Hallo Info4alien Experte,
Ich habe hier eine Frage, für die, die Antwort ich nicht selbst finden konnte. Deswegen bitte ich
um euere Hilfe. Das Problem ist folgendes :
Ich habe Türkische Staatsangehörigkeit und lebe seit 2,5 halb Jahren in Deutschland. Ich bin auch
GC-Inhaber. Wegen dem
ARB 1/80 (
http://www.aufenthaltstitel.de/arb180.html ) habe ich Anspruch
auf eine Arbeitsberechtigung nach 4 Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung in Deutschland aber neues
Zuwanderungsgesetz, das nach 1.1.2005 in Kraft tritt, sagt folgendes für die Zukunft der Arbeitsberechtigung:
"Mit Einführung des neuen AufenthaltsG (Kernstück des Zuwanderungsgesetzes) ab dem 01.01.2005 wird es
keine Arbeitsberechtigung der Arbeitsverwaltung mehr geben"
(
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/arbeitsberechtigung.html )
Aber andererseits sagt
BeschVerfV für das neue Zuwanderungsgesetz für
ARB 1/80 Rechte der Türken:
"Günstigere Regelungen des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt
für Arbeit Nr. 1/1981 S. 2) über den Zugang türkischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen
zum Arbeitsmarkt bleiben unberührt."
(
http://www.aufenthaltstitel.de/beschverfv.html#15 )
also, offensichtlich bleiben diese Rechte unberührt mit dem neuen Gesetz, aber es gibt auch keine Arbeitsberechtigung
mehr, nach dem 1.1.2005. Die Frage ist, was bekomme ich nach 4 Jahren Ordnungsgemäßer Beschäftigung mit der neuen
Gesetzlage ? Könnte jemand das bitte aufklären ?
Ich bedanke mich im Voraus
Viele Grüsse
Lacrima