Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen (Gelesen: 1.563 mal)
Kerim
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen
20.12.2004 um 16:19:07
 
Hallo zusammen,

ich habe zufällig erfahren dass nächstes Jahr die Niederlassungserlaubnis kommt. Damit sollen ja die Bedingungen erschwert werden. Ich hätte zwei Fragen:

1.) Wie sieht es für Ehegatten von deutschen aus. Müssen diese nächstes Jahr Deutschkurse nachweisen. Was wird sich konkret ändern ?

2.) Wenn man dieses Jahr die unbefrsitete Aufenthaltserlaubis noch beantragt dauert es ja ca. 6 Wochen zu Bearbeitung. Wir man dann nächstes Jahr nach dem alten Gesetzt behandelt weil man es dieses Jahr beantragt hat oder nach dem neuen.

Vielen Dank für eure Antworten

Kerim
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen
Antwort #1 - 20.12.2004 um 16:42:07
 
Zitat:
Hallo zusammen,

ich habe zufällig erfahren dass nächstes Jahr die Niederlassungserlaubnis kommt. Damit sollen ja die Bedingungen erschwert werden.

Ich denke nicht, daß man das so pauschal sagen kann...

Zitat:
1.) Wie sieht es für Ehegatten von deutschen aus. Müssen diese nächstes Jahr Deutschkurse nachweisen. Was wird sich konkret ändern ?

Ich interpretiere die Frage jetzt mal so, daß sie sich rein auf die Beantragung der Niederlassungserlaubnis im Vergleich zur Beantragung der bisherigen unbefristeten AE bezieht:
Ehegatten von Deutschen müssen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis keine Deutschkurse nachweisen. Sie müssen sich - wie bisher - lediglich "auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen" können.
Auch ansonsten ändert sich diesbezüglich für Ehegatten von Deutschen nichts.

Zitat:
2.) Wenn man dieses Jahr die unbefrsitete Aufenthaltserlaubis noch beantragt dauert es ja ca. 6 Wochen zu Bearbeitung. Wir man dann nächstes Jahr nach dem alten Gesetzt behandelt weil man es dieses Jahr beantragt hat oder nach dem neuen.

Vgl. § 104 Abs. 1 AufenthG:
Zitat:
§ 104 Übergangsregelungen
(1) Über vor dem 1. Januar 2005 gestellte Anträge auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung ist nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht zu entscheiden.


Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen
Antwort #2 - 20.12.2004 um 17:11:11
 
...mit ner kleinen Anmerkung:

Es ist gar nicht soooooo ein grosses Übel einen Deutschkurs zu machen nur leider können dies schon hier lebende Ehegatten von Deutschen grundsätzlich erst mal nicht.
Die Regelung gilt nur für neu kommende.

Eine wesentliche Besserung ist hinsichtlich der Niederlassungserlaubniss für Kinder eingetreten.Hier ist eine antragsstellung im neuen Jahr sinnvoll da es Fälle gibt in denen eine unbefristete AE nach jetzigen Recht nicht ginge die NE aber ab 1.01. sehr wohl.
Gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema