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Ehe mit einem Bosnier (Gelesen: 1.820 mal)
karotte
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehe mit einem Bosnier
24.12.2004 um 11:48:26
 
ich (deutsche) würde gerne einen bosnier heiraten. was muss ich beachten? welche papiere brauche ich bzw. er? ist es sinnvoller und einfacher in bosnien zu heiraten?
des weiteren würde ich gerne einen ehevertrag schliessen. ich habe jetzt gehört, das das in bosnien billger ist, findet dieser aber dann auch auf das deutsche recht anwendung, wenn man zusammen in deutschland lebt? was kann man auschliessen? also zugewinngemeinschaft, alles was meins ist bleibt meins, bei ihm genauso. sowie den nachehelichen unterhalt ausschließen. wo kann ich mich am besten beraten lassen und wie teuer ist das?

so viele fragen und schonmal danke für die antworten!!
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Pfirsichring
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Beiträge: 412

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.12.2004 um 12:17:15
 
Zitat:
wo kann ich mich am besten beraten lassen und wie teuer ist das?

am besten bei einem notar und noch besser bei dem, der dann den ehevertrag beurkundet  grin
ich wuerde einen ehevertrag nur in deutschland abschliessen, da weiss ich genau, dass er hier auch anwendung findet. kosten sind von dem vermoegensstand abhaengig, d.h. je weniger vermoegen ihr habt, desto besser. eventuell muss noch ein dolmetscher hinzugezogen werden.

:santa
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.12.2004 um 12:33:58
 
Zitat:
welche papiere brauche ich bzw. er?


Hallo Karotte,

die Antwort findest Du oben bei den FAQ´s
klickmichan
für die sog. Standardfälle (ledig, keine Vorehe, keine gem. Kinder).

Beim OLG Stuttgart findest Du Informationen zu dem Befreiungsverfahren wegen des EFZ für Bosnier
guckhier.

Sind derzeit die einzigen im Internet, können bei Deinem OLG (Frankfurt) die gleichen sein, müssen aber nicht. Am besten fragst Du bei deinem Standesamt nach.

Viele Grüße
Ronny :santa
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Alandan
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Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.01.2005 um 23:55:02
 
Die Ehe/Lebenspartnarschaft mit einem Bosnier ist ganz unproblematisch. Er braucht nur 2 dokumenten aus heimat: Ledigkeitsbescheinigung (Uvjerenje o slobodnom bracnom stanju) und Geburtsurkunde (Rodni List). Beide papiere sollen ins deutsche übersetzt werden, außer wenn man vor ort eine internationalle Geburtsurkunde (Internacionalni Rodni List) beantragt.

Das war's  Smiley
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