Zitat:Hallo zusammen,
ich habe zufällig erfahren dass nächstes Jahr die Niederlassungserlaubnis kommt. Damit sollen ja die Bedingungen erschwert werden.
Ich denke nicht, daß man das so pauschal sagen kann...
Zitat:1.) Wie sieht es für Ehegatten von deutschen aus. Müssen diese nächstes Jahr Deutschkurse nachweisen. Was wird sich konkret ändern ?
Ich interpretiere die Frage jetzt mal so, daß sie sich rein auf die Beantragung der Niederlassungserlaubnis im Vergleich zur Beantragung der bisherigen unbefristeten
AE bezieht:
Ehegatten von Deutschen müssen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis keine Deutschkurse nachweisen. Sie müssen sich - wie bisher - lediglich "auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen" können.
Auch ansonsten ändert sich diesbezüglich für Ehegatten von Deutschen nichts.
Zitat:2.) Wenn man dieses Jahr die unbefrsitete Aufenthaltserlaubis noch beantragt dauert es ja ca. 6 Wochen zu Bearbeitung. Wir man dann nächstes Jahr nach dem alten Gesetzt behandelt weil man es dieses Jahr beantragt hat oder nach dem neuen.
Vgl. § 104 Abs. 1
AufenthG:
Zitat:§ 104 Übergangsregelungen
(1) Über vor dem 1. Januar 2005 gestellte Anträge auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung ist nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht zu entscheiden.
Abu