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Mir wird von Behörden vorgeworfen das ich Scheinehe begangen habe (Gelesen: 8.668 mal)
inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #15 - 13.03.2005 um 10:54:52
 
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« Zuletzt geändert: 23.01.2007 um 16:05:54 von Ralf »  

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Ralf
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Oldenburg
Niedersachsen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #16 - 13.03.2005 um 16:28:12
 
Zitat:
..., da die deutsche Staatsbürgerschaft grundsätzlich nicht entzogen werden kann.


Das ist im Prinzip richtig. So steht es auch in Artikel 16 Abs. 1 Grundgesetz. Vom Grundgesetz geschützt ist aber nur die rechtmäßig erworbene Staatsangehörigkeit. Eine rechtswidrig erworbene Einbürgerung kann durchaus zurückgenommen werden, vgl. § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Dies wurde bereits mehrfach vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 13.03.2005 um 23:04:48
 
Zitat:
Eine rechtswidrig erworbene Einbürgerung kann durchaus zurückgenommen werden


Es wird derzeit in Hessen in zahlreichen Fällen des sog. "schleichenden Familiennachzuges" geprüft, ob die aufgrund § 9 StAG/ bzw. RuStAG erfolgte Einbürgerung zurückgenommen wird. In einigen Fällen hatte sich herausgestellt, dass der Eb-Bewerber bereits im Heimatstaat verheiratet war als er aufgrund seiner Ehe mit deutschen Staatsangehörigen hier eingebürgert wurde.

Da er nach der Einb. sich scheiden ließ und seine angetraute Erstfrau nunmehr nachholen wollte, wurde in Gießen im Falle eines ehemaligen indischen Staatsangeh. zum Anlaß genommen, die EB zurückzunehmen.  Smiley
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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