Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Was passiert mit der Arbeitsberechtigung nach 1.1. (Gelesen: 1.308 mal)
lacrima
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 245
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was passiert mit der Arbeitsberechtigung nach 1.1.
25.11.2004 um 14:13:55
 
Hallo Info4alien Experte,

Ich habe hier eine Frage, für die, die Antwort ich nicht selbst finden konnte. Deswegen bitte ich
um euere Hilfe. Das Problem ist folgendes :

Ich habe Türkische Staatsangehörigkeit und lebe seit 2,5 halb Jahren in Deutschland. Ich bin auch
GC-Inhaber. Wegen dem ARB 1/80 ( http://www.aufenthaltstitel.de/arb180.html ) habe ich Anspruch
auf eine Arbeitsberechtigung nach 4 Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung in Deutschland aber neues
Zuwanderungsgesetz, das nach 1.1.2005 in Kraft tritt, sagt folgendes für die Zukunft der Arbeitsberechtigung:

"Mit Einführung des neuen AufenthaltsG (Kernstück des Zuwanderungsgesetzes) ab dem 01.01.2005 wird es
keine Arbeitsberechtigung der Arbeitsverwaltung mehr geben"

( http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/arbeitsberechtigung.html )


Aber andererseits sagt BeschVerfV für das neue Zuwanderungsgesetz für ARB 1/80 Rechte der Türken:

"Günstigere Regelungen des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt
für Arbeit Nr. 1/1981 S. 2) über den Zugang türkischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen
zum Arbeitsmarkt bleiben unberührt."

( http://www.aufenthaltstitel.de/beschverfv.html#15 )


also, offensichtlich bleiben diese Rechte unberührt mit dem neuen Gesetz, aber es gibt auch keine Arbeitsberechtigung
mehr, nach dem 1.1.2005. Die Frage ist, was bekomme ich nach 4 Jahren Ordnungsgemäßer Beschäftigung mit der neuen
Gesetzlage ? Könnte jemand das bitte aufklären ?

Ich bedanke mich im Voraus

Viele Grüsse

Lacrima
Zum Seitenanfang
  

Wer nicht liebt Wein, Weib und Gesang bleibt ein Narr sein leben lang. (Martin Luther)
 
IP gespeichert
 
Brian
Experte
****
Offline




Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert mit der Arbeitsberechtigung nach 1.1.
Antwort #1 - 25.11.2004 um 16:26:33
 
Hi Lacrima,

Spezialnorm für die ARB 1/80 - Berechtigten ist der § 4 Abs. 5 AufenthG. Durch den Wegfall der Arbeitsberechtigung wird deine Rechtsposition nicht schlechter.

Solange du noch nicht die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllst, erhältst du eine Aufenthaltserlaubnis, wahrscheinlich mit einem ergänzenden Hinweis über den freien Zugang zum Arbeitsmarkt (wie der genau formuliert ist, weiß ich auch noch nicht).
Zum Seitenanfang
  

...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
IP gespeichert
 
lacrima
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 245
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert mit der Arbeitsberechtigung nach
Antwort #2 - 25.11.2004 um 16:54:18
 
Danke Brian für deine Antwort. Das gibt schon eine Ansicht wie das geregelt wird. ( statt Arbeitsberechtigung,  Aufenthaltserlaubnis mit einem ergänzenden Hinweis )

Gruss,

Lacrima
Zum Seitenanfang
  

Wer nicht liebt Wein, Weib und Gesang bleibt ein Narr sein leben lang. (Martin Luther)
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema