i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1103555947

Beitrag begonnen von Kerim am 20.12.2004 um 16:19:07

Titel: unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen
Beitrag von Kerim am 20.12.2004 um 16:19:07
Hallo zusammen,

ich habe zufällig erfahren dass nächstes Jahr die Niederlassungserlaubnis kommt. Damit sollen ja die Bedingungen erschwert werden. Ich hätte zwei Fragen:

1.) Wie sieht es für Ehegatten von deutschen aus. Müssen diese nächstes Jahr Deutschkurse nachweisen. Was wird sich konkret ändern ?

2.) Wenn man dieses Jahr die unbefrsitete Aufenthaltserlaubis noch beantragt dauert es ja ca. 6 Wochen zu Bearbeitung. Wir man dann nächstes Jahr nach dem alten Gesetzt behandelt weil man es dieses Jahr beantragt hat oder nach dem neuen.

Vielen Dank für eure Antworten

Kerim

Titel: Re: unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen
Beitrag von Abu am 20.12.2004 um 16:42:07

schrieb am 20.12.2004 um 16:19:07:
Hallo zusammen,

ich habe zufällig erfahren dass nächstes Jahr die Niederlassungserlaubnis kommt. Damit sollen ja die Bedingungen erschwert werden.

Ich denke nicht, daß man das so pauschal sagen kann...


schrieb am 20.12.2004 um 16:19:07:
1.) Wie sieht es für Ehegatten von deutschen aus. Müssen diese nächstes Jahr Deutschkurse nachweisen. Was wird sich konkret ändern ?

Ich interpretiere die Frage jetzt mal so, daß sie sich rein auf die Beantragung der Niederlassungserlaubnis im Vergleich zur Beantragung der bisherigen unbefristeten AE bezieht:
Ehegatten von Deutschen müssen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis keine Deutschkurse nachweisen. Sie müssen sich - wie bisher - lediglich "auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen" können.
Auch ansonsten ändert sich diesbezüglich für Ehegatten von Deutschen nichts.


schrieb am 20.12.2004 um 16:19:07:
2.) Wenn man dieses Jahr die unbefrsitete Aufenthaltserlaubis noch beantragt dauert es ja ca. 6 Wochen zu Bearbeitung. Wir man dann nächstes Jahr nach dem alten Gesetzt behandelt weil man es dieses Jahr beantragt hat oder nach dem neuen.

Vgl. § 104 Abs. 1 AufenthG:

Zitat:
§ 104 Übergangsregelungen
(1) Über vor dem 1. Januar 2005 gestellte Anträge auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung ist nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht zu entscheiden.


Abu

Titel: Re: unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen
Beitrag von peku am 20.12.2004 um 17:11:11
...mit ner kleinen Anmerkung:

Es ist gar nicht soooooo ein grosses Übel einen Deutschkurs zu machen nur leider können dies schon hier lebende Ehegatten von Deutschen grundsätzlich erst mal nicht.
Die Regelung gilt nur für neu kommende.

Eine wesentliche Besserung ist hinsichtlich der Niederlassungserlaubniss für Kinder eingetreten.Hier ist eine antragsstellung im neuen Jahr sinnvoll da es Fälle gibt in denen eine unbefristete AE nach jetzigen Recht nicht ginge die NE aber ab 1.01. sehr wohl.
Gruss peku

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.