Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Abu,
auf der einen Seite gebe ich Dir recht, dass es viele Möglichkeiten gibt, das gewünschte als Unionsbürger zu erreichen. Andererseits WARNE ich jedoch ganz eindeutig vor einem "anything goes".
Szenario 1:
Student begibt sich in anderen Mitgliedsstaat, schreibt sich an der Uni ein, meldet sich bei der zuständigen Behörde als Student und begehrt eine Aufenthaltserlaubnis-EU für sich und seine Familienangehörigen. Behörde fragt nach Mitteln zum Lebensunterhalt, er sagt "meine Frau arbeitet". Behörde stellt sich auf den Standpunkt, er müsse selbst über Mittel verfügen. Auch Student bleibt bei seinem Standpunkt. Pattsituation.
Ein Unionsbürger und seine Familienangehörigen haben eine starke Position. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Behörde eine Ausweisung veranlassen wird. Aber wird sie rasch die Aufenthaltserlaubnis-EU erteilen, die die Ehefrau braucht, um ihr Recht auf Arbeit nachzuweisen. Vermutlich nein. Ob es innerhalb von 1-2 Semestern zu einer Gerichtsentscheidung kommen wird, ist mehr als fraglich. Vielleicht hat der Student ja wirklich recht gehabt, aber hat er Recht bekommen?
Szenario 2:
Student begibt sich in anderen Mitgliedsstaat, schreibt sich an der Uni ein, meldet sich bei der zuständigen Behörde als Student und begehrt eine Aufenthaltserlaubnis-EU für sich und seine Familienangehörigen. Behörde fragt nach Mitteln zum Lebensunterhalt. Er sagt "Mutter überweist monatlich 1.500 EUR" und legt Erklärung der Mutter vor (event. sogar beglaubigt). Es finden auch tatsächlich Überweisungen statt. Student und Familienangehörige erhalten Aufenthaltserlaubnis-EU. Ehefrau fängt an zu arbeiten. Jetzt stellt die Mutter die Zahlungen ein. Erstens wird es kaum jemand merken. Aber sogar wenn die Sache rauskommt, sind m.E. den Behörden die Hände gebunden, solange kein Antrag auf Sozialhilfe oder ähnliches gestellt wird.
Szenario 3:
Student geht mit Familienangehörigen in anderen Mitgliedsstaat und sucht sich Arbeit. Der Arbeitnehmer geht sodann zur Behörde und erhält für seine Familienangehörigen und sich die Aufenthaltserlaubnis-EU über 5 Jahre. Dann kommt er auf die Idee, dass ein Studium doch eigentlich viel schöner ist. (Die Geschichte endet wie Szenario 2.)
Ende der Szenarien
Kommen wir zur praktischen Seite. Wie kann der Student sich sicher sein, dass seine Ehefrau von einem auf den anderen Tag eine Arbeit im anderen Mitgliedsstaat erhält. Muss nicht schon aus Gründen der Vorsicht ein Betrag sagen wir mal für 6 Monate angespart werden, bevor das Abenteuer Auslandsaufenthalt mit einer Familie angegangen wird. Dann können doch Mittel nachgewiesen werden und es wäre sehr schwer, einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis-EU abzulehnen.
Antoine
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