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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Ausländeramtbehördenbetrug
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Beitrag begonnen von jura am 18.12.2004 um 16:50:18

Titel: Ausländeramtbehördenbetrug
Beitrag von jura am 18.12.2004 um 16:50:18
Hallo! Ich bin neu hier, und denke, dass ich Antworten uaf meine Fragen finde. Im Jahr 1998 heiratete ich in Kasachstan eine Frau, die zur dieser Zeit schon geschieden war, und einen Sohn aus der ersten Ehe hatte. Ich habe deutsche Einbürgerung, sie und ihre Sohn kasachische. Nach der Familienzusammenführung im Jahr 2000 kammen die beiden nach Deutschland. Es ist so passierte, dass wir konnten nicht zusammen leben. Wir waren zusammen nur 2 monaten. Zusammen, meine ich, dass heißt in einer Wohnung. Ich wolte mit ihr gemeinsame Leben führen, aber sie wollte einfach daas nicht. Ich habe drei Jahre gewartet, dass sie endlich sagt: Komm, ich will das. Drei Jahre wohnte ich bei meinen Eltern, und drei Jahren haben wir Behörde von dem Auusländeramt betrogen, dass wir zusammen in einer Wohnung wohnen, damit sie und ihr Sohn Aufenthaltserlaubniss kriegen. Ein Jahr vor hat sie unbefristete Aufenthaltserlaubniss gekriegt; Junge-befristete für 10 Jahren. Und gleich sofort hat sie mit mir Schlüss gemacht. Zwischen uns entwickelte sich ein Streit, sie sagte, dass sie mich heiratete, nur um nach Deutschland zu kommen. Ich war so wütend, und habe sie eine Patsche gegeben. Dann hat sie mich bei der Polizei angezeigt. Mein Rechtsanwalt, als er ihre Angaben gelesen hat, hat mir ein Rat gegeben. Ich muss mich an Ausländeramt melden, und dort ganze Warheit erzählen, weil sie hat selbst alles bei der Polizei gesagt. Ganze Geschichte. Ich habe das gemacht. Jetzt läuft gegen mich ein Verfahren wegen Scheinehe und Ausländerbehörde betrug. Deshalb habe ich Fragen: kann man diese Ehe wirklich Scheinehe nenen? Was kriege ich, Geldstrafe? Was kriegt sie? Wird ihre unbefristete Aufenthaltserlaubniss entzogen und was wird weiter? Danke!

Titel: Re: Ausländeramtbehördenbetrug
Beitrag von fons am 18.12.2004 um 17:52:43
So wie du das schilderst, habt ihr beide falsche Angaben gemacht,
damit sie Ihre AE erteilt bzw. verlängert bekommt. Dies ist
zunächst mal eine Straftat, wofür ihr beide zur Rechenschaft
gezogen werdet.

Die ABH wird prüfen, obe ihr die zu Unrecht erteilte unbefristete
AE entzogen wird.

Wahrscheinlicher ist aber eher, dass sie deswegen ausgewiesen
wird (wobei dann damit die unbefristete AE erlischt) und sie dann
ausreisen muss (ggf. Abschiebung, wenn sie nicht freiwillig ausreist).

Titel: Re: Ausländeramtbehördenbetrug
Beitrag von Janine am 18.12.2004 um 21:09:25
also, eine "patsche" ist für mich eine ohrfeige.

deswegen... wegen "einer", renne ich nicht zur polizei und zeige jemanden an. kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass die polizei dafür zeit hat um anzeige zu erstatten. war es vielleicht einwenig mehr als nur eine "patsche"?

und was ist das für ein anwalt, der dir wegen eben so einer "patsche" dazu rät, quasi selbstanzeige zu erstatten? damit hat er dich doch in eine direkte straftat reingeritten. aus der er dich natürlich gegen bares rausholt.

deine ehe ist schief gegangen - soll's geben. was ist, wenn du nach einer scheidung eines tages nochmals eine "ausländerin" heiraten möchtest/wirst? und das dann die grosse, wirkliche liebe ist ? jetzt wo alles publik ist, auch bei den behörden, kannst du das vergessen. ohne schwierigkeiten wird dem (einem visum zum beispiel) nicht so einfach stattgegeben da die nächste heirat eventuell als scheinehe betrachtet wird.

muss man sich eigentlich immer wieder auf so eine art und weise an einem ausländischen partner "rächen" indem man schlussendlich seine trümpfe als deutscher staatsbürger wahrnimmt um den ausländischen (ehemals geliebten partner) des landes zu verweisen?

ist das die letzte lösung um sein ego zu behalten?

Titel: Re: Ausländeramtbehördenbetrug
Beitrag von fons am 18.12.2004 um 21:41:40

schrieb am 18.12.2004 um 21:09:25:
...damit hat er dich doch in eine direkte straftat reingeritten ......

Reingereitten hat er sich da schon selbst. Scheinehen sind
nunmal Sch**** sorry, da muss schon eine Bestrafung her  [smiley=bash.gif]

Titel: Re: Ausländeramtbehördenbetrug
Beitrag von Doc am 19.12.2004 um 12:04:11

schrieb am 18.12.2004 um 21:09:25:
also, eine "patsche" ist für mich eine ohrfeige.

[...] kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass die polizei dafür zeit hat um anzeige zu erstatten. war es vielleicht einwenig mehr als nur eine "patsche"?[...]


Eine Ohrfeige ist tatbestandsmäßig eine Körperverletzung (§ 223 StGB). Die Polizei hat dafür Zeit zu haben, denn sie ist verpflichtet, eine Anzeige entgegen zu nehmen (§ 163 StPO).

Doc  8)

Titel: Re: Ausländeramtbehördenbetrug
Beitrag von Zak am 19.12.2004 um 12:54:16

schrieb am 18.12.2004 um 16:50:18:
Zwischen uns entwickelte sich ein Streit, sie sagte, dass sie mich heiratete, nur um nach Deutschland zu kommen.


...dass man das Ausspielen von Trümpfen nennt, kann ich nicht nachvollziehen. Das ist schlichtweg Betrug und eine Straftat, die verfolgt gehört.

Und wenn dann einer der nächsten Partner wieder ein Ausländer sein sollte und es wirklich mit rechten Dingen zugeht, gibt es auch keine Schwierigkeiten.


:endsm

Titel: Re: Ausländeramtbehördenbetrug
Beitrag von jura am 19.12.2004 um 21:37:15
Ich kann nicht sagen, dass nur sie in dieser Situation Schuld trägt. Am Anfang war Liebe zwischen uns beiden. Und natürlich habe ich auf keinen Fall sie angezeigt. Sie hat selbst sich angezeigt. Als sie gegen mich eine Anzeige erstatet hat, hat sie selbst geschrieben, dass wir seit 2000 nicht zusammen gewohnt haben. Dies kamm zur Staatsanwaltschaft. Die haben das an Ausländeramt gemeldet, und nur dann hat mein Rechtsanwalt mir gesagt, gehen Sie zum Ausländeramt und erklären sie alles selbst, am sonnst, kriegen Sie Schwirigkeiten. Jetzt weiß ich nicht, was soll ich machen, um für sie diese Situation zu erleichtern.

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