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Mir wird von Behörden vorgeworfen das ich Scheinehe begangen habe (Gelesen: 8.667 mal)
Berti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mir wird von Behörden vorgeworfen das ich Scheinehe begangen habe
21.12.2004 um 18:36:41
 
HAlo,

Ich habe ein Problem mit die Behörden.

Ich lebe seit 14 Jahre in deutschland (Herford). Von 1997 heiratete ich meine Jahrelange Freundin und ich bekamm die Dt. Staatsbürgerschaft, Davor habe ich eine Duldung gehabt. Ende 2000 Trennten wir uns (Aus beruflichen Gründen) doch seit 2002 bekamm ich einen Brief von die behörden darin steht das ich Scheinehe begangen. Weiter steht darin das ich Denn Dt. Staatsbürgerschaft abgeben muss und ich das Land verlassen solle. Die frage ist wohin, ich habe kein anderes Heimat als Deutschland. Ich habe auch ein Anwalt seitdem eingeschaltet aber der bringt zu nichts. Das gericht entschied auch zugunsten der Behörde.

Ich und ex Frau haben dennen gesagt das Es keine Scheinehe war.

Meine ex Heimat war Jugoslawien.

Bitte helfts mir.

Gruß
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #1 - 21.12.2004 um 18:47:55
 
Hallo,

so von aus der Luft kommt dieser Brief wohl nicht.Ich würde dir zu Anwalt und Akteneinsihct raten

gruss peku
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 21.12.2004 um 20:42:50
 
Hi Berti,

wenn Anwalt nicht helfen konnte und Gericht schon entschieden hat, wird man dir hier auch nicht mehr viel helfen können.

Ich fürchte allerdings, du hast da verschiedenes nicht richtig verstanden, z.B. kann es nicht sein, dass du aus dem Status der Duldung heraus die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hast. 

Und wenn du sie tatsächlich erworben hast, müssen zur Aberkennung einschließlich Bestätigung durch das Gericht schon nachgewiesene Tatsachen vorgelegen haben.

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Berti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mir wird von Behörden vorgeworfen das ich Scheinehe begangen habe
Antwort #3 - 21.12.2004 um 21:04:29
 
Hi,

Es war ja so. Wie so sollte ich ja es nicht bekommen???
Ich habe keine sozialhilfe oder sonstiges bezogen, hatte ja meine Arbeit. Die Behörden glauben ja, das Ausländer Deutsche Frauen nur wegen Aufenthalt heiraten.  Nur weil wir geschieden sind heißt es ja noch lange nicht so das ich aus scheinehe geheiratet habe.

Es ist wirklich so, wie ich es geschildert habe

Gruß
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 21.12.2004 um 21:11:48
 
Die Frage ist aber: Hast Du wirklich die deutsche Staatsangehörigkeit (= deutscher Pass) oder hast Du eine Aufenthaltsgenehmigung?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ein paar Fragen dazu an Berti und an die Experten
Antwort #5 - 21.12.2004 um 22:12:07
 
Hallo,

wenn Du 1997 geheiratet hast und Ihr Euch Ende 2000 getrennt habt, heißt das, dass die Ehe über 2 Jahre bestand. Dadurch wird doch schon ein eigenständiges Aufenthaltsrecht begründet (oder galt damals noch das Gesetz mit den 4 Jahren?)

Wie sieht das mit der Verjährung des Tatbestands der Scheinehe aus? Die Sache ist ja schon ein paar Jahre her ... (falls denn überhaupt eine Scheinehe bestanden hat).

Wann begann das Trennungsjahr der Ehe? Seid Ihr geschieden?
Eine beruflich bedingte Trennung der Eheleute kann / soll nicht als Verdachtskriterium für Scheinehe ausgelegt werden. Ich hoffe, Ihr habt Belege und Zeugen dafür, dass Ihr Euch während der beruflich bedingten Trennung oft besucht habt.

Da der Verdacht schon seit 2002 läuft und bisher wohl nicht richtig ausgeräumt werden konnte, ist die Sache natürlich noch schwieriger. Du kannst mal auf meiner Homepage nachlesen, vielleicht ist bei den Adressen dort noch jemand dabei, der Dir weiterhelfen kann.

Eventuell noch als Stichwort: "Außergewöhnliche Härte"
Andererseits: Wenn sogar der Anwalt nicht helfen konnte ...

Wenn Du die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben musst, bist Du dann staatenlos? Oder hast Du die jugoslawische Staatsbürgerschaft noch?

Sorry, alles ein bisschen ungeordnet, aber vielleicht helfen die Antworten doch zu etwas mehr Klarheit und Durchblick.

Viele Grüße
Janna





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Berti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mir wird von Behörden vorgeworfen das ich Scheinehe begangen habe
Antwort #6 - 21.12.2004 um 22:55:30
 
Hallo Janna,


wenn Du 1997 geheiratet hast und Ihr Euch Ende 2000 getrennt habt, heißt das, dass die Ehe über 2 Jahre bestand. Dadurch wird doch schon ein eigenständiges Aufenthaltsrecht begründet (oder galt damals noch das Gesetz mit den 4 Jahren?)

>>>Ich weiß es net welche gesetz damals war. <<<

Wie sieht das mit der Verjährung des Tatbestands der Scheinehe aus? Die Sache ist ja schon ein paar Jahre her ... (falls denn überhaupt eine Scheinehe bestanden hat).

>>>Dazu hat mir mein Anwalt nichts gesagt<<<



Wann begann das Trennungsjahr der Ehe? Seid Ihr geschieden?
Eine beruflich bedingte Trennung der Eheleute kann / soll nicht als Verdachtskriterium für Scheinehe ausgelegt werden. Ich hoffe, Ihr habt Belege und Zeugen dafür, dass Ihr Euch während der beruflich bedingten Trennung oft besucht habt.

>>>Ja, wir sind geschieden. Wir haben schon Zeugen<<<


Da der Verdacht schon seit 2002 läuft und bisher wohl nicht richtig ausgeräumt werden konnte, ist die Sache natürlich noch schwieriger. Du kannst mal auf meiner Homepage nachlesen, vielleicht ist bei den Adressen dort noch jemand dabei, der Dir weiterhelfen kann.

Eventuell noch als Stichwort: "Außergewöhnliche Härte"
Andererseits: Wenn sogar der Anwalt nicht helfen konnte ... 

Wenn Du die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben musst, bist Du dann staatenlos? Oder hast Du die jugoslawische Staatsbürgerschaft noch?

>>>Statenlos<<<

Sorry, alles ein bisschen ungeordnet, aber vielleicht helfen die Antworten doch zu etwas mehr Klarheit und Durchblick.

Viele Grüße
Janna


Danke
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Berti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mir wird von Behörden vorgeworfen das ich Scheinehe begangen habe
Antwort #7 - 21.12.2004 um 22:57:55
 
Zitat:
Die Frage ist aber: Hast Du wirklich die deutsche Staatsangehörigkeit (= deutscher Pass) oder hast Du eine Aufenthaltsgenehmigung? Zitat:



Hallo,

Ich besitze die Deutsche Staatsangehörigkeit (Habe ja bei meine Frage erwähnt

Gruß
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #8 - 21.12.2004 um 23:28:17
 
@thread:

es steht geschrieben, dass Bescheide erlassen wurden, die auch gerichtlich überprüft wurden.

M.E. ist die Sache ohne weitere Diskussion erledigt. Jedenfalls würde ich mich da ohne Akteneinsicht zurückhalten. So ohne weiteres wird die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen und in der Folge der Aufenthalt versagt (mit gerichtlicher Überprüfung).

@janna:
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Ausländerbehörde ihn hier lässt, wenn sie es vermeiden kann? Ein "eigenständiges Aufenthaltsrecht" schützt nicht vor Ausweisung oder Ablehnung der AE gem. der Regelversagungsgründe in § 7 AuslG. Und es kann nicht von Interesse sein, eine Einbürgerung wegen Scheinehe zurückzunehmen, dann das Bleiberecht - auch aus der Scheinehe - ausländerrechtlich zuzulassen.

@berti:
So ganz sicher bin ich immer noch nicht. Ist schon alles mit der Rücknahme der Einbürgerung gelaufen? Klang zunächst so ("Gericht hat entschieden", in Deinem letzten Posting aber nicht mehr ("ich besitze die dt. Staatsangehörigkeit" ).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Berti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 22.12.2004 um 02:05:55
 
Hi Mick,

Das Gericht hat entschieden lt. mein Anwalt.
Es war ja so: Ich war auch bei Gerichtsaal da die Verhandlung lange gedauert hat mussten wir ein Pause machen. In der zeit lief mein Arbeitgeber an ich müßte umbedingt mein Arbeit aufnehmen weil er zu wenig Personal habe. Meine Anwalt meinte ich solle gehen und würde mir sagen wie die verhandlung ausgegangen sei.
Ich habe dann nach ca. 3 Stunden denn Anwalt angerufen und dannach gefragt. er meinte das es negativ gelaufen wurde und wir müssen dagegen Einspruch erheben.

Gruß
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 22.12.2004 um 10:43:05
 
Hi Mick,

Zitat:
@janna:
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Ausländerbehörde ihn hier lässt, wenn sie es vermeiden kann? Ein "eigenständiges Aufenthaltsrecht" schützt nicht vor Ausweisung oder Ablehnung der AE gem. der Regelversagungsgründe in § 7 AuslG. Und es kann nicht von Interesse sein, eine Einbürgerung wegen Scheinehe zurückzunehmen, dann das Bleiberecht - auch aus der Scheinehe - ausländerrechtlich zuzulassen. 


Das ist mir schon klar, ich bin davon ausgegangen "im Zweifelsfall für den Angeklagten", also dass wirklich keine Scheinehe bestanden hat.

Wenn jedoch die erhobenen Vorwürfe stimmen, bin ich -ebenso wie Du- der Meinung, dass entsprechende Konsequenzen sein müssen.

Das versuche ich ja auch die ganze Zeit meiner Freundin mit dem Mann aus Ghana klar zu machen ... sie kann sich noch immer nicht entscheiden ... die Kinder sollen später die Möglichkeit eines Kontakts zum Vater haben, der sich aber sowieso einen Dreck um sie schert (sorry für diese harten Worte, aber anders kann man es gar nicht mehr ausdrücken) ...

Liebe Grüße
Janna

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #11 - 22.12.2004 um 11:07:37
 
Zitat:
Wie sieht das mit der Verjährung des Tatbestands der Scheinehe aus?


Hallo Janna,

das mit der Verjährung könnte sich aber nur auf das Strafrecht auswirken.
Welche Rechtsfolgen da aus der Feststellung einer Scheinehe resultieren, kann m.E. nicht verjähren.

Denn im Grunde ist das nur die "Rückabwicklung" eines rechtswidrigen begünstigenden VA´s, und der dürfte bei einer tatsächlichen Scheinehe auch noch Jahre später möglich sein, weil kein Vertrauensschutz entstehen konnte.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 24.12.2004 um 12:27:01
 
Zitat:
Welche Rechtsfolgen da aus der Feststellung einer Scheinehe resultieren, kann m.E. nicht verjähren.


Das ist gut und beruhigend zu wissen, denn sonst müssten ja Leute, die eine Scheinehe eingehen, nur lange genug darüber schweigen und stillhalten, um ihren Aufenthaltstitel und ihre eventuelle Einbürgerung absolut sicher zu haben ...

und das ist auch gut für meine Freundin, wenn sie sich denn irgendwann vielleicht doch noch entscheidet, ihren (noch)Mann anzuzeigen ...

Liebe Grüße
Janna
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Antwort #13 - 13.03.2005 um 10:01:40
 
Uih.. da kenn ich mich mal ein wenig aus..

1. Entscheindent ist, ob wirklich die deutsche Staatsbürgerschaft besteht.
Falls nein, läuft das Verfahren wegen Scheinehe evnt. Ausweisung.
Falls ja, würde ich mir keine Sorgen machen, da die deutsche Staatsbürgerschaft grundsätzlich nicht entzogen werden kann. Also auch keine Ausweisung.

Fakt ist, aufgrund einer Heirat gibt es KEINEN deutschen Pass!!!
Deshalb ist die ganze Aktion etwas suspekt.


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Antwort #14 - 13.03.2005 um 10:44:38
 
Zitat:
Uih.. da kenn ich mich mal ein wenig aus..

oder auch nicht ...

Zitat:
Falls ja, würde ich mir keine Sorgen machen, da die deutsche Staatsbürgerschaft grundsätzlich nicht entzogen werden kann. Also auch keine Ausweisung.

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, muss Angaben machen die daraufhin geprüft werden, ob dadurch ein Anspruch auf Erwerb der d.StA besteht. Sind diese Angaben falsch (die eheliche Lebensgemeinschaft wird zB gar nicht gelebt), kann die Einbürgerung auch wieder rückgängig gemacht werden.
So jedenfalls hab ich Ralf's diverse posts verstanden und da er bei der Einbürgerungsbehörde arbeitet, geh ich mal davon aus, dass er bei diesem Thema nicht gerade die unzuverlässigste Quelle ist ...

Zitat:
Fakt ist, aufgrund einer Heirat gibt es KEINEN deutschen Pass!!!

Aufgrund einer Heirat gibt's den deutschen Pass FRÜHER!
WENN Berti vor seiner Heirat eine unbefristete AE gehabt hätte, wäre das Thema wohl heute für ihn erledigt, da er selbst ohne Heirat wohl jetzt schon die d.StA beantragen könnte. Da er aber nur geduldet war (d.h. er hatte keinen rechtmäßigen Aufenthalt in D), kann man davon ausgehen, dss er ohne Heirat die d.StA nie hätte erwerben können. Ergo, bei einer Scheinehe (und ein deutsches Gericht hat das wohl so gesehen) hat er da jetzt ein Problem.
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