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Studienabschluss..und danach??? (Gelesen: 1.404 mal)
val
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Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studienabschluss..und danach???
21.11.2004 um 18:49:40
 
Hallo!
Ist es klar geworden,ob man nach dem Abschluss ein Jahr in Deutschland arbeiten darf(während der Arbeitsplatzsuche)????
DANKE Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen
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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studienabschluss..und danach???
Antwort #1 - 25.11.2004 um 09:41:36
 
Hi Val,

da sonst anscheinend auch noch keiner was sicheres weiß, hier eine Meinung, die zunehmend von Fachleuten vertreten wird, für die ich aber keine garantierten Quellen habe:

Mit Studienabschluß erlischt die Beschäftigungsberechtigung für Studenten aus § 16 Abs. 3 AufenthG (90 Tage / 180 halbe Tage / studentische Nebentätigkeiten), denn § 16 Abs. 3 bezieht sich auf eine AE nach § 16 Abs. 1 (und nicht Abs. 4).

Für die AE nach § 16 Abs. 4 (für ein Jahr nach Studienabschluß) gilt aber auch die allgemeine Erteilungsvoraussetzung aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 (gesicherter Lebensunterhalt im Sinne des § 2 Abs. 3).

Um den Lebensunterhalt sichern zu können (wenn man keinen Sponsor oder größere Ersparnisse hat) ist eine Beschäftigung auch in einem studienfremden Job grundsätzlich möglich, aber nur unter Anwendung der allgemeinen Bestimmungen für die Zulassung ausländischer Beschäftigter (also z.B. Vorrangprüfung durch die Arbeitsagentur bei zustimmungspflichtigen Jobs).

Für die AE nach § 16 Abs. 4 reicht also der erfolgreiche Studienabschluß allein nicht.
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