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§ 32 Kindernachzug   (Gelesen: 1.206 mal)
miri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.10.2004 um 19:19:57
 
Hoffe auf Antwort auf meine Frage zu § 32 Kindernachzug des neuen Zuwanderungsgesetzes ab 01.01.2005
Kurzer Sachverhalt:
Mein Mann (Kameruner) mit Aufenthaltserlaubnis und ich (Deutsche) möchten gerne, dass seine 6 jährige, uneheliche Tochter bei uns lebt. Mein Mann hat das alleinige Sorgerecht. Ich bin als Erzieherin bei der Stadt beschäftigt, mein Mann beginnt im April eine Ausbildung zum Krankenpfleger.
Nun zu meiner Frage:
Muss die Ausländerbehörde einem Visa zum Kindernachzug nach § 32 zustimmen?

Danke schon einmal im voraus
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Pfirsichring
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #1 - 30.10.2004 um 09:13:31
 
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Abu
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 01.11.2004 um 12:24:09
 
Zitat:
Muss die Ausländerbehörde einem Visa zum Kindernachzug nach § 32 zustimmen?

Ja, denn die ABH muß allen längerfristigen Visa zustimmen.

Abu
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