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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> § 32 Kindernachzug  
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Beitrag begonnen von miri am 29.10.2004 um 19:19:57

Titel: § 32 Kindernachzug  
Beitrag von miri am 29.10.2004 um 19:19:57
Hoffe auf Antwort auf meine Frage zu § 32 Kindernachzug des neuen Zuwanderungsgesetzes ab 01.01.2005
Kurzer Sachverhalt:
Mein Mann (Kameruner) mit Aufenthaltserlaubnis und ich (Deutsche) möchten gerne, dass seine 6 jährige, uneheliche Tochter bei uns lebt. Mein Mann hat das alleinige Sorgerecht. Ich bin als Erzieherin bei der Stadt beschäftigt, mein Mann beginnt im April eine Ausbildung zum Krankenpfleger.
Nun zu meiner Frage:
Muss die Ausländerbehörde einem Visa zum Kindernachzug nach § 32 zustimmen?

Danke schon einmal im voraus

Titel: Re: § 32 Kindernachzug  
Beitrag von Pfirsichring am 30.10.2004 um 09:13:31
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Titel: Re: § 32 Kindernachzug  
Beitrag von Abu am 01.11.2004 um 12:24:09

schrieb am 29.10.2004 um 19:19:57:
Muss die Ausländerbehörde einem Visa zum Kindernachzug nach § 32 zustimmen?

Ja, denn die ABH muß allen längerfristigen Visa zustimmen.

Abu

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