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Lediglich Mail from BA-Bonn-ZAV-IT-Experts <Bonn-ZAV.IT-Experts@arbeitsagentur.de>
"Sehr geehrter Kunde,
mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 wird die als GreenCard bekannte Regelung als Zulassung von qualifizierten ausländischen IT-Experten fortgeführt (§ 27 Beschäftigungsverordnung). Neu ist, dass die bisherige
Zulassungsvoraussetzung auf Basis eines Mindestgehaltes von 39.600 EURO (West) und 32.700 EURO (Ost) künftig entfällt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der ausländischen Fachkraft ein einem bevorrechtigten Arbeitnehmer vergleichbares Gehalt zu
zahlen. Die vorgesehene qualifizierte Beschäftigung muss mindestens der tarifgerechten Einstufung der zu beschäftigenden Person entsprechen. Zuständig für das gesamte Antragsverfahren - auch bei Arbeitgeberwechsel - sind ab dem 01.01.2005
ausschließlich die Ausländerbehörden am jeweiligen Betriebsstandort.
Für Antragsteller aus den neuen EU-Beitrittstaaten gelten künftig die gleichen Konditionen. Es muss sichergestellt sein, dass dieser Personenkreis im Antragsverfahren den Drittstaatsangehörigen mindestens gleichgestellt wird. Zu beachten ist, dass Anträge auf Erteilung der Arbeitsgenehmigung EU bei der örtlichen Agentur für Arbeit am Betriebssitz und nicht wie bei Drittstaatsangehörigen bei der Ausländerbehörde am Betriebssitz gestellt werden müssen.
Für GreenCard-Inhaber die ohne Beschäftigung sind, gelten auch weiterhin die gleichen Bestimmungen: der ursprünglich erteilte Aufenthalt ist ungültig und endet spätestens mit Ablauf der Zahlungsfrist von Arbeitslosengeld.
Gemäß § 46.2 Beschäftigungsverordnung (BeschV) erhalten alle Beschäftigten, die bereits Inhaber einer GreenCard und weiterhin in Beschäftigung sind,
ab dem 01.01.05 die unbefristete Zustimmung zum Aufenthaltstitel zur Ausübung der Beschäftigung als IT-Fachkraft. Demnach kann zukünftig nach Ablauf der fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis bzw. nach 60monatiger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschland und dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses die
Niederlassungserlaubnis erteilt werden (§ 9 Niederlassungserlaubnis, Zuwanderungsgesetz).
Aufgrund der o.g. Veränderungen wird das IT-Sonderteam als zentraler Ansprechpartner rund um das GreenCard-Verfahren aufgelöst. Ihr Bewerberangebot wird demnach nicht mehr von uns, sondern nur noch von Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit geführt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Postfach mailto:Bonn-ZAV.IT-Experts@arbeitsagentur.de
<mailto:Bonn-ZAV.IT-Experts@arbeitsagentur.de> und unsere Hotline 0028-7131212 ab Januar nicht mehr zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie insbesondere, dass auch die IT-Vermittlungsbörse ab dem 01.01.2005 nicht mehr online verfügbar sein wird. Für die Veröffentlichung Ihres Bewerberprofils und die Suche nach aktuellen Stellenangebote nutzen Sie bitte künftig
den Virtuellen Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit unter
www.arbeitsagentur.de <
www.arbeitsagentur.de> . Für Fragen rund um Ihre Arbeitslosigkeit wenden Sie sich bitte wie bisher an Ihr zuständiges Team in der örtlichen Agentur für Arbeit.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine Frohe Weihnacht und ein erfolgreiches Jahr 2005.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
[...]*
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
der Bundesagentur für Arbeit
IT-Sonderteam
53107 Bonn
Tel.: +49 228 713 1212
Fax: +49 228 713 270 1207"
Viele GC-Leute haben diesen Text gekriegt.
Edit von Mick: Name entfernt