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§ 9 Niederlassungserlaubnis / AufenthG (Gelesen: 1.211 mal)
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Beiträge: 0

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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25.11.2004 um 19:08:06
 
Hallo,

vielleicht kann mir jemand mit mehr Information und Hinweise über die Green Card Situation in Deutschland helfen  .

Ich besitze eine Green Card seit September 2000. Meine Familie ist im Dezember 2000 zu mir gezogen. Dementsprechend endet mein Arbeitserlaubnis im
September 2005.

Meine konkrete Frage: Soll ich bis September 2005 warten (bis die 5 Jahre komplett abgelaufen sind), um einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis
zu stellen, oder kann ich das schon früher machen?

Gilt diese Regelung auch für meine Familie (Frau, Kinder) ?

Was ist der frühest mögliche Termin für einen Antrag auf einen Niederlassungserlaubnis vor dem September 2005?
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