Zitat:Hi,
ich sehe das ad hoc mal anders. Sie ist keine EU-Angehörige und somit kann sie nicht visumsfrei einreisen. Schengen gilt für Tschechien auch nicht. Auf MRAX kann sie sich auch nicht berufen, da sie nicht einen Unionsbürger begleitet, der in einem anderen Mitgliedsstaat (dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt) (EU-)Freizügigkeit wahr nehmen wird.
Hi, Mick,
nun bist du ja unzweifelhaft der Fachmann.
Im Original-posting habe ich gelsen: "Aufenthaltserlaubnis-EU". Das weiss ich erst mal nicht zu werten.
Sollte das eien
AE für den Schengen-Bereich bedeuten, würde ich erwarten, dass im Schengen-Bereich feizügig gereist werden kann (3 Montae, etc., klar, was die Begrenzungen betrifft).
Was Du schreibst, klingt aber ganz anders.
Nun möchte ich nicht dumm sterben, sondern dazulernen.
Wie verhält sich das Ganze also wirklich ?
Danke vorauseilend...........