekommen hat)

Ich denke folgendes könnte da gelten:
Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten

als link: http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexdoc!prod!CELEXnumdoc&lg=... gehe dann zu PDF und dort auf SEite 3 unter (5)wo esd arum geht das auch Fam.Angehörigen das Recht eingeräumt wird sich im hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten (alos nicht nur dem der die AE Eu ausgestellt hat) frei zu bewegen..
gruss peku
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Balanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 31.12.2004 um 10:58:38
 
Danke an allen für Antworten.

Beide sinf verheiratet.

Wie habe ich verstanden, es ist noch nicht ganz klar ob das geht oder nicht.

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Mick
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Antwort #10 - 31.12.2004 um 11:19:53
 
Zitat:
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexdoc!prod!CELEXnumdoc&lg=... gehe dann zu PDF und dort auf SEite 3 unter (5)wo esd arum geht das auch Fam.Angehörigen das Recht eingeräumt wird sich im hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten (alos nicht nur dem der die AE Eu ausgestellt hat) frei zu bewegen..
gruss peku


Hi Peku,
gehe dort auf Art. 40 und stelle fest, dass diese Richtlinie umzusetzen ist in nationales Recht.

Das "neue Ausländerrecht", welches ab morgen gilt, enthält die entsprechenden Umsetzungen noch nicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #11 - 31.12.2004 um 11:48:28
 
hallo mick,

ich finde das thema echt spannend und habe jetzt mal rumtel.:
BGS: "Ein Drittstaatler der eine EU AE hat braucht für Besuchseise nach DE keine Visa "
Polizei:"Ein Drittstaatler der eine EU AE muss sich bei der Ausaländerbehörde in Berlin melden wenn er hierher umziehen will nicht jedoch zum Besuch.Eine Zeitspanne konnte mir hier nicht genannt werden die Frau sagte jedoch eigentlcih sofort wenn die Absicht besteht hier zu bleiben.
Flughafen: "Ein Drittstaatler mit EU AE (beispiel CZ genannt) darf hier einreisen da nicht nachvollziebar ist ob er zb auf der Durchreise ist.Er bekommt Einreisestempel wenn er mit einem Flug von Ausserhalb der Eu anreist.

Ich werde mal ne kleine Anfrage an die EU machen wie das nun in den Veträgen geregelt ist,vieleicht wesi Doc aus pol-.Sicht noch was dazu wie die Verfahren würden wennd ie einen Drittstaatler mit EU AE als Besucher hier in ner Kontrolle haben

gruss peku
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Antwort #12 - 03.01.2005 um 09:14:07
 

Frohes neues Jahr Ihnen und danke danke danke für optimistischen Antworten auf so wichtigen für mich Fragen. Ich hoffe (sogar ich bin sicher), dass es ist wichtig auch für viele andere Leute.

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Antwort #13 - 06.01.2005 um 15:51:48
 
hallo,

ich hatte ja diese Frage an den Beratungsdienst der europäischjen Union gestellt.Hier die Antwort von Heute:

Referenznummer:1850132/39-C-27

meine Anfrage:
Guten Tag,
ich habe eine grundsätzliche FRage es geht hier nicht um einen vorliegenden konkreten Fall:
Beispiel:
Ein Drittstaatler(kein Ch Bürger) hat in der Tschechei eine Aufenthaltserlaubnis-EG da er mit einer deutschen dort lebt und arbeitet.
Frage: Kann dieser Drittstaatler mit seiner Aufenthaltserlaubnis-EG besuchsweise auch andere EU Staaten bereisen.Insbesondere darf er damit auch besuchsweise in das Heimatland seiner Frau (hier Deutschland)reisen oder gilt in solch einem fall die Freizügigkeit aufgrund der Aufenthaltserlaubnis-EG nicht??
mfg
XXXXX

hier die Antwort dazu



Sehr geehrter Herr XXXXXXX,



Wir bestätigen den Empfang Ihrer Anfrage und möchten Ihnen mitteilen, dass ein Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU) das Recht hat, sich ohne besondere Formalitäten in jedes andere Land der Union zu begeben. Es genügt, wenn er/sie im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ist.



Die Familienangehörigen eines EU-Bürgers– ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit – haben das Recht, diesen zu begleiten. Als Familienangehörige gelten zum einen Ihr Ehepartner und Ihre und Ihres Ehepartners Verwandten in absteigender Linie, sofern sie noch nicht 21 Jahre alt sind oder Sie für ihren Unterhalt aufkommen, und zum anderen die Verwandten des Ehepartners und des EU-Bürgers in aufsteigender Linie, sofern Sie ihnen Unterhalt gewähren.



Lesen Sie diese Information bitte auf der Webseite „Dialog mit Bürgern":

http://europa.eu.int/citizensrights/index_de.cfm?action=guide&guide=travelling#2...





Entsprechende und weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Generaldirektion (GD) Freiheit, Sicherheit und Recht:

http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/citizenship/movement/fsj_citizenship_...



Weitere Fragen hierzu richten Sie bitte an die GD Freiheit, Sicherheit und Recht:

http://europa.eu.int/comm/justice_home/contact_us2_en.htm





Mit freundlichen Grüßen



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Antwort #14 - 06.01.2005 um 16:46:44
 
Ok, dann halten wir fest:

  • In Begleitung des Ehegatten geht es auch nach Deutschland ohne Visum


  • Ohne Begleitung ist ein Visum erforderlich.
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