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Beitrag begonnen von Ivica am 10.12.2004 um 11:17:45

Titel: Arbeitserlaubnis nach Heirat
Beitrag von Ivica am 10.12.2004 um 11:17:45
Hallo zusammen,

meine Frau und ich haben folgende Situation:
Ich bin hier geboren und aufgewachsen und habe noch (Antrag und Zusicherung zur Einbürgerung liegen den deutschen Behörden vor - Entlassung aus Jug.  fehlt noch) die Jugoslawische Staatsangehörigkeit mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.

Meine Frau (sind seit ca. 1. Jahr verheiratet) ist auch Jugoslawische Staatsbürgerin und hat jetzt aktuell eine Ihre AE um noch 2 Jahre verlänngert bekommen - allerdings mit der Auflage einer Beschäftigung nur nach Erteilung einer Arbeitserlaubnis nachgehen zu dürfen.

Nun möchte Sie ein ca. 3 - 6 monatiges Berufsanerkennunggspraktikum (ohne Entgeld) machen um Ihren Beruf als Krankenschwester auch hier ausüben zu können.
Nachdem alle Formalitäten mit Ausländeramt, Gesundheitsamt und Krankenhaus geklärt worden sind, stellt sich jetzt das Arbeitsamt quer und sagt das es nicht möglich ist Ihr eine AE für eine unentgeldliche Tätigkeit auszustellen - um ein Praktikum zu beginnen benötigt sie diese aber.

Was können wir jetzt noch machen? Oder gibt es ab dem 01.01.2005 auch hier andere Wege ans Ziel?

Titel: Re: Arbeitserlaubnis nach Heirat
Beitrag von Mick am 18.12.2004 um 20:58:35

schrieb am 10.12.2004 um 11:17:45:
Was können wir jetzt noch machen? Oder gibt es ab dem 01.01.2005 auch hier andere Wege ans Ziel?


Hi,
jepp, neues Jahr, neues Glück. Sie wird auf der Grundlage des § 29 Abs. 5 AufenthG die Auflage "Erwerbstätigkeit gestattet" bekommen.

Titel: Re: Arbeitserlaubnis nach Heirat
Beitrag von Ivica am 20.12.2004 um 12:19:50
Vielen Dank, Gruß und frohes Fest.
Ivica

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